Genetische Untersuchungen bei ethnischen Gruppen
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jüngsten Presseberichten zufolge wollen Genforscher und Anthropologen bei ethnischen Gruppen unter anderem Wangenabstriche, Haar- und Blutproben sammeln, um die genetische Vielfalt dieser Gruppen zu erforschen. Dabei geht es — anders als beim „Human-Genome-Project" — um winzige Variationen im Erbgut und darum, statistisch signifikante genetische Daten zu sammeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welcher Form und seit wann führt die Bundesrepublik Deutschland derartige Projekte durch bzw. ist an ihnen beteiligt, und in welcher Höhe wurden bzw. werden Förder- und Forschungsmittel dafür bereitgestellt (bitte Institute und Einrichtungen nennen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Projekte weltweit geplant sind, und welche seit wann laufen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Durchführung derartiger Projekte gegen Menschenrechte verstößt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und körperliche Integrität der Angehörigen ethnischer Gruppen durch derartige Projekte ausgeschlossen werden?
Wie können nach Meinung der Bundesregierung Gefahren des Mißbrauchs dieser Projekte zu nationalistischen Zwecken, zu Rassismus und zu ethnischer Diskriminierung wirksam verhindert werden?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß ethnische Gruppen oder einzelne Angehörige dieser Gruppen, deren Erbgut untersucht und entschlüsselt werden soll, ihre Zustimmung dazu geben, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Form es solche Zustimmungen gibt, bzw. auf welche andere Weise Einvernehmen erzielt wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung datenschutzrechtliche Fragen, wenn in den hier angesprochenen Projekten besonders berücksichtigt werden soll, „daß jeder Mensch genetisch verschieden ist", mithin statistisch signifikante Daten gesammelt werden sollen?
Ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung aus den Bestrebungen, menschliche Gene und Gensequenzen unter Patentschutz zu stellen, ein besonderes Schutzbedürfnis für ethnische Gruppen und deren genetische Daten?
Ist der Bundesregierung bekannt, wer zu welchen Konditionen Zugang zu den anzulegenden Gen-Datenbanken erhalten wird?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu einem Moratorium mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Folgenabschätzung?