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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aktivität der Bundesregierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen in besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen (G-SIG: 12011663)

Ablehnung eines Investitionsprojekts in Cunersdorf (Sachsen) aus Raumordnungsgründen, Aktivitäten der Bundesregierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

06.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/566813.09.93

Aktivität der Bundesregierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen in besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Ein Unternehmer bemüht sich, seit Oktober 1991 in der Gemeinde Cunersdorf (Kreis Annaberg-Buchholz, Sachsen) mit einer Investition 110 Arbeitsplätze zu schaffen.

Durch das Regierungspräsidium Chemnitz erfolgte eine Ablehnung des unterbreiteten Projektes aus Raumordnungsgründen.

Der Unternehmer deckte Widersprüche in den Begründungen zur Ablehnung auf. Weiterhin wurden in den Begründungen der Sächsischen Staatsregierung der Gemeinde Empfehlungen gegeben, die keineswegs der tatsächlichen Lage in der Gemeinde entsprachen.

Die Gemeinde Cunersdorf ist nach wie vor an einer Realisierung interessiert. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde im August 1992 ein weiteres Interesse am Projekt mit einem Kompromiß zwischen Wirtschaftsentwicklung und Raumordnung bekundet. Obwohl sich der Unternehmer an mehrere staatliche Stellen wandte, hat sich seitdem praktisch nichts getan.

Schließlich hat sich der Unternehmer am 1. Juli 1993 erneut an den Bundeskanzler gewandt. In der Antwort des Bundeskanzleramtes 424 - K 601 148/93/0006 im Auftrag des Bundeskanzlers heißt es, daß das Schreiben des Unternehmers an die Sächsische Landesregierung weitergeleitet wird und weiter: „Ich bin sicher, daß Sie von dort eine ausführliche Antwort erhalten werden."

Das Sächsische Staatsministerium des Innern teilte am 26. August 1993 dem Unternehmer mit, daß aufgrund seines Schreibens an den Bundeskanzler vom 1. Juli 1993 sich das Ministerium mit der Beantwortung des Briefes an den Bundeskanzler beschäftigen wird, allerdings erst nach Ausgang des Petitionsverfahrens im Sächsischen Landtag.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

War dem Bundeskanzleramt diese Verfahrensweise des Sächsischen Staatsministeriums bekannt?

2

Ist das Bundeskanzleramt mit der Verfahrensweise des Sächsischen Staatsministeriums einverstanden?

3

Hat die Bundesregierung Informationen, wann die Beantwortung des B riefes vom 1. Juli 1993 an den Bundeskanzler durch die Sächsische Landesregierung erfolgen könnte?

4

Hält die Bundesregierung eine Beschleunigung der Klärung des vom Unternehmer im Juli 1992 an den Bundeskanzler und die Bundesminister für Wirtschaft und für Arbeit und Sozialordnung herangetragenen Anliegens für möglich?

5

Ist die Bundesregierung bereit, sich mit der Lage in der Obererzgebirgsregion zu beschäftigen und Maßnahmen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu treffen?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Verfahrensweise, wie im oben geschilderten Fall, den Aufbau in den neuen Ländern weiter verzögert zu Lasten

a) der Bürgerinnen und Bürger, die ohne Arbeit sind,

b) der Staatsfinanzen (Steuerausfälle, Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe)?

7

Welche konkreten Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen in besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen?

8

Hält die Bundesregierung es für notwendig, Maßnahmen zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der Bundesregierung und Landesregierungen einzuleiten?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

Bonn, den 9. September 1993

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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