Novellierung und Föderalisierung des Heimrechts
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Matthias Berninger, Grietje Bettin, Alexander Bonde, Ekin Deligöz, Dr. Thea Dückert, Kai Boris Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Anja Hajduk, Priska Hinz (Herborn), Markus Kurth, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Krista Sager, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ausgehend von einer Initiative der Bundesländer wurde 1974 das Heimgesetz als Bundesgesetz verabschiedet. Damit sollen deutschlandweite Standards und Qualität in Heimen sichergestellt werden. Trotz größerer Heimgesetznovellen in den Jahren 1990, 1997 und 2001 scheint angesichts der wachsenden Nachfrage nach alternativen Pflege- und Wohnformen, des allgemeinen Ziels des Bürokratieabbaus sowie der demografischen Entwicklung eine erneute Anpassung des Heimgesetzes an veränderte Gegebenheiten notwendig.
In ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag kündigen CDU, CSU und SPD eine umfassende Novellierung des Heimgesetzes an und haben diesbezügliche Eckpunkte formuliert. Zugleich ist jedoch sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Entwurf der von den Fraktionen CDU/CSU und SPD im März in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebrachten so genannten Föderalismusreform (Bundestagsdrucksache 16/813) vorgesehen, das Heimrecht aus der konkurrierenden Gesetzgebung in die alleinige Kompetenz der Bundesländer zu übertragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Was plant die Bundesregierung konkret zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierung des Heimgesetzes, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Plant die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierung des Heimgesetzes vorzulegen, und wenn ja, wann?
Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Heimgesetzes umzusetzen, wenn das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform in die alleinige Kompetenz der Länder übertragen wird, und wie begründet die Bundesregierung dies?
In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das grundsätzliche im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel des Bürokratieabbaus in der Pflege zu ihrer Antwort auf Frage 28 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. März 2006 (Plenarprotokoll 16/24, S. 1845 D), dass die Kompetenzverlagerung des Heimrechts zu 16 verschiedenen Heimgesetzen führen könne und dies mit einem gewissen Mehraufwand für die Koordinierung bei überregional tätigen Heimträgern verbunden sei, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Auf Basis welcher Erkenntnisse begründet die Bundesregierung ihre Aussagen in der Antwort auf Frage 28 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. März 2006 (Plenarprotokoll 16/24, S. 1845 D), dass es wahrscheinlich sei, dass künftig erforderliche Veränderungen des Heimrechts in großem Umfang einvernehmlich vorgenommen würden, sodass eine zu starke Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards nicht zu befürchten sei?
Auf welchen konkreten empirischen Erkenntnissen und Begründungszusammenhängen beruht die von der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. März 2006 (Plenarprotokoll 16/24, S. 1846 B, 1847 D) geäußerte Einschätzung, dass es Gründe für eine Regionalisierung des Heimrechts gebe?