Homosexualität als Thema von Integrations- und Einbürgerungskursen
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
„DER SPIEGEL“ vom 2. Juni 2008 berichtete darüber, dass den Innenministerien der Länder in der vergangenen Woche in Kiel in einer vertraulichen Runde von Vertretern der vom Bund beauftragten Berliner Humboldt-Universität die 310 Fragen vorgestellt worden sind, aus denen der ab 1. September 2008 zu absolvierende bundeseinheitliche Einbürgerungstest zusammengestellt werden soll.
Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist, den Erwerb gleicher staatsbürgerlicher Rechte überhaupt von einem Test abhängig zu machen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der Einbürgerungskurse. Die Frage nach den Inhalten stellt sich zudem bei den Orientierungskursen, die sich im Rahmen des Integrationskurses an das Erlernen der deutschen Sprache anschließen und die ebenfalls der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland dienen. Die Orientierungskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes sollen Zugewanderten dabei helfen, sich mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet vertraut zu machen.
Zu den gesellschaftlichen Realitäten, auf die Zuwanderinnen und Zuwanderer gerade in deutschen Großstädten stoßen, gehören offene und sichtbare Communities von Lesben und Schwulen. Dass Wissen darüber, dass Lesben und Schwule zur gesellschaftlichen Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland gehören, dass sie nach einer Geschichte der Verfolgung gleiche Grundrechte errungen haben und dass es rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gibt, kann bei neu Zugewanderten nicht immer vorausgesetzt werden. Gerade Migrantinnen und Migranten aus Ländern, in denen Homosexualität tabuisiert, verachtet oder gar strafrechtlich verfolgt wird, könnte eine Thematisierung von Homosexualität in den Integrationskursen helfen, sich in den Lebensverhältnissen der heutigen Bundesrepublik besser zurechtzufinden.
In einem Schreiben an die Bundesgeschäftsstelle des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) hatte der Abteilungsleiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 26. Juni 2006 Folgendes angekündigt: „Die Ausarbeitung eines Konzepts [für die von der Innenministerkonferenz am 5. Mai 2006 beschlossenen bundeseinheitlichen Einbürgerungskurse] lässt sich bereits heute sagen, dass das Thema ‚Toleranz und Respekt gegenüber anderen Lebensstilen‘ – und damit verbunden auch ‚Homosexualität‘ – Berücksichtigung finden wird. Dies wird vor allem im Kontext des zentralen Themenfeldes ‚Grundrechte‘ der Fall sein (…) Dies ist im Übrigen bereits in ähnlicher Weise in den Integrationskursen/Orientierungskursen der Fall, auf denen die Konzeption für die Einbürgerungskurse aufbauen wird.“
Seit dem 1. Januar 2008 ist das „Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs“ verbindliche Grundlage der 45-stündigen Orientierungskurse des Bundes (www.integration-in-deutschland.de/cln_011/nn_283556/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Lehrkraefte/curriculumorientierungskurs-pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/curriculum-orientierungskurs-pdf.pdf).
In diesem Currriculum findet sich nun aber im Hinblick auf die Lerninhalte des Themenbereichs „Grundrechte und staatsbürgerliche Pflichten“ keinerlei Hinweis auf das Thema Homosexualität. Weder die Rechte, noch die schiere Existenz von Lesben und Schwulen findet im Curriculum Erwähnung. Selbst im Themenbereich „Zusammenleben in der Familie und anderen Lebensgemeinschaften“ werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht genannt.
Im Themenbereich „Nationalsozialismus und seine Folgen“ findet die Verfolgung von Homosexuellen keine Erwähnung.
Zur Erklärung dieses Widerspruches ist es hilfreich, sich daran zu erinnern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) auf ein analoges Schreiben des LSVD am 6. Juni 2006 zwar angekündigt hatte, dass das „Konzept für die Vermittlung staatsbürgerlicher Kenntnisse im Rahmen von sog. Einbürgerungskursen auch die von Ihnen angesprochenen Themenbereiche ‚Grundrechte, Diskriminierungsverbot und Toleranz‘ umfassen soll“. Aber anders als das BAMF hatte es das BMI sorgsam vermieden, sich dazu zu äußern, ob bzw. in welcher Weise das Thema „Homosexualität“ in diesen Einbürgerungskursen behandelt werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Unterschiede der sexuellen Identität Teil der gesellschaftlichen Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland sind, die in Integrationskursen sinnvoll zu erörtern wäre?
Wird das Thema Homosexualität (gleiche Grundrechte von Lesben und Schwulen, Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Identität, Existenz und Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften) in den Orientierungskursen des Bundes berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Warum wird im „Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs“ weder auf die gleichen Grundrechte von Lesben und Schwulen noch auf Existenz und Rechtsstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften hingewiesen?
Soll in den geplanten Einbürgerungskursen das Thema Homosexualität (z. B. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unabhängig von sexueller Identität, Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften, Verfolgung im Nationalsozialismus und schrittweise Gleichberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland) behandelt werden?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden in die Erarbeitung des „Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs“ bzw. des Konzepts der bundeseinheitlichen Einbürgerungskurse auch Vertreterinnen bzw. Vertreter von Schwulen- und Lesbenvereinigungen (wie dem LSVD bzw. dem Zentrum des LSVD für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) oder z. B. die Gruppe YACHAD (Vereinigung schwuler, lesbischer und bisexueller Jüdinnen und Juden in Deutschland) oder die „Gays & Lesbians aus der Türkei“ (GLADT)) einbezogen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas dagegen, Vertreterinnen und Vertreter von Gruppen wie den genannten zu Diskussionen in den Integrationskursen einzuladen?
Wenn ja, was?
Wenn nein, inwiefern wirkt die Bundesregierung auf die Einbeziehung entsprechender Organisationen oder Projekte hin?
Wie verträgt sich aus Sicht der Bundesregierung das Ziel bundeseinheitlicher Einbürgerungstests mit der Ankündigung von Baden-Württemberg, auch weiterhin an einer Gesinnungsprüfung durch einen eigenen Gesprächsleitfaden festzuhalten (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 4. Juni 2008)?