Vorbereitung der 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1995
der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den Vorbereitungsprozeß für die VN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung" im Jahr 1992 wurden erstmals Nichtregierungsorganisationen einbezogen. Die in Rio verabschiedete Agenda 21 regelt sowohl Partizipationsrechte wie auch einen erweiterten Konsultativstatus von Nichtregierungsorganisationen. Diese Partizipationsmöglichkeiten können als ein erster Schritt zu mehr Demokratie und Transparenz sowohl in den VN als auch von seiten der Einzelregierungen angesehen werden.
Für die Vorbereitung der 4. Weltfrauenkonferenz hat sich auf Initiative der Bundesregierung ein Nationales Vorbereitungskomitee konstituiert, in das auch Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen berufen wurden. Zwölf Arbeitsgruppen, in die Expertinnen, Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Ministerien berufen wurden, erarbeiten Berichte zur Situation der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Wann wird der Nationale Bericht für die 4. Weltfrauenkonferenz vorliegen?
Gibt es von seiten der Generalsekretärin für die 4. Weltfrauenkonferenz, Gertrude Mongella, inhaltliche und quantitative Vorgaben für die Abfassung des Nationalen Berichts?
Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben oder die Gliederung aus?
In welcher Form werden die Mitglieder des Nationalen Vorbereitungskomitees und der zwölf Arbeitsgruppen an der inhaltlichen Erstellung des Nationalen Berichts beteiligt?
Ist die Bundesregierung bereit, die Berichte der zwölf Arbeitsgruppen in den Nationalen Bericht aufzunehmen?