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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Die polnische Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 12011556)

Anzahl, Staatsbürgerschaft, Regelung des Familiennachzugs, der Anerkennung polnischer Bildungsnachweise sowie deutscher Bildungsnachweise in Polen, Zugang der polnischen Minderheit zu den Medien, Umfang deutschsprachiger Sendungen in Polen, polnische Sprache in bundesdeutschen Schulen, Förderung der deutschen Sprache in Polen, antipolnische Aktionen Rechtsextremer

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/531129.06.93

Die polnische Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Im deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit wurden in den Artikeln 20 und 21 wechselseitig die Rechte und die Förderung der deutschen Minderheit in Polen und die der polnischen Minderheit in Deutschland festgelegt.

Auf der Konferenz „Polacy w Nieczech — Gosci, czy mniejszosc?" (Polen in Deutschland — Gäste oder Minderheit) im Oktober 1992 in Berlin wurden Forderungen entwickelt, die die rechtliche Situation der in Deutschland lebenden Polinnen und Polen verbessern sollen, dies vor allem, was die Frage des Familiennachzugs, die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, die Anerkennung der in Polen erworbenen Qualifikationen, den Zugang zu den Medien, die Förderung der polnischen Sprache betrifft. Die Verwirklichung der Regelungen des Nachbarschaftsvertrages für die polnische Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland wurde angemahnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Polinnen und Polen sind in den letzten 100 Jahren in Deutschland eingewandert und haben sich in Deutschland niedergelassen?

2

Wie viele Polinnen und Polen sind während des Zweiten Weltkriegs als Zwangsarbeiterinnen/Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt worden?

a) Wie viele dieser Zwangsarbeiterinnen/Zwangsarbeiter haben Entschädigung erhalten?

b) Wie viele dieser Zwangsarbeiterinnen/Zwangsarbeiter sind nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland geblieben?

Wie viele von ihnen haben eine deutsche Staatsbürgerschaft erlangt?

3

Wie viele Polinnen und Polen lebten in der DDR ohne absehbaren Rückkehrtermin?

a) Wie viele von ihnen hatten einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

b) Welchen Aufenthaltstitel erhielten diese Personen nach dem Beitritt?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Polinnen und Polen aus diesem Personenkreis trotz langjährigen Aufenthalts nur eine an einen Arbeitsvertrag geknüpfte Aufenthaltsbewilligung erhalten haben?

Wenn ja, wie viele Menschen haben in diesem Fall eine Aufenthaltsbewilligung bekommen?

4

Bei wie vielen Polinnen und Polen, die in den 80er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten, wurde diese mittlerweile in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt?

a) Empfindet die Bundesregierung dieses Vorgehen als problematisch?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung diese Praxis zu ändern bzw. eindeutige, dies ausschließende gesetzliche Grundlagen zu schaffen, und welche Schritte sind bereits unternommen worden?

5

Wie viele Polinnen und Polen leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland?

6

Wie viele Polinnen und Polen, die sich derzeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sind im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft?

7

Wie viele der in Polen lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz eines polnischen und eines deutschen Ausweises?

8

Wie ist der Familiennachzug für hier lebende Polen gesetzlich geregelt, und gedenkt die Bundesregierung, andere gesetzliche Bestimmungen zu schaffen?

9

Wie ist der Familiennachzug für in Polen lebende Angehörige der deutschen Minderheit geregelt?

10

In welchen Fällen kann hier lebenden Polen die Arbeitserlaubnis verweigert werden?

11

Sind der Bundesregierung ähnliche — von der Arbeitsaufnahme ausschließende — gesetzliche Bestimmungen für in Polen lebende Angehörige der deutschen Minderheit bekannt, und wenn ja, welche?

12

Wie ist die Anerkennung von in Polen erworbenen Schul- und Hochschulabschlüssen, Gesellen- und Meisterbriefen für in Deutschland lebende Polen geregelt?

a) Trifft es zu, daß die in Polen erworbene berufliche und schulische Qualifikation für in Deutschland lebende Polinnen und Polen nicht anerkannt wird?

b) Trifft es zu, daß genau die gleichen Qualifikationen von deutschen Aussiedlern in Polen anerkannt werden?

c) Sieht die Bundesregierung dadurch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, und wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, hier neue gesetzliche Regelungen zu schaffen?

13

Wie ist die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Schul- und Hochschulabschlüssen, Gesellen- und Meisterbriefen für in Polen lebende Angehörige der deutschen Minderheit geregelt?

14

In welchen Rundfunk- und Fernsehsendern werden polnischsprachige Sendungen in welchem Umfang ausgestrahlt?

a) Welche Einflußmöglichkeiten haben Vertreterinnen/Vertreter der polnischen Minderheit in Deutschland auf die Programmgestaltung dieser polnischsprachigen Sendungen?

b) Trifft es zu, daß Vertreterinnen/Vertreter der polnischen Minderheit keinerlei Einfluß auf die Gestaltung der vierzehntägig ausgestrahlten polnischsprachigen Sendung im ZDF haben?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Polinnen und Polen den „gleichberechtigten Zugang zu den Medien ihrer Region" (Artikel 20 Abs. 3 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags) zu ermöglichen?

15

In welchen polnischen Rundfunk- und Fernsehsendern werden deutschsprachige Sendungen in welchem Umfang ausgestrahlt, und welche Einflußmöglichkeiten haben Vertreterinnen/Vertreter der deutschen Minderheit auf die Programmgestaltung?

16

Welche polnischsprachigen Zeitungen existieren in der Bundesrepublik Deutschland?

Wie groß sind ihre Auflagenzahlen?

Werden sie aus Mitteln des Bundeshaushalts unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe?

17

Welche deutschsprachigen Zeitungen existieren in Polen?

Wie groß sind ihre Auflagenzahlen?

Werden sie von der polnischen Regierung finanziell unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe?

18

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Nachbarschaftsvertrages geprüft, wie und an welchen Schulen und Schultypen die polnische Sprache gelehrt wird, und zu welchen Kenntnissen ist die Bundesregierung hier gekommen?

19

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Unterricht in polnischer Sprache an bundesdeutschen Schulen zu fördern?

20

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Förderung der deutschen Sprache in Polen durch die polnische Regierung?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um polnische Kultur in Deutschland zu fördern, und welcher Betrag aus Bundesmitteln wurde dafür in den letzten fünf Jahren ausgegeben (bitte nach Jahren und Verwendungszweck aufschlüsseln)?

22

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Pflege von Kriegerdenkmälern durch Angehörige der deutschen Minderheit in Polen und die Reaktion der polnischen Regierung und Bevölkerung auf diese Vorgänge?

23

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über antipolnische Hetze und Aktionen durch rechtsextreme Gruppierungen/Parteien und Zeitungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen?

Bonn, den 24. Juni 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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