Gefährdung des Fernmeldegeheimnisses bei Anrufbeantwortern
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland werden weit mehr als eine Million telefonische Anrufbeantworter genutzt, mehrheitlich ausgestattet mit einer Fernabfragevorrichtung. Diese Fernabfragevorrichtungen sind jedoch zumeist mit einer völlig unzureichenden Schutzcodierung gegen unbefugte Nutzung gesichert. Üblicherweise spricht der Anrufbeantworter auf eine dreistellige Nummernfolge der Fernabfrage an. Nach Auskunft der „Deutschen Vereinigung für Datenschutz" (DVD) ist es bei Geräten, die allein mit einer solchen Nummernfolge gesichert sind, technisch ohne Schwierigkeiten möglich, sich mittels eines Zusatzgerätes (Modem) in Sekundenschnelle Zugang zu den gespeicherten Gesprächen zu verschaffen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) hat mit Schreiben vom 16. November 1993 an die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgestellt, daß ,die Sicherung der aufgezeichneten Anrufe durch eine lediglich dreistellige „Ziffernkombination" als völlig unzureichend anzusehen' sei.
Hinzu kommt, daß derartige Geräte vielfach über eine sogenannte „Notfallsicherung" verfügen, wenn der dreistellige Code, etwa nach Stromausfall, versagt. Bei einigen Geräten ist über die Fernabfrage dann lediglich die Ziffernfolge 000 einzugeben. Diese „Notfallsicherungen" bezeichnet der BfD als „in hohem Maße bedenklich, da es den ohnehin geringen Schutz aufhebt".
Jede Person, die ein entsprechendes Fernabfragegerät und Modem vorrätig hält, kann sich also im Prinzip leichten Zugang zu beliebig vielen anderen Anrufbeantwortern dieses Typs verschaffen. Es besteht die ernste Gefahr, daß der grundgesetzlich garantierte Schutz personenbezogener Informationen und des Fernmeldegeheimnisses massiv verletzt wird. Strenge Vorschriften bei der FTZ-Zulassung derartiger Geräte bestehen bis heute nicht.
Die Hersteller weisen bei dem Verkauf der Geräte auch nicht auf das erhöhte Gefährdungspotential hin.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die Sicherung derartiger Fernabfragevorrichtungen mit einem üblicherweise dreistelligen Code und erst recht die beschriebene „Notfallsicherung" vollkommen unzureichende Maßnahmen gegen Mißbrauch darstellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine Verifizierung auch der Abfrageberechtigung für die Nutzung des Anrufbeantworters sei auf diesem Hintergrund praktisch nicht möglich?
Wie bewertet die Bundesregierung das Problem einer möglichen Gefährdung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und insbesondere des Fernmeldegeheimnisses durch die beschriebenen spärlichen Sicherungsmaßnahmen?
Teilt die Bundesregierung die folgende Rechtsauffassung des BfD: „Ermöglichen solche Sicherheitsmängel einem Unbefugten, durch Fernabfrage Kenntnis von den aufgezeichneten Anrufen zu erlangen, ist dies allerdings nicht nach den Vorschriften zur Wahrung des Fernmeldgeheimnisses strafbar." (Schreiben des BfD vom 16. November 1993 an die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)?
Welche anderen straf- oder zivilrechtlichen Möglichkeiten bestehen andernfalls für Betroffene, gegen den beschriebenen Mißbrauch ihres Anrufbeantworters vorzugehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bzw. inwieweit dem aufgezeigten Problem — wie es der BfD vorschlägt — mittels eines „elektronischen Schlosses", eines speziellen Chips etc. begegnet werden kann?
Sieht die Bundesregierung entsprechende Vorschriften vor, die die Zulassungsbedingungen für Fernabfragevorrichtungen so normieren, daß ein weitgehender Schutz gegen Mißbrauch ermöglicht wird und falls ja: zu welchem Datum?
Ist hierbei auch vorgesehen, die Zulassung von Geräten zurückzunehmen, die diese Normen nicht erfüllen?
In welchem Umfang praktiziert die Bundesregierung im Rahmen ihres. eigenen Geschäftsbereichs (Bundesbehörden etc.) die hier geforderten Sicherungsmaßnahmen oder sieht dieses vor?
Liegen entsprechende Vorschläge für die technische Gestaltung mißbrauchsgesicherter Fernabfragevorrichtungen seitens des Forschungs- und Technologiezentrums (FTZ) der Deutschen Bundespost Telekom vor?