Rechtswahrnehmung nach Artikel 44 Einigungsvertrag
des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Artikel 44 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertrag — vom 31. August 1990 bestimmt, daß Rechte aus diesem Vertrag zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik oder der in Artikel 1 genannten Länder (die neuen Bundesländer und Berlin) nach Wirksamwerden des Beitritts von jedem dieser Länder geltend gemacht werden können. Bisher läuft dieser Artikel 44 faktisch leer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen für die neuen Bundesländer und Berlin, Rechte aus dem Einigungsvertrag gemäß Artikel 44 des Vertrages geltend zu machen?
Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen, bei welchen Gerichten und von welchen Organen der neuen Bundesländer und Berlin können diese Rechte geltend gemacht werden?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 44 Einigungsvertrag? Wenn ja, bis wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzes zu rechnen? Wenn nein, welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an?