Die tödlichen Schüsse von Bad Kleinen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 27. Juni 1993 führte in Bad Kleinen das Bundeskriminalamt (BKA) auf Veranlassung des Generalbundesanwalts von Stahl eine Verhaftungsaktion durch. Im Verlauf dieser Polizeiaktion wurde die mutmaßliche 36jährige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld festgenommen und der 40jährige Wolfgang Grams getötet. Bei der Verhaftungsaktion kam der GSG 9-Beamte Michael Newrzella ums Leben. Mindestens eine Bahnbedienstete und ein Polizeibeamter wurden noch verletzt.
Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams sollen angeblich zur Kommandoebene der RAF gehört haben. Sie seien nach Polizeiangaben 1984 abgetaucht. Birgit Hogefeld wurde Tatbeteiligung am verübten Attentat im Jahr 1988 auf den damaligen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen und heutigen Bundesbank-Vizepräsidenten, Hans Tietmeyer, vorgeworfen.
Wolfgang Grams wurde mit Haftbefehl wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gesucht.
Die genauen Umstände des Polizeieinsatzes wurden von den Sicherheitsbehörden so gut wie nicht wiedergegeben. Mit Nachrichtensperre, gezielter Desinformation und offen vorgetragenen Unwahrheiten sollte der Verlauf des Einsatzes verdeckt und vernebelt werden. Der Vorlauf dieser Polizeiaktion wurde von den Sicherheitsbehörden sogar in Gänze zur geheimen Staatsangelegenheit erklärt. Jegliche Informationen darüber, wie man auf die Spur von Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams kam und welche Rolle der offensichtliche Einsatz eines „Dritten Mannes" spielte, wurde rundweg der Öffentlichkeit, aber auch der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bisher ergibt sich folgendes Bild:
Am Abend des 27. Juni 1993 gibt der Generalbundesanwalt über den Polizeieinsatz der Presse folgendes bekannt: „Die Verhaftung der beiden Beschuldigten erfolgte beim Verlassen der Gaststätte ,Waldeck' auf dem Bahnhofsvorplatz von Bad Kleinen. Dabei kam es zu einem von Hogefeld initiierten Schußwechsel. Grams erlitt Schußverletzungen, an deren Folgen er gegen 18.00 Uhr in der Universitätsklinik Lübeck gestorben ist. Ein im MEK eingesetzter GSG 9-Beamter erlitt ebenfalls tödliche Schußverletzungen" (zitiert nach „DIE ZEIT", 9. Juli 1993). Die Verhaftung sei „im Auftrag des Generalbundesanwalts" erfolgt. Ansonsten: Die Bundesanwaltschaft verhängte eine Nachrichtensperre (FR, 29. Juni 1993).
Bereits am Abend des 27. Juni gibt eine Zeugin bei der Polizei zu Protokoll: „Ich sah dann einen Mann auf das Gleis beim Bahnsteig 4 stürzen. Der Mann lag reglos auf dem Gleis. Später erfuhr ich dann, daß es der Wolfgang Grams war. Ich dachte schon, der Grams sei tot. Dann traten zwei Beamte an den daliegenden Grams heran. Der eine Beamte bückte sich und schoß aus unmittelbarer Nähe mehrmals auf den Grams. Dabei sah der schon wie tot aus. Der Mann zielte auf den Kopf und schoß, aus nächster Nähe, wenige Zentimeter vom Kopf des Grams entfernt" (zitiert nach „ak", 7. Juli 1993.) Der vernehmende Beamte ist ein Beamter des LKA Mecklenburg-Vorpommern. Die Vernehmung findet im Polizeirevier von Bad Kleinen statt (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am 28. Juni 1993 gibt der Generalbundesanwalt bekannt, daß die tödlichen Schüsse auf den GSG 9-Beamten von Wolfgang Grams abgegeben worden sein sollen (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am selben Tag feiert der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, den Zugriff von Bad Kleinen „als wichtigen Erfolg im Kampf gegen den Terrorismus" und „dankt den Sicherheitsbehörden für intensive und gezielte Ermittlungsarbeit" (DIE ZEIT, 9. Juli 1993.)
Aus der Presse erfährt man, daß neben der GSG 9 auch noch ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) im Einsatz gewesen sein soll. Aber auch hier wird von den Sicherheitsbehörden erst einmal im dunkeln gelassen, wer exakt wo eingesetzt worden ist. Die „WELT" berichtet von einem „Mobilen Einsatzkommando des BKA" (DIE WELT, 28. Juni 1993) und das „Hamburger Abendblatt" schreibt von einem beim „Mobilen Einsatzkommando" eingesetzten Beamten der „Grenzschutztruppe 9" (Hamburger Abendblatt, 28. Juni 1993). Der „SPIEGEL" berichtet von einem MEK, der GSG 9, einer weiteren Grenzschutzeinheit und der Grenzschutzsicherungsgruppe Bonn, die in Bad Kleinen im Einsatz waren (DER SPIEGEL, 5. Juli 1993).
Anwohner/Anwohnerinnen und Augenzeugen/Augenzeuginnen geben an, daß sie bei der Schießerei auf den Gleisen eine „Gruppe schwarzvermummter Männer mit schußsicheren Kevlar-Westen" gesehen, „die sogar aus dem Aktenkoffer geschossen" hätten (Hamburger Abendblatt, 29. Juni 1993).
Eine Spurensicherung durch das BKA hat offenbar nicht stattgefunden. Einen Tag nach der Erschießung von Wolfgang Grams konnte ein Fernsehteam „ohne Mühe zwei Dutzend Patronenhülsen aufsammeln" (FR, 2. Juli 1993).
Am 29. Juni 1993 mußte der Generalbundesanwalt falsche Auskünfte über einen zentralen Punkt des Tathergangs gegenüber der Presse zugeben. Er lieferte nun die zweite Version des Polizeieinsatzes in Bad Kleinen. Demnach habe Birgit Hogefeld gar nicht geschossen. Ihr sei nach der Verhaftung eine Waffe (Neun-Millimeter-Browning) abgenommen worden. Zuerst war erklärt worden, sie habe das Feuer sofort eröffnet. Auch die Angaben zum Tatort waren falsch. Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld befanden sich nicht in der Gaststätte „Waldeck", sondern im „Billard -Café". Laut Bundesanwaltschaft hat sich der Tathergang wie folgt ereignet: „Grams flüchtete aus der Unterführung über einen Treppenaufgang Richtung Bahnsteig. Er erschoß aus nächster Entfernung den im MEK eingesetzten GSG 9-Beamten, der ihn verfolgte und unmittelbar im Begriff war, ihn zu ergreifen. Grams starb seinerseits infolge von Schußverletzungen" (DIE ZEIT, 9. Juli 1993). Laut „DIE ZEIT" soll er mit einer tschechischen Neun-Millimeter-Pistole der Marke „Para" bewaffnet gewesen sein (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am 30. Juni 1993 befaßt sich zum ersten Mal der Innenausschuß des Deutschen Bundestages mit den Todesschüssen von Bad Kleinen. Der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner, Generalbundesanwalt von Stahl, der Vizepräsident des BKA, Köhler, und der Einsatzleiter des BKA in Bad Kleinen geben eine skandalöse Darstellung des Sachverhalts, die einer reinen Nullinformation gleichkommt. Der ganze Vorlauf der Verhaftung wird ausgeklammert, ebenfalls der Schußwechsel mit Wolfgang Grams.
Der Einsatzleiter des BKA in Bad Kleinen führte aus, daß gegen 14.00 Uhr Birgit Hogefeld in der Bahnhofsgaststätte festgestellt wurde. Sie war in Begleitung einer männlichen Person. Eine eindeutige Identifikation dieser Person war nicht möglich. Es wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen, daß es sich um Wolfgang Grams handelt. Wie viele Personen sonst in der Gaststätte waren, wußte man nicht. Schußsichere Westen hätten aus Gründen der Tarnung nicht getragen werden können. Zum Schußwechsel heißt es lapidar: „Hier gab es dann einen Schußwechsel. Ich weiß nicht, wie nahe man dran war oder wie weit weg. Dabei lag letztlich Herr Grams tot auf den Gleisen. Das ist die Situation" (DIE ZEIT, 9. Juli 1993). Der Einsatzleiter weiter: „Man habe von der GSG 9 keine Darstellung, keinen Verlaufsbericht erhalten, es laufen ja die üblichen Todesermittlungsverfahren."
Die „ZEIT" vermerkt bezüglich dieser Ausführungen: „Im BKA ist man für die Frage, aus welcher Entfernung Grams erschossen wurde, offenbar schon sensibel" (ebenda).
Die Landespolizei und die zuständigen Stellen waren unterrichtet. Über die Zahl der eingesetzten Beamten, die abgegebenen Schüsse, über die Bewaffnung der Beamten — einschließlich der Nebenwaffen der Beamten — etc. erfuhren die Abgeordneten nichts.
Ebenfalls am 30. Juni gab der Rechtsanwalt der Eltern von Wolfgang Grams, Andreas Groß, bekannt, daß die Teilnahme einer von den Eltern benannten Vertrauensperson bei der Obduktion des Leichnams bewußt verschleppt worden ist. So sei eine erste Obduktion bereits am Montag erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesanwaltschaft den Eltern weder mitgeteilt, wo sich der Leichnam befinde, noch einen Zeitpunkt für eine Obduktion genannt (taz, 1. Juli 1993).
Am 1. Juli 1993 erklärt „Monitor" in einer Vorabmeldung, daß eine Zeugin gesehen und eidesstattlich versichert habe, ein GSG 9-Beamter habe den wehrlosen Wolfgang Grams mit einem Kopfschuß aus unmittelbarer Nähe liquidiert. Der Schweriner Oberstaatsanwalt Ernst Jäger bringt in den „Tagesthemen" die Selbstmord-These ins Spiel: „Selbstmord ist keineswegs auszuschließen. Ich persönlich gehe sogar davon aus, daß Selbstmord naheliegt. " Jäger mußte auch einräumen, daß die Aussage der Zeugin bereits seit dem Abend des 27. Juni 1993 der Polizei vorlag. Jäger verspricht: „Sämtliche Beamten, die am Einsatz teilgenommen haben, werden vernommen" (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
In den „Tagesthemen" führt der Rechtsanwalt Andreas Groß aus, daß der ihm vorliegende Obduktionsbericht der Universitätsklinik Lübeck von einem aufgesetzten Schuß ausgeht. Schmauchspuren sowie Druck- und Aufsetzspuren an der oberen rechten Schläfe belegen dies (FR, 2. Juli 1993).
Das Bundesministerium des Innern widersprach der Aussage einer Augenzeugin, nach der Wolfgang Grams durch einen GSG 9-Beamten aus unmittelbarer Nähe erschossen worden ist. Die Staatsanwaltschaft Schwerin teilte jedoch mit, daß im Obduktionsbericht der Universitätsklinik Lübeck Hinweise auf einen Schuß aus nächster Nähe enthalten sind. Es sei bislang nicht geklärt, aus welcher Waffe der Schuß stamme und welche Munition verwendet wurde (FR, 2. Juli 1993).
Die Bundesregierung versprach in einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Juli 1993, daß es eine gerichtsmedizinische Untersuchung geben werde. Sie fügte hinzu, „erneute Befragungen der polizeilichen Einsatzleiter in Bad Kleinen hätten ergeben, daß von einem Angehörigen der Anti-Terror-Gruppe GSG 9 kein Schuß ,aus allernächster Nähe auf Grams abgegeben worden sei. Diese Aussage würde aber noch einmal überprüft. Die Innenpolitiker folgten einem Vorschlag der Fraktion der F.D.P. und forderten die Bundesregierung auf, daß ein nichtbeamteter Gutachter bei den Untersuchungen mitwirken solle. Auch solle die Bundesregierung die Abgeordneten im September über neuere Erkenntnisse im Fall Grams unterrichten" (heute im bundestag, 1. Juli 1993).
Laut „Frankfurter Rundschau" spricht der Generalbundesanwalt erstmals davon, daß der GSG 9-Beamte Michael Newrzella durch ein Dum-Dum-Geschoß getötet worden sei — „eine Erklärung, auf die sich im ermittelnden BKA keiner einen Reim machen kann, denn dort spricht niemand von solchen Geschossen aus der Waffe von Grams" (FR, 2. Juli 1993).
Der „General-Anzeiger" verfügt über Informationen, nach denen Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld ein freistehendes Haus am Rande von Bad Kleinen bewohnten, „das weit und breit von Feld und Wiesen umgeben sein soll". Der „General-Anzeiger" weiter: „Warum hat die GSG 9, die seit Donnerstag auch das Umfeld der beiden Gesuchten zwischen Lübeck und Schwerin observiert hat, nicht dort zugegriffen ... " Und weiter: „Aus Sicherheitskreisen heißt es außerdem, daß die Aktion bereits vor rund einem Monat begonnen habe. Damals hätten Polizisten Grams und Hogefeld in Warnemünde observiert" (GA, 2. Juli 1993).
Am 2. Juli 1993 wird der getötete BGS-Beamte Michael Newrzella beerdigt.
Auf einer Pressekonferenz am selben Tag teilt der Sprecher des Bundesministeriums des Innern, Roland Bachmeier, mit, daß die sechs unmittelbar am Einsatz beteiligten GSG 9-Beamten ausgesagt hätten, daß keiner von ihnen „auf den am Boden liegenden Grams geschossen oder einen aufgesetzten Schuß abgefeuert" habe. „Kein Schuß sei nach Angaben der Beamten aus weniger als 1,5 Meter Entfernung abgegeben worden. Ihre Aussagen hätten allerdings auch keinen Hinweis auf einen Selbstmord von Grams gegeben." Ein Jurist des Grenzschutzpräsidiums West habe die Beamten befragt. Wie viele Beamte im Einsatz waren, will Bachmeier nicht sagen. Die Existenz der unmittelbaren Tatzeugin sei dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz erst am Donnerstag aus der Presse bekanntgeworden (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Ebenfalls an diesem Tag beauftragt der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, den Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes in Köln, Christoph Grünig, damit, die näheren Umstände des Schußwaffengebrauchs beim polizeilichen Zugriff umfassend zu prüfen. Grünig, der lange Jahre für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig war, wird von der Bundesregierung als „unabhängiger Gutachter" dargestellt.
In einer weiteren Sondersitzung (am 2. Juli 1993) des Innenausschusses — und gemeinsam mit dem Rechtsausschuß — des Deutschen Bundestages, an der u. a. der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, BKA-Vizepräsident Köhler, Generalbundesanwalt von Stahl teilnehmen, wird der Desinformation die Krone aufgesetzt. Immerhin erfahren die Abgeordneten erstmals, daß nicht ca. 20 Beamte eingesetzt waren, sondern 54 und daß von den BGS-Beamten 33 Schuß abgegeben (es wurde ausdrücklich erwähnt, daß hier nur die BGS-Beamten erfaßt sind), aber nicht alle Projektile und Patronenhülsen gefunden worden sind. Nicht einmal alle abgegebenen Schüsse haben die eingesetzten Beamten protokollieren müssen. Die Abgeordneten erfahren, daß das BKA dem Ausschuß am Mittwoch die Unwahrheit sagte, als es langatmig ausführte, daß es nicht wußte, wie viele Personen sich in der Gaststätte aufgehalten haben, denn eine Beamtin sei vorübergehend in der Gaststätte gewesen. Ansonsten blieben alle wichtigen Fragen offen: Der BKA-Vizepräsident Köhler und Generalbundesanwalt von Stahl entschuldigten sich damit, daß ihnen bei ihrem ersten Bericht nicht alles bekanntgewesen sei. Der SPD-Abgeordnete Penner äußerte zur „Spurensicherung", daß hier alle elementaren Regeln verletzt worden seien. Entweder seien BKA und GSG 9 völlig unfähig, oder man habe so schleppend ermittelt, weil man etwas verbergen wolle (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am 2. Juli 1993 ging bei der Gruppe der PDS/Linke Liste ein anonymer Anruf eines Polizeibeamten ein, der am Einsatz in Bad Kleinen beteiligt gewesen sein will. Der Beamte erklärte ebenfalls, daß Wolfgang Grams unbewaffnet gewesen sei, und ein Kollege der GSG 9 „die Nerven verloren habe" (taz, 3. Juli 1993).
Die „Frankfurter Rundschau" meldet, daß der Anwalt Andreas Groß im Auftrag der Eltern von Wolfgang Grams Strafanzeige wegen des Verdachts des Mordes bzw. des Totschlags gestellt hat. Die eingesetzten Beamten sind immer noch nicht von Ermittlungsbehörden vernommen worden. Die für Wolfgang Grams tödliche Kugel ist immer noch nicht gefunden worden (FR, 3. Juli 1993).
Am 3. Juli 1993 präsentiert der „SPIEGEL" einen in Bad Kleinen eingesetzten Sicherheitsbeamten als Zeugen. Der Mann sagte gegenüber dem „SPIEGEL", daß .er gesehen habe, wie ein Kollege dem wehrlosen Wolfgang Grams aus fünf Zentimeter Entfernung in den Kopf geschossen habe. Der Beamte: „Er lag da auf der linken Körperseite. Ein Kollege kniete auf ihm. Er hatte keine Bewegungsmöglichkeit mehr. Die Arme waren gespreizt. Die Waffe lag etwa zwei Meter von ihm entfernt, 20 Grad nach oben links. Grams hat keine Möglichkeit mehr gehabt, das Schießgerät zu erreichen. Auch hatte er keine Sekundärwaffe bei sich" . Der Schweriner Oberstaatsanwalt Jäger läßt „um 12.26 Uhr noch über dpa die Nachricht verbreiten, nun müsse rasch geklärt werden, ob Grams Selbstmord begangen habe oder erschossen worden sei. Achtundneunzig Minuten später läßt er tickern, er schließe nun einen Selbstmord aus" (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Auf einer Pressekonferenz erklärt Generalbundesanwalt von Stahl, daß ihm die von „Monitor" zitierte Zeugenaussage erst am 2. Juli vorgelegen habe. „Er wisse nicht, wieso ihm diese Aussage erst fünf Tage später übermittelt worden sei, glaube jedoch nicht, daß er ,absichtlich im Dunkel' gelassen wurde" (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am 4. Juli 1993 tritt der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, von seinem Amt zurück.
An diesem Tag sind bereits im Bahnhof in Bad Kleinen in der Unterführung alle Spuren beseitigt. Die Wände sind neu gestrichen worden, weitere Untersuchungen sind damit entweder erschwert oder gar unmöglich gemacht worden.
Am 5. Juli 1993 gibt das BKA einen großangekündigten Bericht über den Antiterror-Einsatz in Bad Kleinen heraus. Der Bericht bietet absolut nichts Neues. Die Erschießung von Wolfgang Grams wird explizit ausgeklammert. Desgleichen der Vorlauf der Polizeiaktion in Bad Kleinen. Der Generalbundesanwalt sei „in allen Phasen eingebunden, insbesondere auch an der Festlegung der einsatzkonzeptionellen Grundsätze beteiligt" gewesen. „Die Polizeiführung befand sich beim BKA in Wiesbaden. Der Generalbundesanwalt war während der Einsatzphase dort rund um die Uhr durch einen Bundesanwalt bzw. Oberstaatsanwalt vertreten. Beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern waren Verbindungsbeamte des BKA eingesetzt."
Die Schweriner Staatsanwaltschaft verhängt am Nachmittag eine Nachrichtensperre (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am 6. Juli 1993 macht der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Hans Gottfried Bernrath, darauf aufmerksam, daß das BKA-Gutachten verschweige, daß ein Vertreter des Bundesanwalts auch in Bad Kleinen am 27. Juni 1993 anwesend war (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Das BKA gibt bekannt, daß Wolfgang Grams nicht von einer der untersuchten Polizeiwaffen getötet worden sei. Ein rechtsmedizinisches Gutachten beweise, daß das Stanzmarkenprofil an Grams Kopf mit dem Mündungsprofil von Grams Pistole übereinstimme (DIE ZEIT, 9. Juli 1993). Es ist immer noch nicht bekannt, welche Pistolen von welchen Beamten in welcher Weise eingesammelt und überprüft worden sind.
Die Schweriner Staatsanwaltschaft hält an ihrer Darstellung fest, daß Wolfgang Grams zu einem Selbstmord nicht mehr fähig gewesen ist. Deshalb werde die Möglichkeit geprüft, ob er mit seiner eigenen Waffe erschossen worden ist (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Der Gutachter Christoph Grünig legt seinen Bericht der Befragung von in Bad Kleinen eingesetzten Beamten vor. Man erfährt aus diesem Bericht nicht, ob alle eingesetzten Beamten angehört worden sind. Christoph Grünig schließt aus, daß der BGS-Beamte durch einen Querschläger getötet worden ist und daß Wolfgang Grams sich selbst getötet hat. Christoph Grünig gibt die abenteuerliche These eines BGS-Beamten zu bedenken, daß Wolfgang Grams sich beim Fallen auf die Gleise versehentlich erschossen haben könnte.
Am Abend entläßt die Bundesministerin der Justiz den Generalbundesanwalt in den einstweiligen Ruhestand (DIE ZEIT, 9. Juli 1993).
Am 7. Juli 1993 hieß es aus Sicherheitskreisen, daß den Fahndern bei der mißglückten Ergreifungsaktion in Bad Kleinen sowohl die Identität von Birgit Hogefeld als auch von Wolfgang Grams bekannt gewesen sei. „Die am Einsatz beteiligten Beamten hätten nicht nur gewußt, daß Hogefeld und Grams in der Bahnhofsgaststätte erscheinen würden, sondern auch, daß der ,dritte Mann', ein V-Mann des Verfassungsschutzes, bei der Festnahmeaktion geschützt werden müsse" (SZ, 8. Juli 1993). Im Innenausschuß hatten BKA-Beamte bisher behauptet, daß man lediglich vermutet habe, daß es sich bei Birgit Hogefelds Begleiter in Bad Kleinen um Wolfgang Grams handeln könne.
Außerdem erfuhr die „Süddeutsche Zeitung", daß die Festnahme von Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams für zwei Tage vorher geplant war, aber aus logistischen „Schwierigkeiten" verschoben werden mußte (SZ, 8. Juli 1993).
Am 8. Juli 1993, also fast 14 Tage nach den Todesschüssen und der „Spurensuche" des BKA, suchten erneut fünf Beamte des LKA mit zwei Sprengstoff-Spürhunden die Gleise 3 und 4 in Bad Kleinen ab.
Eine Sonderkommission des LKA hat die Vernehmung der 18 GSG 9-Beamten abgeschlossen. Ein Sprecher des Landesjustizministeriums teilte mit, daß sich kein Zeuge für den Tod an Wolfgang Grams gemeldet habe. Weitere 70 bis 80 Zeugen, die sich auf dem Bahnhof aufgehalten haben, sollen jetzt vernommen werden (DIE WELT, 9. Juli 1993).
Die Leiche von Wolfgang Grams, die schon zur Beerdigung freigegeben worden war, wurde von der Staatsanwaltschaft „für möglicherweise notwendige weitere Untersuchungen" erneut beschlagnahmt (DIE WELT, 9. Juli 1993).
Am 9. Juli 1993 teilte die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mit, daß sie bereits am 14. Mai und am 17. Juni 1993 durch ihren Staatssekretär Ingo Kober aufgrund mündlicher Berichte des Generalbundesanwalts von der geplanten Verhaftung Birgit Hogefelds und Wolfgang Grams unterrichtet worden sei. Das Dienstgeheimnis verpflichte sie allerdings zum Schweigen (FAZ, 10. Juli 1993).
Der Staatssekretär im Innenministerium, Dr. Walter Priesnitz, korrigierte seine Aussage, daß nur einer von vielen Pistolentypen des BGS kriminaltechnisch untersucht worden sei. Dr. Walter Priesnitz hatte Dr. Burkhard Hirsch geschrieben, der Münsteraner Rechtsmediziner Brinkmann habe bei seiner Untersuchung zum Tode von Wolfgang Grams nur dessen Waffe, die der festgenommenen Birgit Hogefeld sowie eine vom BGS verwendete Pistole zur Verfügung gehabt (FAZ, 10. Juli 1993).
Am 11. Juli 1993 äußerte sich die Schweriner Staatsanwaltschaft skeptisch darüber, ob der ihr vom BKA vorgelegte Videofilm ein Original sei. Es wurde der Verdacht geäußert, daß das Band geschnitten sein könnte: Die Aufnahmen seien erst nach der Schießerei entstanden und zeigten in nur drei Minuten den regungslosen Körper von Wolfgang Grams, die gefesselt auf dem Boden liegende Birgit Hogefeld und den V-Mann „Klaus" (SZ, 12. Juli 1993). Ein Sprecher des BKA in Wiesbaden sagte, es gebe zwei Videobänder über den Einsatz. Das eine zeige Wiederbelebungsversuche an Wolfgang Grams und sei nur wenige Sekunden lang. Das andere sei später aufgenommen worden und dokumentiere Einschußspuren (FAZ, 12. Juli 1993).
Der Rechtsanwalt von Wolfgang Grams Eltern, Andreas Groß, teilte mit, daß Wolfgang Grams nicht nur durch einen tödlichen Schuß aus nächster Nähe, sondern durch zwei ums Leben gekommen ist. In „SPIEGEL-TV" führte er aus, daß womöglich auch ein Nahschuß auf den Bauch von Wolfgang Grams abgegeben worden ist. In einem weiteren medizinischen Gutachten gebe es Hinweise auf Stanzmerkmale an der Wunde durch eine Waffe. Ebenfalls wies die Wunde einen relativ hohen Bleigehalt auf (DIE WELT und FAZ, 12. Juli 1993).
Am 12. Juli 1993 tritt erneut der Innen- und Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen. Wie gehabt werden in dieser Sitzung keine Informationen zu dem Vorlauf der Verhaftungsaktion gegeben. Ebenfalls wird ein Videofilm des BKA, der angeblich den Schußwechsel be-Inhalten soll, gesperrt, weil hier angeblich der Vorlauf der Verhaftungsaktion dokumentiert worden ist. Ein weiterer dreiminütiger Film, der von einem Beamten gedreht worden ist, aber keinerlei Informationen über den Schußwechsel enthält, wurde in der Sitzung vorgeführt. In der Sitzung wurde überdies mitgeteilt, daß die Waffen der Polizeibeamten nach der Sicherstellung . „abgeschossen" worden seien; dadurch wurde eine Sicherung von Blutspuren und Haarpartikeln so gut wie unmöglich gemacht.
Der „SPIEGEL" berichtet weiter, daß der Funkverkehr der Einsatzkräfte nicht, wie normalerweise üblich, mitgeschnitten worden sei. Das BKA gebe nur zögerlich die Einsatzunterlagen heraus. Die Leiche von Wolfgang Grams sei zu früh gewaschen worden; dabei seien möglicherweise Blutreste beseitigt worden.
Der „Dritte Mann"
Bereits am 27. Juni 1993 gab der Wirt des „Billard-Cafés an, daß Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld mit einer männlichen Person an einem Tisch gesessen hatten. Mit dieser männlichen Person hätten sie auch das Lokal verlassen. Zu dieser Person machten die Sicherheitsbehörden keine Angaben. Die „FR" schreibt: „Da es keine Fahndung nach der dritten Person gibt, obwohl der Wirt der Bahnhofsgaststätte und andere Augenzeugen den Mann sahen und daher beschreiben könnten, verdichtet sich die Vermutung, daß es sich bei der Person um einen V-Mann handelt, der die Polizei auf die Spur von Grams und Hogefeld brachte" (FR, 30. Juni 1993),
Laut zuverlässigen Informationen der Deutschen Presseagentur soll es sich bei dieser Person um einen „aus der RAF-Szene stammenden V-Mann der Polizei" handeln (FR, 1. Juli 1993).
Der „SPIEGEL" meldet, daß ein V-Mann im aktiven Kern der RAF Birgit Hogefeld den Ermittlern zugeführt hat. Der „SPIEGEL" schreibt: „Geheimdienstler vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz schafften es offenbar, einen freien Mitarbeiter an Birgit Hogefeld ... heranzuführen. Der V-Mann, der sich ,Klaus' nannte, diente sich der Szene als sogenannter Unterstützer an. (...) ,Klaus aus Wiesbaden, ein kleiner Angestellter, hatte sich längere Zeit nützlich gemacht, das Vertrauen von Birgit Hogefeld erworben. Er besaß auch das Vertrauen des BKA, das den Zuträger des Verfassungsschutzes überprüfte" (DER SPIEGEL, 5. Juli 1993).
Ähnlich wird der V-Mann „Klaus" auch im „stern" vorgestellt. Der „stern" zur Operation mit dem V-Mann: „Zum ersten Mal seit Jahren sah das BKA die Chance, über V-Mann Klaus die mutmaßliche Top-Terroristin zu fassen. Um Klaus unauffällig folgen zu können, wurde er mit einem ,Signalgeber' am Körper ausgestattet ... Nun begann die bisher größte gemeinsame Aktion deutscher Terrorismus-Bekämpfer. Sie endete drei Wochen später, am vorletzten Sonntag, auf dem Bahnhof von Bad Kleinen ... V-Mann Klaus war von der RAF zunächst quer durch die Republik Richtung Norden gelotst worden. Er wurde in kleinen Pensionen oder Privatwohnungen immer wieder angerufen und traf sich mehrmals mit Birgit Hogefeld. Unsichtbar in seinem Schlepptau: das Mobile Einsatzkommando des BKA aus Wiesbaden und Observationsgruppen des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Treffs fotografierten, ein Trupp Techniker und die Grenzschutzgruppe GSG 9. Sie griffen noch nicht zu, weil sie hofften, außer Hogefeld andere Mitglieder der RAF-Kommandoebene zu fassen" (stern, 8. Juli 1993).
Am 11. Juli 1993 meldete die „Bild am Sonntag", daß der V-Mann „Klaus" vom rheinland-pfälzischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nach Nordamerika in Sicherheit gebracht worden ist. Der V-Mann soll 100 000 DM Belohnung erhalten haben (Bild am Sonntag, 11. Juli 1993).
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Hans Gottfried Bernrath, forderte gegenüber der „Bild am Sonntag", den V-Mann aus Amerika zurückzuholen, da auch er verdächtigt werden muß, Wolfgang Grams erschossen zu haben (Bild am Sonntag, 11. Juli 1993).
Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, kündigte an, daß sie „ihre Informationen zum Tathergang vor dem Parlament offenlegen werde, wenn der Innenausschuß sie dazu ermächtigen werde" (SZ, 12. Juli 1993).
Am 12. Juli 1993 scheiterte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrer Absicht im Innenausschuß, da sie keine Aussagegenehmigung von dem betreffenden Land, in dem der V-Mann geführt wird, erhielt. Daß es sich dabei um Rheinland-Pfalz handelt, wurde paradoxerweise den Mitgliedern des Innenausschusses nicht mitgeteilt (in der Presse wird dies seit Tagen ausgeführt). Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Rudolf Scharping (SPD) stoppt also offensichtlich die Aufklärung des Vorlaufs der Verhaftungsaktion.
Als RAF-Aussteiger in der DDR?
Die „Bild"-Zeitung meldet bereits am Abend des 27. Juni 1993, daß die Fahnder mit Hilfe von Stasi-Akten auf die Spur von Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld gekommen seien. Die „Bild" vom 28. Juni 1993 meldete, daß „die beiden in der DDR Unterschlupf gefunden, dort eine neue Identität erhalten" hätten. Auch die „WELT" vom 28. Juni 1993 schrieb, daß Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld „anscheinend unter falscher Identität vor der Wende in der DDR Unterschlupf gefunden" hätten. Ähnlich äußerte sich auch die „FAZ". Dazu erklärte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Förster, daß Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld der „aktiven Kommandoebene der RAF" zugerechnet würden. „Die sogenannten ,RAF-Aussteiger', die mit Hilfe der DDR-Stasi Anfang der 80er Jahre nach Verzicht auf den ,bewaffneten Kampf' eine neue ,Identität' erhalten hatten, hatten sich — anders als Hogefeld und Grams — widerstandslos festnehmen lassen und waren unbewaffnet ... " (FR, 29. Juni 1993). Der Sprecher des Bundesministeriums des Innern, Roland Bachmeier, äußerte dazu, „daß es sich nach Überzeugung der Behörden bei beiden nicht um Aussteiger handele, sondern von ihnen eine ,besondere Gefährlichkeit ausgegangen' sei" (FR, 29. Juni 1993).
In der Innenausschuß-Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Juni 1993 stellte Generalbundesanwalt Alexander von Stahl klar, daß der „Fahndungserfolg" nicht durch Stasi-Akten ermöglicht wurde (FR, 1. Juli 1993). Er — von Stahl — hätte keine Erkenntnisse darüber, ob sich Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams früher in der DDR aufgehalten hätten. Er wolle dies nicht ausschließen, er habe aber keine Erkenntnisse.
Am 7. Juli 1993 berichtet der Fernsehsender „VOX" in der Sendung „Zeitpunkt", daß der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bereits im September 1990 von einem Stasi-Auflöser über den Aufenthaltsort von Wolfgang Grams unterrichtet wurde. Wolfgang Grams sei demnach, in einem „Resozialisierungsprogramm" der Stasi in einer Baubrigade in der Nähe von Moskau gewesen. Das BfV kommentierte dies: „Einen solchen Hinweis habe es zwar gegeben, er habe aber nicht konkretisiert werden können" (SZ, 8. Juli 1993).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen85
Wie lange und von welchen Sicherheitsbehörden wurden Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams bereits überwacht?
Handelte es sich bei Wolfgang Grams und/oder Birgit Hogefeld um sogenannte Aussteiger?
Welche Kenntnis hatte man über Wolfgang Grams und/oder Birgit Hogefeld aus den Stasi-Unterlagen oder aus Unterlagen osteuropäischer Nachrichtendienste?
Wann und durch wen genau erfuhren bundesdeutsche Sicherheitsbehörden zum ersten Mal, daß sich zumindest Wolfgang Grams in der DDR aufgehalten haben soll?
Trifft es zu, daß der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Eckart Werthebach, bereits im September 1990, zweimal von einem Stasi-Auflöser auch über den Aufenthalt Wolfgang Grams in der DDR unterrichtet worden ist?
Wenn ja, was genau ist Dr. Eckart Werthebach mitgeteilt worden?
Wenn ja, welche Schritte sind vom BfV daraufhin veranlaßt und durchgeführt worden (bitte genau auflisten)?
Trifft es zu, daß auch das BKA bereits 1990 vom Aufenthalt zumindest von Wolfgang Grams in der ehemaligen DDR unterrichtet worden ist?
Wenn ja, durch wen wurde das BKA unterrichtet?
Wenn ja, was genau ist dem BKA mitgeteilt worden?
Wenn ja, welche Schritte sind vom BKA daraufhin veranlaßt und durchgeführt worden (bitte genau auflisten)?
Treffen Meldungen des Fernsehsenders „VOX" vom 7. Juli 1993 zu, nach denen Wolfgang Grams in einem sogenannten Resozialisierungsprogramm der Stasi eingebunden und in der UdSSR beim Bau einer Erdgasleitung und später in Rostock beschäftigt war?
Wenn ja, seit wann haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden Kenntnis darüber?
Wenn ja, welche Kenntnis haben bundesdeutsche Behörden darüber?
In welchen Sitzungen der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung (KGT) oder in welchen Untergruppen der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung ist über den Umgang mit Wolfgang Grams und/oder Birgit Hogefeld diskutiert worden?
Seit wann, wie oft und wie ist das Vorgehen im Fall Birgit Hogefeld und/oder Wolfgang Grams in der KGT diskutiert worden?
Welche Maßnahmen sind in der KGT erwogen und wann genau durchgeführt worden?
Welche Sicherheitsbehörden waren an der Vorbereitung der Operation gegen Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld seit wann und wie beteiligt?
Welche Rolle spielte der V-Mann bei dieser Operation, mit dem sich Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld in Bad Kleinen getroffen haben?
Seit wann ist der V-Mann in der RAF bzw. deren Umfeld für bundesdeutsche Sicherheitsbehörden aktiv?
Von welcher Behörde wurde der V-Mann geführt?
Welche Sicherheitsbehörde und welches Ministerium wurde wann über die Gewinnung dieses V-Manns informiert?
Wann wurde die KGT über die Gewinnung dieses V-Mannes informiert?
Welche Informationen konnten über welche Aktionen der RAF und deren Umfeld gewonnen werden?
An welchen Aktionen der RAF oder deren Umfeld hat der V-Mann teilgenommen, seit er von bundesdeutschen Sicherheitsbehörden geführt worden ist?
Welche Abmachungen sind mit diesem V-Mann getroffen worden?
Welche Straftaten hat der V-Mann vor seiner Tätigkeit für bundesdeutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden begangen?
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß der in Bad Kleinen anwesende V-Mann des Verfassungsschutzes auch am RAF-Anschlag in Weiterstadt beteiligt gewesen sein soll (FR, 13. Juli 1993)?
An welchen weiteren RAF-Aktionen war dieser V-Mann nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden beteiligt?
Welche Straftaten hat er während seiner Tätigkeit als V-Mann begangen?
Wann wurden welche Behörden und Ministerien über den geplanten Zugriff auf Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld informiert?
Welche anderen Planungen hat es für einen Zugriff gegeben?
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld schon Tage vorher verhaftet werden sollten und wenn ja, wieso wurde diese Verhaftung nicht durchgeführt?
Aus welchen Erwägungen heraus sollte die Festnahme ausgerechnet am 27. Juni 1993 erfolgen?
Aufgrund welcher gesicherten Kenntnis können die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden behaupten, daß Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld der RAF-Kommandoebene angehörten?
Welche konkreten Tatverdachtsmomente für welche Straftaten bestehen sowohl gegen Wolfgang Grams als auch gegen Birgit Hogefeld?
Welche Rolle haben Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld nach Kenntnis bundesdeutscher Sicherheitsbehörden bei der sogenannten „Kinkel-Initiative" gespielt?
Durch wen und wann exakt haben die Sicherheitsbehörden erfahren, daß Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams sich in Bad Kleinen treffen wollen?
Ist das Treffen mit Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld auf Initiative des V-Mannes erfolgt?
Wenn ja, unter welchem Vorwand ist dieses Treffen erfolgt?
Wenn ja, wie konnte der V-Mann wann Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld benachrichtigen?
Wenn nein, von wem und wann ging die Initiative zu diesem Treffen aus?
Wie und mit welcher Begründung ist der V-Mann von wem zu diesem Treffen benachrichtigt worden?
War der V-Mann während des Treffens mit Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld in der Bahnhofsgaststätte mit technischen Geräten (Peilsender, Wanzen etc.) ausgestattet?
Welche Formen der Kommunikation gab es vor und während des Zugriffs auf Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld in Bad Kleinen zwischen Polizei, Verfassungsschutz und V-Mann?
Welche Absprachen im Vorfeld der Verhaftungssituation in Bad Kleinen gab es zwischen Sicherheitsbehörden und dem V-Mann?
Hatte der V-Mann im Vorfeld der Verhaftungssituation spezielle Aufträge und Anweisungen und wenn ja, welche?
War der V-Mann bewaffnet und wenn ja, mit welcher/n Waffen?
Welche speziellen Aufträge hat der V-Mann von den Sicherheitsbehörden für dieses Treffen erhalten?
Wie hat der V-Mann sich während der unmittelbaren Verhaftungssituation verhalten?
Hat der V-Mann sich an dem Schußwechsel beteiligt?
Wenn ja, wie viele Schüsse hat er mit welchem Ergebnis abgegeben, und wie wurde dies überprüft?
Wenn nein, wo hat sich der V-Mann während des Schußwechsels aufgehalten?
Ist der V-Mann über seine Wahrnehmungen während der Verhaftungssituation vernommen worden?
Wenn ja, durch welche Behörde oder Behördenvertreter?
Wenn ja, wem wurde wann die Aussage des V-Mannes mitgeteilt?
Seit wann und wie ist das Bahnhofsgelände in Bad Kleinen für den Einsatz erkundet worden?
Wann hat der Generalbundesanwalt die Verhaftung durch Sicherheitsbehörden angeordnet?
Wann sind welche Sicherheitsbehörden und welche Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern von dem bevorstehenden Einsatz durch wen informiert worden?
Welche Einsatzkräfte sind von wem unter welchen Gesichtspunkten ausgesucht worden?
Wann und wie wurden die Sicherheitsbeamten auf den Einsatz vorbereitet?
Wann war bekannt, daß der Zugriff eventuell auf dem Bahnhofsgelände in Bad Kleinen erfolgen sollte?
Wann und wie wurden die Örtlichkeiten von den Sicherheitsbehörden erkundet?
Wann und wie wurden den Sicherheitsbeamten bekanntgegeben, daß zwei mutmaßliche Terroristen verhaftet werden sollen?
Hat der BKA-Einsatzleiter in Bad Kleinen den Innenausschuß falsch unterrichtet, als er ausführte, daß man nicht mit Sicherheit Wolfgang Grams bei dessen Erscheinen identifizieren konnte?
Treffen statt dessen Pressemeldungen zu, daß von vornherein klar war, daß sowohl Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams als auch der V-Mann „Klaus" erscheinen werden?
Wurden den Beamten Fotos sowohl von Wolfgang Grams als auch von Birgit Hogefeld vorgelegt?
Wann und wie wurden die Beamten darauf vorbereitet, daß unmittelbar vor oder eventuell auch in der Verhaftungssituation ein V-Mann zugegen sein wird, und welche Absprachen hat es für diese Situation gegeben?
Wann wurden welche Waffen und welche Munition an welche Beamte ausgegeben, und wie wurde dies protokolliert?
Wurden bei der Waffen- und Munitionsprotokollierung der eingesetzten Beamten auch die Nebenwaffen und die Munition für diese Nebenwaffen protokolliert?
Welche Kenntnis hat die Einsatzleitung darüber, ob und welche Nebenwaffen von den eingesetzten Beamten mitgeführt worden sind?
Wurde nach dem Einsatz ein Protokoll über den Schußwaffen-gebrauch durchgeführt?
Sind bei diesem Schußwaffenprotokoll auch die Nebenwaffen aufgeführt worden, und wie wurde die Vollständigkeit der Protokollierung kontrolliert?
Wurden von den eingesetzten Beamten Waffen und Nebenwaffen mit Deformations- und Hohlspitzgeschossen benutzt?
Wenn ja, von wie vielen Beamten wurde diese Munition verwendet?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dies ausschließen?
Aufgrund welcher Informationen sprach Generalbundesanwalt Alexander von Stahl davon, daß in Bad Kleinen dumdum-ähnliche Munition benutzt wurde?
Von wem ist diese dumdum-ähnliche Munition benutzt worden?
Wurden bei dem Einsatz in Bad Kleinen auch Maschinenpistolen vom Typ HK-5 mitgeführt und eingesetzt?
Wenn ja, wie viele Waffen wurden mitgeführt und eingesetzt?
Wenn ja, wie viele Schüsse wurden aus dieser Waffe abgegeben?
Wie viele Schüsse wurden von den eingesetzten Beamten abgefeuert, und wann hatte welche Sicherheitsbehörde exakte Kenntnisse über den genauen Schußwaffengebrauch?
Wie viele Waffen wurden insgesamt sichergestellt?
Wurden von allen eingesetzten Polizisten die Waffen sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht und wenn nein, wieso nicht?
Trifft es zu, daß nur insgesamt sechs Waffen von Polizeibeamten sichergestellt worden sind (wie in der BKA Pressemitteilung vom 5. Juli 1993 dargelegt), und wenn ja, nach welchen Kriterien ist man bei der Sicherstellung dieser Waffen vorgegangen?
Wurden bei allen eingesetzten 55 Beamten die Schußwaffen auf einen eventuellen Gebrauch geprüft?
Von wem, wie und wie lange wurde der Tatort zur Spurensicherung abgesperrt?
Von wem wurde die Aufhebung der Absperrung wann und mit welcher Begründung veranlaßt?
Wie ist es zu erklären, daß noch lange nach der Spurensicherung Journalisten und Schaulustige Patronenhülsen in den Gleisanlagen fanden?
War ein Dokumentationstrupp der Polizei eingesetzt und wenn nein, wieso unterblieb dies?
Zu welchem Zweck und auf wessen Veranlassung hin wurde von einem Polizeibeamten ein Videofilm vom Tatort gedreht?
Wieso wurde die Existenz dieses dreiminütigen Films (auf dem die Schießerei nicht enthalten ist) erst so spät bekanntgegeben?
Wann wurde die Existenz des zweiten Videofilms des BKA der Bundesregierung bekannt, und wie erklärt sie sich, daß die Existenz dieses Films erst nach 14 Tagen der Öffentlichkeit und den zuständigen parlamentarischen Gremien bekanntgeworden ist?
Treffen Meldungen im „SPIEGEL" vom 12. Juli 1993 zu, nach dem auf einem Videofilm die Aufzeichnung nach einer viertelstündigen Unterbrechung dokumentiert, daß Nummern-schilder zur Spurensicherung plötzlich ganz woanders liegen, und wie erklärt sich dies?
Wurde geprüft, ob diese Filme manipuliert worden sind und wenn ja, wann, durch wen, und zu welchen Ergebnissen ist man dabei gekommen?
Wann wurden die Funkmitschnitte des Einsatztages den ermittelnden Behörden überreicht?
Wurde geprüft, ob an diesen Funkmitschnitten manipuliert worden ist?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?
Wenn nein, wieso unterblieb dies?
Wer hat die tödlichen Schüsse auf den BGS-Beamten Michael Newrzella abgegeben?
Worauf stützt das BKA in seinem von der Pressestelle herausgegebenen Schreiben vom 5. Juli 1993 die Aussage, daß Michael Newrzella von Wolfgang Grams getötet worden ist?
Zu welchen Ergebnissen kam die gerichtsmedizinische Untersuchung bei dem getöteten BGS-Beamten Michael Newrzella?
Wie viele gerichtsmedizinische Untersuchungen wurden im Fall Michael Newrzella wann durchgeführt?
Wodurch wird ausgeschlossen, daß Michael Newrzella durch einen Querschläger getötet worden ist?
An welchem genauen Ort wurde Michael Newrzella durch die tödliche Kugel getroffen?
An welchem genauen Punkt lag der getötete Michael Newrzella?
Gibt es eine Blutspur von der Treppe, auf der Michael Newrzella angeschossen worden sein soll, bis zu dem Punkt, an dem er tot zusammenbrach?
Weshalb äußerte BKA-Vizepräsident Köhler, daß die zeugenschaftlichen Aussagen der BGS-Beamten über die Tötung des Michael Newrzella durch Wolfgang Grams noch durch kriminaltechnische Untersuchungen belegt werden müssen? Welche kriminaltechnischen Untersuchungen meinte Köhler, und war ihm bekannt, daß Michael Newrzella zu diesem Zeitpunkt schon beerdigt war?
Wer hat den Leichnam von Michael Newrzella wann und mit welcher Begründung zur Beerdigung freigegeben?
Durch welchen Munitionstyp wurde Michael Newrzella tödlich verwundet, und mit welchem Munitionstyp wurden ihm die anderen Wunden beigebracht?
An welchen genauen Punkten befanden sich die eingesetzten Beamten, als der Zugriff auf Wolfgang Grams erfolgte?
An welchen genauen Punkten befanden sich die eingesetzten Beamten, als die Schießerei mit Wolfgang Grams begann?
Trifft ein Bericht im „SPIEGEL" zu, nach dem zwei Beamte Wolfgang Grams die Treppenstufen hinterherstürmten, während drei Beamte, die auf einem anderen Bahngleis gewartet hatten, unter Geschrei herbeieilten (DER SPIEGEL, 27/1993)?
Haben beide Gruppen gleichzeitig auf Wolfgang Grams gefeuert?
Ist hier die Möglichkeit geprüft worden, ob Michael Newrzella möglicherweise irrtümlich von Kollegen angeschossen worden ist?
Wenn nein, wieso ist diese Prüfung unterblieben?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man bei dieser Prüfung gekommen?
Wieso verweigern das BKA als Behörde in ihren Verlautbarungen als auch Verantwortliche des BKA im Innenausschuß genaue Aussagen darüber, wo sich die Beamten während der Schießerei exakt aufgehalten haben?
Wie war Wolfgang Grams während der fraglichen Zeit am 27. Juni 1993 gekleidet?
Trug Wolfgang Grams während des Schußwechsels eine Jacke?
Welcher Beamte hat wann gesehen, daß Wolfgang Grams seine Pistole im Gürtel trug?
Wie viele Schüsse wurden auf Wolfgang Grams abgegeben, und durch wie viele Schüsse wurde er getroffen?
Wurde Wolfgang Grams von den Kugeln jeweils von vorne oder von hinten getroffen (bitte exakt aufführen)?
Wie weit war die Entfernung, aus der jeweils die einzelnen Schüsse abgegeben worden sind?
Von wem wurden wann und wieso Schüsse in die Gleisanlage abgegeben, in der der tödlich verletzte Wolfgang Grams lag?
Trifft es zu, daß sich in unmittelbarer Nähe der Stelle, an der Wolfgang Grams zu Tode gekommen ist, 14 Einschüsse befinden?
Trifft es zu, daß eine Augenzeugin bereits am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen ausgesagt hat, daß zwei Polizeibeamte aus unmittelbarer Nähe auf den wehrlos am Boden liegenden Wolfgang Grams geschossen hätten?
Welcher Beamte aus welcher Behörde oder welche Beamte aus welchen Behörden hat/haben diese Vernehmung durchgeführt?
An welche Behörde oder Behördenvertreter wurde das Ergebnis dieser Vernehmung wann weitergereicht?
Wie wurde diese Aussage der Zeugin bewertet?
Wie oft und wann genau durch welche Behörde wurde diese Zeugin im weiteren Verlauf der Ermittlungen vernommen?
Wie viele gerichtsmedizinische Gutachten wurden bezüglich des Leichnams von Wolfgang Grams wann, wo, in wessen Auftrag gegeben, und wie waren die wesentlichen Ergebnisse dieser Gutachten?
Welche Polizeiwaffen wurden von den Gerichtsmedizinern jeweils untersucht?
Wurden in diesen Gutachten auch die Schmauchspuren an der Kopfhaut chemisch untersucht, und welcher Munitionstyp hat sich nach diesen Untersuchungen für den Schuß ergeben, mit dem Wolfgang Grams getötet worden ist?
Welche signifikanten Unterschiede gibt es zwischen der „Brünner 75" und der „Heckler und Koch" im Laufprofil und im Frontprofil, die sich deutlich in einer aufgeplatzten Wunde niederschlagen können?
Trifft es zu, daß die erste Obduktion bereits am 28. Juni 1993 durchgeführt worden ist, und daß den Eltern von Wolfgang Grams verwehrt wurde, eine Person ihres Vertrauens an dieser Obduktion teilnehmen zu lassen?
Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin geschah dies, und wie wurde dies begründet?
Treffen Meldungen im „SPIEGEL" vom 12. Juli 1993 zu, nach denen die Leiche von Wolfgang Grams gewaschen worden ist und damit beweiskräftige Ablagerungen — eventuelle Blutreste an der rechten Hand — vernichtet worden sind? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung dies?
Trifft es zu, daß den Eltern sogar in den ersten Tagen der Aufbewahrungsort der Leiche verschwiegen wurde?
Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin geschah dies, und wie wurde dies begründet?
Wohin wurden die eingesetzten Beamten — hier speziell die GSG 9-Beamten — nach dem Einsatz verbracht?
Wurden die Beamten nach dem Einsatz sofort voneinander getrennt und wenn nein, wieso unterblieb dies?
Wann und wie oft wurden die Beamten polizeiintern wegen der Vorkommnisse in Bad Kleinen angehört?
Was waren die wesentlichen Ergebnisse dieser Anhörungen?
Wann wurden diese Beamten das erste Mal staatsanwaltlich vernommen?
Wieso wurden die Beamten vermummt nach Schwerin geflogen, und waren sie auch bei der Vernehmung selber vermummt?
Trifft es zu, daß die Beamten bei der Vernehmung nicht ihren Namen angeben mußten, sondern statt dessen Nummern als Identifizierungsmerkmal angaben? Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wie viele Beamte verweigerten bei diesen Anhörungen bzw. Vernehmungen die Aussage?
Woraus erklärt sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Bundesregierung, daß keiner der eingesetzten Beamten vor Ort plausibel in seiner Aussage darlegen kann, wie und durch wen Wolfgang Grams durch einen aufgesetzten Schuß getötet worden ist?
Treffen Meldungen im „SPIEGEL" vom 12. Juli 1993 zu, nach denen Schweriner Ermittler nach der Vernehmung der GSG 9-Beamten gesagt haben sollen: „Was wir jetzt an Material haben, ist nicht der Tatablauf. "?
Sind die Vernehmer beim BGS zu ähnlichen Schlußfolgerungen wie der „SPIEGEL" gekommen, daß hier „in einer verschworenen Gemeinschaft verschwiegen, vertuscht und, im schlimmsten Fall, gelogen" wird?
Wurde jemals überlegt, die Beamten wegen eines begangenen Tötungsdelikts und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen, zumindest aber sie strikt voneinander zu trennen? Wenn nein, wieso nicht?
Wurden die Beamten vom Dienst suspendiert?
Wenn ja, wann geschah dies?
Wenn nein, wieso unterblieb dies?
Wieviel Schuß wurden aus Wolfgang Grams Waffe abgefeuert?
Wie viele Einschüsse aus Wolfgang Grams Waffe lassen sich eindeutig wo im Bahnhof von Bad Kleinen feststellen?
Finden sich im Treppenaufgang zum Bahnsteig 3 und 4 auch Einschüsse aus Waffen von Polizeibeamten? Wenn ja, wie viele, an welchen Stellen, und aus welcher Richtung kamen die Schüsse?
Welche Berichte haben die Vertreter der Bundesanwaltschaft und des BKA angefordert, und wie haben sie sich anderweitig vorbereitet, als sie aufgefordert waren, den Innenausschuß des Deutschen Bundestages zu unterrichten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Eduard Lintner am 30. Juni 1993: „Ich habe mich eingehend über das Geschehen unterrichten lassen. Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Generalbundesanwalt und die beteiligten Sicherheitsbehörden mit großer Umsicht vorgegangen sind. Sie verdienen aus der Sicht der Bundesregierung unsere Anerkennung. "?
Welche genauen Schritte hat der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner unternommen, welche Berichte hatte er wann eingeholt, welche Dokumente hat er wann eingesehen, welche Gespräche mit wem hat er wann geführt, um sich eingehend zu unterrichten?
Würde der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner den Einsatz heute immer noch so beurteilen? Wenn ja, wieso?
Wenn nein, von wem wurde er falsch unterrichtet?
Durch wen hat sich die Bundesregierung wann in Schrift, Wort und Bild über den Einsatz in Bad Kleinen und dessen Vorlauf informieren lassen?
Woher weiß der Bundesminister des Innern, Dr. Manfred Kanther, daß der Polizeibeamte Michael Newrzella in Bad Kleinen von Wolfgang Grams erschossen worden ist, wie er im ZDF in „Was nun, Herr Kanther" ausführte?
War die Untersuchung der Tötung des Beamten Michael Newrzella zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen, oder auf welche Kenntnisse stützt sich der Bundesminister des Innern bei seiner Äußerung?