Treffen ausgewählter Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses beim Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, am 5. August 1993 zwecks Vorstellung des Zwischenberichts zu den Ereignissen von Bad Kleinen am 27. Juni 1993
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der „Berliner Zeitung" vom 7. August 1993 heißt es zu dem Zwischenbericht der Bundesregierung über die Ereignisse in Bad Kleinen am 27. Juni 1993 und einem Treffen am 5. August 1993 in Bonn von Parlamentariern und dem Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, sowie der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Im Mittelpunkt des gemeinsam von Innenminister Manfred Kanther (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erstellten Zwischenberichts, der Donnerstag in Bonn einigen Parlamentariern intern vorgestellt wurde, stehen Vorlauf und Planung der Aktion sowie die Aufarbeitung der Ermittlungen und der anschließenden Informationspolitik. So geht er ausführlich auf den Streit zwischen der Generalbundesanwaltschaft und dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Verfassungsschutz über den Zeitpunkt der Verhaftung ein. [...] Nach Aussagen von Teilnehmern vermittelte Innenminister Manfred Kanther bei dem Gespräch den Eindruck, ,sehr offen' die bisherigen Ermittlungen darzustellen" (Berliner Zeitung, 7. August 1993).
In den Medien werden die nichtministeriellen Teilnehmer/Teilnehmerinnen mal als die Vorsitzenden, mal als die Obleute (außer der Gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste) des Innen- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages bezeichnet (vgl. u. a. „DIE WELT", 9. August 1993). Nach telefonischen Auskünften aus dem Bundesministerium des Innern und dem Sekretariat des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sei die Runde zufällig „zum Kennenlernen" zustandegekommen und dabei sei „auch" über die Grundzüge des Zwischenberichtes der Bundesregierung gesprochen worden.
Weiter wurde telefonisch mitgeteilt, daß der Zwischenbericht erst am Mittwoch, den 18. August 1993, um 8.00 Uhr, per Boten (später wurde dies auf Dienstag, den 17. August 1993, um 19.00 Uhr, vorverlegt) dem Innenausschuß und dann den Abgeordneten über- reicht werden sollte. Dieses Verfahren wurde mit Erfordernissen der Geheimhaltung begründet.
Unmittelbar nach der Unterrichtung der handverlesenen Parlamentarier durch den Bundesminister des Innern tauchte der Zwischenbericht der Bundesregierung in den Medien auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was war der Zweck des oben angegebenen Treffens am 5. August 1993 zwischen dem Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, sowie der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und einigen Parlamentariern?
Welche Vertreter aus welchen Ministerien des Bundes und Vertreter welcher Bundesbehörden, Landesregierungen und -behörden, und welche Parlamentarier aus welchen Gremien und welche weiteren Personen waren anwesend?
Wurde hier der Umgang mit strittigen Punkten des Zwischenberichts erörtert, und wenn ja, an welchen Fragen geschah dies?
Was ist unter der Charakterisierung „sehr offen" zu verstehen?
Wurde auf dem Treffen am 5. August 1993 den anwesenden Parlamentariern der Zwischenbericht ausgehändigt, und wenn ja, wie viele Exemplare des Berichts und welche Fassungen wurden an welche Abgeordnete welcher Fraktionen bzw. Gruppen ausgegeben?
Wurde der Zwischenbericht über das Bundesministerium des Innern an andere Personen weitergeleitet, und wie sah hier der Verteiler aus?
Warum wurde der Bericht nicht schon zu diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit und/oder allen Abgeordneten zugeleitet?