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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Tod des Kartellchefs Escobar (G-SIG: 12011844)

Kenntnisse der BGS-Beamten von der Anreise der Familie Escobar nach Frankfurt, Beurteilung der Asylentscheidung auf dem Flughafen, Kontakte sowie Austausch von Informationen und Handlungsvorschlägen zwischen den Behörden Kolumbiens, der USA und der Bundesrepublik, Kenntnisse der kolumbianischen Behörden vom Aufenthalt Escobars und Motive für seine Erschießung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.12.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/645213. 12. 93

Tod des Kartellchefs Escobar

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In diesen Tagen wurde der kolumbianische Chef des sog. Medellin-Kartells, Escobar, in seiner Unterkunft von der Polizei getötet. Medienberichten zufolge wurde er von zahlreichen Schüssen in den Rücken getroffen; sein Aufenthalt soll den Behörden seit langem bekannt gewesen sein. Andere Quellen berichten, ein Anruf des Gesuchten bei einer Radiostation sei zurückverfolgt und erst hierdurch sein Aufenthalt festgestellt worden.

Wenige Tage zuvor war die Familie Escobars auf dem Frankfurter Flughafen gelandet, dort aber noch auf dem Rollfeld von Beamten des Bundesgrenzschutzes in Empfang genommen und ihr Asylbegehren abgelehnt worden. Unmittelbar anschließend war die Familie zurückgeschickt worden, da „keinerlei Asylgründe erkennbar gewesen" seien (so der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther).

Escobar hatte angekündigt, sich den kolumbianischen Behörden zu stellen, wenn seine Familie in Sicherheit sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Woher wußten die Beamten des BGS in Frankfurt, daß die Familie Escobar in der Maschine saß?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung unter rechtlichen Erwägungen das Verfahren der Asylentscheidung auf dem Frankfurter Flughafen?

3

Zwischen welchen Behörden in Kolumbien, in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland gab es Kontakte in den zwei Wochen vor dem Tod Escobars, und welche Informationen und Handlungsvorschläge wurden hierbei ausgetauscht?

4

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß den kolumbianischen Behörden der Aufenthalt Escobars bereits vor der Anreise der Familie in die Bundesrepublik Deutschland bekannt war?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Umstände der nicht gelungenen Verhaftung Escobars die Befürchtung nahelegen, es sei den kolumbianischen Behörden weniger darum gegangen, den Gesuchten lebend zu fangen, als vielmehr einen unbequemen Informationsträger auszuschalten?

Bonn, den 9. Dezember 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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