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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Staatliches Gewaltmonopol (G-SIG: 12011457)

Private Sicherheitsunternehmen in Bundesverwaltungen, Ausgaben des Bundes, Rechtslage, Ausbildung, Zuverlässigkeit

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.08.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/494912.05.93

Staatliches Gewaltmonopol

der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Günter Graf, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hans-Joachim Hacker, Gerlinde Hämmerle, Marianne Klappert, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Bernd Reuter, Dr. Jürgen Schmude, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Ludwig Stiegler, Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz, Dr. Hans de With, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der zunehmende Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. bei der Deutschen Bundesbahn, führt dazu, daß sich die privaten Sicherheitsunternehmen immer mehr etablieren und das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit der staatlichen Sicherheitsorgane drastisch vermindert wird. Begründet wird dieser Einsatz privater Sicherheitsunternehmen mit Einsparungen in den öffentlichen Haushalten.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hat sich die Anzahl der privaten Sicherheitsunternehmen in den letzten zehn Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt in personale Sicherheitsdienstleistungen und technische Sicherheitsausrüstungen)? Wie viele Personen sind derzeit im privaten Sicherheitsgewerbe beschäftigt (aufgeschlüsselt in personale Sicherheitsunternehmen und technische Sicherheitsausrüster)?

2

Wie hat sich der Umsatz der unter Frage 1 genannten Unternehmen in diesem Zeitraum entwickelt (aufgeschlüsselt für den Bereich der personalen Sicherheitsdienstleistungen und der technischen Sicherheitsausrüster)?

3

Wie viele private Sicherheitsunternehmen mit wie vielen Personen sind in welchen Bereichen der Bundesverwaltungen beschäftigt?

4

Für welche Aufgabenbereiche werden diese eingesetzt (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Einsatzgebieten und ausgeübten Tätigkeiten)?

5

Aus welchen Gründen können die den privaten Sicherheitsunternehmen übertragenen Aufgaben nicht von Polizei-, anderen Beamten oder Angestellten bzw. Arbeitern, die sich im öffentlichen Dienst des Bundes befinden, wahrgenommen werden?

6

Wie haben sich die jährlichen Ausgaben des Bundes für den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

7

Aufgrund welcher gesetzlicher Vorschriften werden den Bediensteten der privaten Sicherheitsunternehmen für ihren Aufgabenbereich im öffentlichen Dienst welche hoheitlichen Befugnisse übertragen?

8

Wie viele Waffenscheine und Waffenbesitzkarten für welche Waffen wurden Sicherheitsunternehmen oder Mitarbeitern in den letzten zehn Jahren erteilt? Wie und von wem werden die Personen auf ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde überprüft, die gemäß § 35 Abs. 3 WaffG berechtigt sind, Schußwaffen zu führen?

9

In welcher Art und in welchem Umfang werden Mitarbeiter der unter Frage 1 genannten privaten Sicherheitsunternehmen ausgebildet? Gibt es für diese Bereiche Ausbildungsberufe? Wenn ja, wie viele Personen haben diese Ausbildung bereits abgeschlossen, und wie viele befinden sich derzeitig in Ausbildung?

10

Wie oft und mit welchen Ergebnissen wurde in den letzten zehn Jahren von privaten Sicherheitsunternehmen von der Schußwaffe Gebrauch gemacht? Wie hoch war die Anzahl der Verletzten und Toten? Auf welche Rechtsgrundlagen wurden diese Schußwaffeneinsätze gestützt? In wie vielen Fällen war der Schußwaffeneinsatz rechtswidrig?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, daß Angehörige rechtsextremistischer Organisationen und ehemalige Angehörige des Staatssicherheitsdienstes bevorzugt im privaten Sicherheitsgewerbe tätig sind? Wie und in welchem Umfang überprüft die Bundesregierung die im Bereich der Bundesverwaltungen eingesetzten Personen auf ihre Zuverlässigkeit?

12

Sieht die Bundesregierung durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Bereich das staatliche Gewaltmonopol verletzt? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Bonn, den 12. Mai 1993

Gerd Wartenberg (Berlin) Günter Graf Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Hermann Bachmaier Angelika Barbe Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Dr. Herta Däubler-Gmelin Hans-Joachim Hacker Gerlinde Hämmerle Marianne Klappert Dr. Karl-Heinz Klejdzinski Fritz Rudolf Körper Walter Kolbow Dr. Klaus Kübler Uwe Lambinus Dorle Marx Peter Paterna Dr. Eckhart Pick Margot von Renesse Bernd Reuter Dr. Jürgen Schmude Gisela Schröter Rolf Schwanitz Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Ludwig Stiegler Jochen Welt Dieter Wiefelspütz Dr. Hans de With Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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