Zurückweisung von AIDS- oder Leukämiepatienten durch Krankenhäuser
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In letzter Zeit ist bekannt geworden, daß einige Krankenhäuser aus Kostengründen Patienten abgelehnt haben, die aufwendiger und kostenintensiver Behandlung bedürfen. Hierbei handelte es sich vor allem um AIDS- oder Leukämiepatienten. Kliniken in Münster, Göttingen und Krefeld haben beispielsweise die Bettenzahl für Leukämiekranke und AIDS-Patienten wegen der Behandlungskosten von bis zu 1 000 DM am Tag erheblich reduziert. Dies sind jedoch keine Einzelfälle. Andere Krankenhäuser haben sich lediglich aus Sorge vor der Schädigung ihres Ansehens nicht öffentlich zu solchen Praktiken bekannt.
Hauptursache dieser untragbaren Situation ist die den Krankenhäusern im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes auferlegte Budgetierung. Diese pauschale Budgetierung führt zu einer Verschlechterung in der gesundheitlichen Versorgung. Anreize zur Erbringung hochwertiger Versorgung werden erdrosselt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen der Zurückweisung von Patientinnen und Patienten durch Krankenhäuser aus Kostengründen?
Falls ja, um welche Fälle handelt es sich?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zurückweisung von Patientinnen und Patienten durch Krankenhäuser aus Kostengründen?
Übernimmt die Bundesregierung die politische Verantwortung für diese Vorkommnisse?
Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, daß Menschen, die aufwendiger und kostenintensiver Behandlung bedürfen, zukünftig nicht aus Kostengründen abgewiesen werden?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß der Abbau von Krankenhausbetten nicht zu Lasten von Menschen mit AIDS oder Leukämie geht?