BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter und BND-Bediensteter in privaten Sicherheitsfirmen (G-SIG: 12011469)

Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter und BND-Bediensteter in dem Münchener Sicherheitsunternehmen "Aviation Security", personelle Verbindungen zu Dr. Alexander Schalck-Golodkowski und die von ihm transferierten und verborgenen Kunstschätze, Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien des Verfassungsschutzes über die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.06.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/498318. 05. 93

Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter und BND-Bediensteter in privaten Sicherheitsfirmen

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zeitschrift FOCUS Nr. 18/1993 berichtete kürzlich, daß das Münchener Sicherheitsunternehmen „Aviation Security" (A. S.) ehemalige Mitarbeiter der Stasi zusammen mit früheren Bediensteten westdeutscher Sicherheitsbehörden beschäftigt und daß die Firma A. S. u. a. an der Überwachung des Münchener Flughafens mitwirkt.

Die in einem solchen sicherheitsempfindlichen Bereich Beschäftigten müssen jedoch vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen des personellen Sabotageschutzes gemäß den Sicherheitsrichtlinien der Bundesregierung aufgrund des Luftverkehrsgesetzes unter Mitwirkung des Verfassungsschutzes überprüft worden sein.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt und in welcher Weise hat sie zu dem Umstand votiert, daß

bei der Firma A. S. Dieter Dietze als leitender Mitarbeiter tätig ist,

Dietze zuvor Vizepräsident der Berliner Volkspolizei war,

Dietze an A. S. empfohlen wurde durch den früheren Ministerialrat im Bayerischen Innenministerium und heutigen Leiter der bayerischen Bereitschaftspolizei, Hermann Friker,

bei der Firma A. S. Klaus-Dieter Neumann tätig gewesen sein soll und daß dieser zuvor als Ausbilder von Terroristen in der zuständigen Hauptabteilung XXII beschäftigt war,

bei der Firma A. S. der frühere Leiter der Abteilung Staatsschutz im Bayerischen Landeskriminalamt, Erwin Hösl, als Berater tätig ist?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte von Neumann zu den in der DDR untergetauchten RAF-Mitgliedern?

3

Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht des WDR II-Morgenmagazins am 5. Mai 1993 zu, wonach

die in München kürzlich gefundenen und mutmaßlich durch Dr. Alexander Schalck-Golodkowski transferierten Antiquitäten in einem Gebäude der Firma A. S. lagerten,

bei der Firma A. S. auch der 1986 aus dem Bundesnachrichtendienst ausgeschiedene Oberst Joachim Philipp tätig sein soll, der im Januar/Februar 1990 Dr. Schalck-Golodkowski nach seiner Flucht aus der DDR betreute?

4

Inwieweit war Herr Philipp womöglich Herrn Dr. Schalck-Golodkowski beim Transfer und Verbergen der Schätze behilflich?

5

Handelt es sich um den gleichen Philipp, der

1990 Geschäftsführer der A. S. verbundenen Sicherheitsfirma SECURION war,

schon zuvor beim Bundesnachrichtendienst hochrangige Überläufer wie Stiller betreute,

einst zwei Pistolen, die Bundesminister Dr. Klaus Kinkel von einem irakischen Ministerialen auf einem deutschen Flughafen als Gastgeschenk erhalten hatte, unter möglicher Umgehung deutschen Zoll- und Waffenrechts von dort ins Inland verbrachte?

6

Inwieweit trifft der Bericht in FOCUS Nr. 18/1993 zu, wonach der Ingenieur Gerhard P., der bei der Firma Siemens als Abteilungsleiter tätig sein soll, zwanzig Jahre für die Stasi gearbeitet haben und vor einem halben Jahr durch das Berliner Kammergericht verurteilt sein soll?

7

Inwieweit trifft es zu, daß nach den maßgeblichen Sicherheitsrichtlinien des Verfassungsschutzes die Beschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern der Stasi oder der Volkspolizei in Unternehmen, die entweder selbst dem Geheimschutz unterliegen oder aber — z. B. als Sicherungskräfte — für geheimschutzbetreute Betriebe tätig werden, eigentlich als Sicherheitsrisiken anzusehen wären?

8

Wenn ja, wird die Bundesregierung angesichts der geschilderten Beschäftigungsverhältnisse an laufenden Verträgen mit den betreffenden Unternehmen festhalten, und wird sie diesen künftig weitere geheimschutzbedürftige Aufträge erteilen?

Bonn, den 13. Mai 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen