Kommunikationsmittel Gebärdensprache und Lautsprache bei von Hörbeeinträchtigungen Betroffenen
der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Günther Heyenn, Brigitte Adler, Gerd Andres, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Eberhard Brecht, Freimut Duve, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Arne Fuhrmann, Karl Hermann Haack (Extertal), Reinhold Hiller (Lübeck), Renate Jäger, Ilse Janz, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Christa Lörcher, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Dr. Helga Otto, Kurt Palis, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Günter Rixe, Dr. R. Werner Schuster, Gudrun Schaich-Walch, Regina Schmidt-Zadel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Uta Titze-Stecher, Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Reinhard Weis (Stendal)
Vorbemerkung
Die Diskussion um die bestmögliche Förderung von behinderten Kindern hat für die Hörgeschädigten in den letzten Jahren zu zwei divergierenden und z. T. konkurrierenden Auffassungen geführt.
Die Vertreter der Lautsprache setzen auf eine frühzeitige und intensive Förderung des Resthörpotentials, um auf dieser Basis eine Sprachentwicklung zu ermöglichen, die die weitgehend autonome Kommunikation mit der hörenden Umwelt ermöglicht.
Die Vertreter der Gebärdensprache gehen aus von der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als eigene Sprache für Gehörgeschädigte. Das Konzept sieht vor, neben der Anwendung der DGS als vorrangiges Kommunikationsmittel dieser Sprachgemeinschaft, entsprechend der individuellen Möglichkeiten der Betroffenen, auch Elemente der Lautsprache mit einzubeziehen. Die Außenkommunikation erfolgt jedoch weitgehend über sogenannte Gebärdensprachdolmetscher.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
In mehreren Veröffentlichungen des Zentrums für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, angesiedelt an der Universität Hamburg, wird darauf verwiesen, daß entsprechende Forschungen im Auftrage mehrerer Bundesministerien erfolgten.
Um welche Ministerien handelt es sich, und welche finanziellen Mittel wurden und werden jeweils zu welcher Zielsetzung bereitgestellt?
Nachdem das Forschungsprojekt zur Erforschung und Feststellung der Deutschen Gebärdensprache abgeschlossen ist, soll an Hamburger Schulen ein Schulversuch durchgeführt werden, in dem die Kinder sowohl mit der Gebärden- als auch der Lautsprache unterrichtet werden.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem abgeschlossenen Forschungsprojekt gezogen?
b) Sind die o. g. Anstrengungen Gegenstand eines Auftrages der beteiligten Bundesministerien, und wenn ja, um welchen Auftrag handelt es sich dabei?
Hat es einen durch Bundesmittel teil- oder vollständig finanzierten Versuch gegeben, bei lautsprachlich erzogenen Kindern die lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) wissenschaftlich-empirisch zu erforschen?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen hat dieses stattgefunden?
Trifft es zu, daß ein solcher unter 3. angeführter Versuch vorzeitig abgebrochen wurde, obwohl die Praktiker auf gute Erfolge verweisen konnten?
Wenn ja,
a) in wessen Verantwortung lag dieser Versuch, und wer brach ihn ab;
b) gibt es Zwischen- oder Abschlußberichte, von wem sind diese erstellt worden, und was sagen sie aus?
War die Bundesregierung an dem Forschungsantrag für ein Projekt „Hörgerichteter Spracherwerb" vor etwa zwei Jahren angesprochen oder beteiligt, und wie hat sie sich aus welchen Gründen heraus dazu verhalten?
Trifft es zu, daß die hörgerichtete Frühförderung in der wissenschaftlichen Forschung bisher wenig Berücksichtigung gefunden hat, und beabsichtigt die Bundesregierung, hier zukünftig Mittel bereitzustellen, wenn entsprechend qualifizierte und begründete Anträge gestellt würden?
Nach welchen Kriterien differenziert die Bundesregierung innerhalb der Behindertengruppe der Gehörgeschädigten zwischen „Gehörlosen", „Resthörigen", „hochgradig" oder „mittelgradig Schwerhörigen" usw.?
Teilt die Bundesregierung die Annahme, wie sie in Verlautbarungen des Gehörlosenbundes zu lesen war, daß es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 60 000 Gehörlose gibt?
Wenn ja, auf welcher Grundlage wurden diese Zahlen erstellt?
Wenn nein, welche Zahlen sind der Bundesregierung bekannt, und auf welcher Grundlage wurden diese erstellt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Veröffentlichungen von Prof. Dr. Priliwitz, wonach hörende Erstklässler über 20 000 Begriffe und Gehörlose nur über 200 verfügen sollen?
Welche Informationen kann die Bundesregierung über die vom Zentrum für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser jetzt nach Abschluß der betriebenen Forschung erzielten Ergebnisse und noch bestehenden Diskussionspunkte geben?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die DGS in Struktur und Grammatik noch so wenig festgelegt ist, daß ein auf einen Gebärdendolmetscher angewiesener Gehörloser oftmals nur mit Hilfe seines „eigenen" Dolmetschers ausreichend kommunizieren und verstehen kann?
a) Erachtet es die Bundesregierung als ausreichend, daß es z. B. in Bonn — laut Pressemeldung der Rhein-Sieg-Rundschau vom 8. Juni 1993 — nur eine einzige Gebärdendolmetscherin gibt?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation werden ergriffen?
c) Durch welche Maßnahmen fördert und verbessert die Bundesregierung die Ausbildungsbedingungen für Gebärdendolmetscherinnen?
Trifft es zu, daß in der Gebärdensprache viele Ausdrücke, besonders auch Begriffe der Behördensprache, nicht ausdrückbar sind?
Welche Lösungsmöglichkeiten kann die Bundesregierung hier anbieten?
Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, daß nach DGS geförderte hörgeschädigte Kinder später im doppelten Sinne abhängig werden: zum einen, weil sie Gebärdendolmetscher brauchen, um mit der hörenden Umgebung zu kommunizieren, und zum anderen, weil sie keine Möglichkeit haben zu überprüfen, ob richtig gedolmetscht worden ist?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Fachleuten, daß hörgeschädigte Kinder durch verbesserte Möglichkeiten des Lautspracherwerbs später in unsere Gesellschaft kommunikativ integriert werden können, da durch die rasante Entwicklung z. B. in der Technik (etwa bei der Verbesserung von Hörgeräten), aber auch durch große Fortschritte in Pädagogik und Didaktik, selbst geringfügig vorhandene Hörreste genutzt werden können, um den Betroffenen das Hören und dadurch das Sprechen zu vermitteln?
Wenn nein, auf welcher Grundlage begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich erfolgter Cochlear-Implantat-Operationen bei gehörlosen Vorschulkindern, mit denen selbst bei schweren Fällen von Hörbeeinträchtigungen, die bislang als „sicher taub" eingestuft worden sind, Hörreste hergestellt werden und sich so ein Hör- sowie Sprechvermögen entwickeln läßt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch DGS als Erstsprache ohne jede Ausnahme Vorhandensein von Hörfähigkeit verneint und somit Rehabilitation zwangsläufig wird?
Wenn nein, auf welche wissenschaftlichen Quellen oder empirischen Belege stützt sie ihre Auffassung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen des allgemeinen Neugeborenen-Screenings neue spezifische Methoden der Überprüfung des Hörvermögens mit einfließen zu lassen, um bei vorliegender Schwerhörigkeit entsprechend frühzeitig Fördermaßnahmen einzuleiten?
a) Wie bewertet und beurteilt die Bundesregierung die Aufnahme des Merkmals „Gehörlosigkeit" als eigenständiges Kriterium in die Schwerbehindertenmerkmalsliste des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Aufnahme in die Merkmalsliste?
Wenn nein, warum nicht?