Bevorzugte Einbürgerung ausländischer Sportler
der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Peter Büchner (Speyer), Dr. Peter Eckardt, Günter Graf, Michael Habermann, Renate Jäger, Ilse Janz, Fritz Rudolf Körper, Uwe Lambinus, Klaus Lohmann (Witten), Dorle Marx, Siegmar Mosdorf, Gerhard Neumann (Gotha), Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Siegfried Scheffler, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Uta Titze-Stecher, Gerd Wartenberg (Berlin), Jochen Welt, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Von der Öffentlichkeit allenfalls sporadisch bemerkt, ist im Laufe der Jahre ein Sonderweg zur deutschen Staatsangehörigkeit für ausländische Sportler entstanden. Geringste Aufenthaltszeiten, mangelhafte Deutschkenntnisse u.ä. waren und sind kein Hindernis bei der Einbürgerung eines Leistungssportlers, wenn sich Vereine, Verbände und Einbürgerungsbehörden einen sportlichen Erfolg versprechen, der in einen Titel oder in eine Medaille für Deutschland umgemünzt werden kann.
Zur Rechtfertigung dieser Praxis konnte während des kalten Krieges noch angeführt werden, daß der im Spitzensport bestehende Abstand zu den Staaten des ehemaligen Ostblocks, insbesondere der DDR, verringert werden mußte. Dieser Grund ist entfallen.
Übrig bleiben allein negative Auswirkungen:
- Die bevorzugte Einbürgerung ausländischer Spitzensportler untergräbt die Nachwuchsförderung in Deutschland.
- Sie fügt dem Sport in den Herkunftsländern dieser Sportler Schaden zu.
- Sie trägt bei zu einem Bild eines Deutschlands, das auf allen Gebieten der erste sein möchte.
- Sie ist ungerecht gegenüber anderen Einbürgerungsbewerbern, die alle Einbürgerungsvoraussetzungen auf Punkt und Komma erfüllen müssen.
Die Erleichterung der Einbürgerung für die auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist überfällig.
Angesichts des anhaltenden Widerstandes der Bundesregierung gegen entsprechende Initiativen der Fraktion der SPD sind unangemessene Einbürgerungsprivilegien für bestimmte Gruppen unverständlich und inkonsequent.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die häufige bevorzugte Einbürgerung von ausländischen Spitzensportlern in Deutschland verwurzelte Nachwuchssportler — deutscher wie ausländischer Herkunft — entmutigt und daß diese Praxis dem System der Nachwuchsförderung einen schweren Schaden zufügt?
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die mit dem Ziel öffentlichkeitswirksamer Erfolge vorgenommene bevorzugte Einbürgerung von Spitzensportlern dazu angetan ist, das über den Sport definierte Selbstwertgefühl in den Herkunftsländern dieser Sportler zu beeinträchtigen und allgemein das im Ausland teilweise bestehende Gefühl zu bestärken, wonach das wiedervereinigte Deutschland eine allumfassende Vormachtstellung anstrebt?
3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß generalisierende Regelungen bzw. Absprachen zwischen den obersten Staatsangehörigkeitsbehörden zur bevorzugten Einbürgerung von bestimmten Gruppen außerhalb der Einbürgerungsrichtlinien, die das Einbürgerungsermessen umfassend steuern und die Ausnahmen von den Einbürgerungsvoraussetzungen nur in begründeten Einzelfällen vorsehen, einen Verstoß gegen das Willkürverbot darstellen und damit letztlich zu ermessensfehlerhaften Einbürgerungen führen?
4. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die bevorzugte Einbürgerung von Sportlern in der deutschen Bevölkerung, insbesondere aber bei anderen Einbürgerungsbewerbern, auf Unverständnis stößt? Was hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um der Öffentlichkeit diese Praxis zu erklären?
5. Wie hoch ist in den letzten sechs Jahren die Zahl der auf der Grundlage des § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes eingebürgerten Sportler, zu deren Gunsten von den Regel-Einbürgerungsvoraussetzungen abgewichen wurde?
6. Um welche Abweichungen handelte es sich?
7. Wie begründet die Bundesregierung die vom Bundesministerium des Innern zugelassenen Abweichungen?
8. Wie verteilen sich die unter Frage 5 genannten Personen auf die einzelnen Sportarten?
9. Gab es bei einzelnen Sportarten regionale Schwerpunkte bevorzugter Einbürgerungen? Wenn ja, wo befinden sich diese Schwerpunkte und mit welchen Sportvereinen stehen sie in Zusammenhang?
10. Von wem werden in der Regel Wünsche nach bevorzugter Einbürgerung an das Bundesministerium des Innern herangetragen? Von den Einbürgerungsbewerbern selbst, von ihren Vereinen, von den Sportfachverbänden, von den obersten Staatsangehörigkeitsbehörden der Bundesländer oder von sonstigen?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung Änderungen hinsichtlich der bevorzugten Einbürgerung ausländischer Sportler?
12. Gibt es andere Berufs- bzw. Personengruppen, bei denen ähnliche Maßstäbe wie bei Sportlern angelegt werden?
Fragen12
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die häufige bevorzugte Einbürgerung von ausländischen Spitzensportlern in Deutschland verwurzelte Nachwuchssportler — deutscher wie ausländischer Herkunft — entmutigt und daß diese Praxis dem System der Nachwuchsförderung einen schweren Schaden zufügt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die mit dem Ziel öffentlichkeitswirksamer Erfolge vorgenommene bevorzugte Einbürgerung von Spitzensportlern dazu angetan ist, das über den Sport definierte Selbstwertgefühl in den Herkunftsländern dieser Sportler zu beeinträchtigen und allgemein das im Ausland teilweise bestehende Gefühl zu bestärken, wonach das wiedervereinigte Deutschland eine allumfassende Vormachtstellung anstrebt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß generalisierende Regelungen bzw. Absprachen zwischen den obersten Staatsangehörigkeitsbehörden zur bevorzugten Einbürgerung von bestimmten Gruppen außerhalb der Einbürgerungsrichtlinien, die das Einbürgerungsermessen umfassend steuern und die Ausnahmen von den Einbürgerungsvoraussetzungen nur in begründeten Einzelfällen vorsehen, einen Verstoß gegen das Willkürverbot darstellen und damit letztlich zu ermessensfehlerhaften Einbürgerungen führen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die bevorzugte Einbürgerung von Sportlern in der deutschen Bevölkerung, insbesondere aber bei anderen Einbürgerungsbewerbern, auf Unverständnis stößt?
Was hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um der Öffentlichkeit diese Praxis zu erklären?
Wie hoch ist in den letzten sechs Jahren die Zahl der auf der Grundlage des § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes eingebürgerten Sportler, zu deren Gunsten von den Regel-Einbürgerungsvoraussetzungen abgewichen wurde?
Um welche Abweichungen handelte es sich?
Wie begründet die Bundesregierung die vom Bundesministerium des Innern zugelassenen Abweichungen?
Wie verteilen sich die unter Frage 5 genannten Personen auf die einzelnen Sportarten?
Gab es bei einzelnen Sportarten regionale Schwerpunkte bevorzugter Einbürgerungen?
Wenn ja, wo befinden sich diese Schwerpunkte und mit welchen Sportvereinen stehen sie in Zusammenhang?
Von wem werden in der Regel Wünsche nach bevorzugter Einbürgerung an das Bundesministerium des Innern herangetragen?
Von den Einbürgerungsbewerbern selbst, von ihren Vereinen, von den Sportfachverbänden, von den obersten Staatsangehörigkeitsbehörden der Bundesländer oder von sonstigen?
Beabsichtigt die Bundesregierung Änderungen hinsichtlich der bevorzugten Einbürgerung ausländischer Sportler?
Gibt es andere Berufs- bzw. Personengruppen, bei denen ähnliche Maßstäbe wie bei Sportlern angelegt werden?