Umsiedlungspolitik der Weltbank
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mehr als zwei Millionen Menschen wurden durch 134 in Durchführung befindliche Weltbankprojekte zwangsweise umgesiedelt. Durch 35 von 81 geplanten Vorhaben werden zwangsweise weitere 1,1 Millionen Menschen ebenfalls zur Umsiedlung gezwungen. Für die anderen in Planung befindlichen Vorhaben ist die Zahl der Betroffenen nicht bekannt.
Seit Jahren wird die Umsiedlungspolitik der Weltbank kritisiert. Die Erfahrungen, die bei der Durchführung vieler Weltbankprojekte gemacht wurden, belegen, daß die Weltbank ihre eigenen Umsiedlungsrichtlinien systematisch ignoriert.
Eine im Juni 1993 fertiggestellte interne Studie der OED (Operations Evaluation Department) der Weltbank mit dem Titel: „Frühe Erfahrungen mit unfreiwilliger Umsiedlung — Eine Übersicht" bestätigt, daß es immer wieder zu schwerwiegenden Problemen in diesem Zusammenhang kommt.
In Indien beispielsweise, dem Land mit der größten Zahl von Umsiedlungsprojekten, die mit Weltbankkrediten unterstützt werden, ist nach Angaben dieser Studie die Qualität von Umsiedlungsmaßnahmen als „mangelhaft bis unakzeptabel" zu bewerten. Weiter heißt es: „Die Bankrichtlinien werden selten angewandt."
Die Studie stellt fest, daß die seit 1980 bestehende Umsiedlungsrichtlinie der Weltbank häufig nicht zur Anwendung kommt. Diese Richtlinie sieht u. a. vor, daß Betroffene sich durch eine Umsiedlung nicht wirtschaftlich verschlechtern dürfen. Nur bei wenigen Projekten wurden überhaupt Daten über die wirtschaftliche Situation der Betroffenen erhoben.
In der internen Weltbankstudie heißt es dazu: „Abgesehen von ein paar Ausnahmen, haben Bankrichtlinien nicht zu einer verbesserten Überwachung geführt.... Eine Evaluierung von 1990 konnte nicht einen einzigen Fall eines von der Bank finanzierten Projektes in Lateinamerika aufzeigen, der quantitativ demonstriert, daß Umsiedler im Hinblick auf Einkommen, gesundheitliche und soziale Fürsorge ausreichend rehabilitiert wurden. In Afrika stellte eine Evaluierung von 1992 fest, daß es unmöglich war, die Auswirkungen von Umsiedlungsmaßnahmen zu messen, da
- die Notwendigkeit von Umsiedlungsmaßnahmen erst während der Projektimplementierung festgestellt wurde,
- selbst wenn entsprechende Basisstudien angefertigt wurden, keine Maßnahmen zur Überwachung und Evaluierung getroffen wurden,
- Gelder für die Überwachung und Evaluierung anderen Projektzwecken zugeführt wurden. "
Als eine Konsequenz des Morse-Berichts hat das Management der Bank beschlossen, die Umweltabteilung mit der Erstellung eines Berichts über die bisherige Durchführung der Umsiedlungspolitik (Bank wide resettlement review) zu beauftragen. Ein Endbericht soll dem Exekutiv-Direktorium im April 1994 vorgelegt werden. Dies ist der dritte Umsiedlungsbericht innerhalb von zehn Jahren. Die ersten beiden Berichte blieben ohne Konsequenzen, obwohl sie dem Exekutiv-Direktorium vorlagen. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, ihren Exekutiv-Direktor anzuweisen, dafür Sorge zu tragen, daß aus dem dritten Bericht die nötigen Konsequenzen gezogen werden und Maßnahmen eingeleitet werden.
Bundesminister Carl-Dieter Spranger hat mehrfach bekräftigt, daß die deutsche Seite ausdrücklich die Bestrebungen unterstützt, die Arbeit der Weltbank durchsichtiger und wirksamer zu machen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Wird die Bundesregierung, entsprechend ihrem eigenen Wunsch, die Weltbankpolitik durchsichtiger und wirksamer zu machen, den abschließenden Entwurf des dritten Umsiedlungsberichts im Parlament bzw. in den zuständigen Ausschüssen diskutieren und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen, bevor er dem Exekutiv-Direktorium vorgelegt wird?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Richtung unternehmen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen für die in der OED-Studie dokumentierte systematische Mißachtung der Umsiedlungsrichtlinien?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß weitere bankinterne Reformen initiiert werden müssen, um sicherzustellen, daß Sozial- und Umweltrichtlinien bei der Projektvorbereitung grundsätzlich zur Anwendung kommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, daß Mitarbeiter der Bank für ihre Verstöße gegen bankinterne Richtlinien zur Verantwortung gezogen werden sollen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob z. B. Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der Indien-Abteilung für die Nichtanwendung der Umsiedlungsrichtlinien zur Verantwortung gezogen wurden, und würde sie sich für solche Konsequenzen einsetzen?
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung die Weltbank die Einhaltung ihrer Umsiedlungsrichtlinie überprüfen, wenn derzeit offenbar kaum Daten über die Einkommens- und Lebenssituation der Betroffenen vor der Umsiedlung erhoben werden?
Welche Maßnahmen werden im Bereich Projektidentifizierung und -planung getroffen, um die Zahl der umzusiedelnden Menschen grundsätzlich zu minimieren?
Welche Überwachungsmechanismen will nach den Kenntnissen der Bundesregierung die Weltbank etablieren, um auch in der Implementierungsphase sicherzustellen, daß Kreditnehmer ihren Verpflichtungen bei Umsiedlungsmaßnahmen nachkommen, und wie will die Weltbank reagieren, wenn Kreditnehmer sich offenkundig nicht an ihre Verpflichtungen halten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Auszahlung von Krediten so lange auszusetzen, bis das Empfängerland nachweislich seinen Verpflichtungen nachkommt?
Warum hatten nach Meinung der Bundesregierung die bisherigen OED-Studien in Sachen Umsiedlung (die bereits viele dieser Mängel aufzeigten) und die beiden Bank wide resettlement reviews keine Konsequenzen, und welche Initiativen hatte der deutsche Exekutiv-Direktor, der zeitweilig Vorsitzender im „Audit Committee" war und dem deshalb diese Berichte vorgelegen haben müßten, in dieser Frage ergriffen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der OED-Studie, und welche konkreten Vorschläge bringt die Bundesregierung selbst innerhalb der Weltbank ein, um die Umsiedlungspolitik der Weltbank zu verbessern?
Stimmt die Bundesregierung den folgenden Schlußfolgerungen der OED-Studie zu: „the Bank should not finance projects which require involuntary resettlement, unless there is action and some demonstrable government commitment to conform to Bank guidelines and policies" (Seite 5)?
Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzlich verankerte Richtlinien zur Umsiedlungspolitik, die denen der Weltbank entsprechen?
Wird die Bundesregierung es befürworten, daß Länder, die nachweislich keine gesetzlich verankerten Richtlinien zur Umsiedlungspolitik haben, weiterhin Kredite für Projekte erhalten, die eine weitreichende Umsiedlung zur Folge haben?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, wird sie Maßnahmen ergreifen, um eben diese Richtlinien in den betreffenden Ländern zu verankern?