Durchgeführte Bildungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland mit Mitteln der Gemeinschaftsinitiative „New Opportunities for Women" der Europäischen Gemeinschaften
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Bildungsmaßnahmen für Frauen wurden in der Bundesrepublik Deutschland über die Gemeinschaftsinitiative „New Opportunities for Women " (NOW) beantragt?
Wie viele Maßnahmen wurden bewilligt und erfolgreich durchgeführt?
Wie viele arbeitslose Frauen wurden durch die Initiative NOW in der Bundesrepublik Deutschland gefördert?
Welchen Inhalts waren/sind die durchgeführten Maßnahmen, und wer waren/sind die Träger dieser Maßnahmen?
Wie viele Mittel der Bundesanstalt für Arbeit wurden zur Finanzierung des nationalen Anteils in Höhe von mindestens 55 To der beantragten Mittel über NOW ausgeschüttet?
Wie viele und welche anderen öffentlichen Mittel wurden ausgeschüttet?
Inwieweit ist es zutreffend, daß die Zielgruppe „arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen" der Gemeinschaftsinitiative NOW zum überwiegenden Teil nicht von der Bundesanstalt für Arbeit kofinanziert werden können, weil die wenigsten Frauen die Voraussetzungen für Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz erfüllen?
Inwieweit ist es zutreffend, daß die Bewilligung von NOW -Maßnahmen durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für Träger, die Maßnahmen mit öffentlichen Geldern nach dem Arbeitsförderungsgesetz durchführen wollen, von folgenden Bedingungen abhängig ist:
a) Nachweis durch den Träger über die individuellen Leistungen der zuständigen Arbeitsämter für die Teilnehmerinnen über die Höhe der bewilligten Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Unterbringungszuschuß, Unterhaltsgelder und Versicherungsleistungen,
b) im Falle der beabsichtigten zeitversetzten Durchführung von zwei Lehrgängen im NOW-Antragszeitraum Nachweis durch den Träger, daß das Arbeitsamt auch den zweiten Lehrgang bereits bewilligt hat, bevor das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die NOW-Gelder für den Träger bewilligt?
Inwieweit ist es zutreffend, daß die Bundesanstalt für Arbeit Richtlinien an die Arbeitsämter ausgegeben hat, wonach die Bewilligung einer Maßnahme frühestens drei Monate und spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme erfolgen kann?
Inwieweit ist es mit datenschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar, wenn private Bildungsträger von ihren Teilnehmerinnen den schriftlichen Nachweis über individuelle Leistungen der Arbeitsämter einfordern müssen, um dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Nachweis über die nationale Kofinanzierung der EG-Initiative NOW erbringen zu können?
Gibt es zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abgestimmte einheitliche Richtlinien im Hinblick auf die Sicherstellung der nationalen Kofinanzierung von EG-Maßnahmen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung von den Bildungsträgern den Nachweis der Bewilligung der Maßnahme durch das Arbeitsamt verlangt, aber mit der schriftlichen Form der Bewilligungsbescheide des Arbeitsamtes (Maßnahmebogen) nicht einverstanden ist, und dann vom Träger verlangt, das Arbeitsamt zu einer anderen Form des Bewilligungsbescheides zu bewegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und der ihm nachgeordneten Bundesanstalt für Arbeit geben muß, damit der Nachweis der nationalen Kofinanzierung gegenüber der EG schneller erbracht werden kann und damit die Mittel der Europäischen Gemeinschaften zügiger in die Bundesrepublik Deutschland fließen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie gedenkt sie dies zu erreichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Nachweis öffentlicher Gelder als Kofinanzierung von EG-Programmen, die in Form von individuellen Leistungen der Sozialträger gegenüber den Leistungsempfängern erbracht werden, Sache der Sozialträger und nicht privater Dritter ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Arbeitsförderungsgesetz Teilnehmern und Teilnehmerinnen von Weiterbildungsmaßnahmen die Annahme von Praktikumsstellen im EG-Ausland untersagt, obwohl die Arbeitsmarktpolitik EG-weit mehr Mobilität und Flexibilität von potenziellen Arbeitskräften erwartet?
Gedenkt die Bundesregierung das Arbeitsförderungsgesetz dahin gehend zu ändern, daß Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Bundesrepublik Deutschland die Freizügigkeit des EG-Binnenmarktes nutzen können, also auch im EG-Ausland Weiterbildungsmaßnahmen, Praktika und Stellen wahrnehmen können?
Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es, EG-Fördermittel, die zur Qualifizierung von Arbeitskräften, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten bzw. auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligten, bereitgestellt werden, in Zukunft für die Bundesrepublik Deutschland effektiver nutzen zu können?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es eine engere Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geben muß, damit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten von Jugendlichen und Benachteiligten zum Arbeitsmarkt wirkungsvolle Maßnahmen durchgeführt werden können?
Wie gedenkt die Bundesregierung diese notwendigen Schritte im Hinblick auf die Änderungen der Strukturfonds-Politik der EG (z. B. im Hinblick auf die Gemeinschaftsinitiativen Ressourcen) zu erreichen?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Verfahrensvereinfachung zur Beantragung und Bewilligung von EG-Geldern inkl. dem Nachweis der nationalen Kofinanzierung für die Bildungsträger der Bundesrepublik Deutschland?