Stillegungen des Personen- und Güterverkehrs von Bundes- und Reichsbahn
der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum Inkrafttreten der Bahnreform am 1. Januar 1994 sind die Deutsche Bundes- und die Deutsche Reichsbahn gezwungen, Stillegungen des Personen- bzw. Güterverkehrs nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundesbahngesetzes durchzuführen.
Die Aufhebung von Gütertarifpunkten entscheiden beide Sondervermögen in eigener Zuständigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Verfahren nach §§ 14 und 44 Bundesbahngesetz (BbG) sind z. Z. bei der Deutschen Bundes- und der Deutschen Reichsbahn eingeleitet?
Wann haben die betroffenen Landesregierungen ihre Stellungnahme abgegeben, und wie lauten sie im einzelnen?
Wann haben die Verwaltungsräte der beiden Sondervermögen zu den jeweiligen Verfahren einen Beschluß gemäß § 12 BbG gefaßt, und wie lauten die Beschlüsse im einzelnen?
Welche Verfahren nach §§ 14 und 44 BbG sind abgeschlossen, durch den Bundesminister für Verkehr genehmigt, aber seitens der beiden Sondervermögen noch nicht umgesetzt?
Welche Güterarifpunkte der beiden Sondervermögen wiesen im Jahr 1992 einen Jahresumsatz von weniger als 150 000 DM aus?