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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Stillegungen des Personen- und Güterverkehrs von Bundes- und Reichsbahn (G-SIG: 12011865)

Eingeleitete, abgeschlossene, aber noch nicht umgesetzte Verfahren nach §§ 14 und 44 Bundesbahngesetz, Stellungnahmen der Landesregierungen, Beschlüsse der Verwaltungsräte der beiden Sondervermögen gem. § 12 BbG, Gütertarifpunkte mit weniger als 15 000 DM Jahresumsatz in 1992

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

28.01.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/650120. 12. 93

Stillegungen des Personen- und Güterverkehrs von Bundes- und Reichsbahn

der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bis zum Inkrafttreten der Bahnreform am 1. Januar 1994 sind die Deutsche Bundes- und die Deutsche Reichsbahn gezwungen, Stillegungen des Personen- bzw. Güterverkehrs nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundesbahngesetzes durchzuführen.

Die Aufhebung von Gütertarifpunkten entscheiden beide Sondervermögen in eigener Zuständigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Verfahren nach §§ 14 und 44 Bundesbahngesetz (BbG) sind z. Z. bei der Deutschen Bundes- und der Deutschen Reichsbahn eingeleitet?

2

Wann haben die betroffenen Landesregierungen ihre Stellungnahme abgegeben, und wie lauten sie im einzelnen?

3

Wann haben die Verwaltungsräte der beiden Sondervermögen zu den jeweiligen Verfahren einen Beschluß gemäß § 12 BbG gefaßt, und wie lauten die Beschlüsse im einzelnen?

4

Welche Verfahren nach §§ 14 und 44 BbG sind abgeschlossen, durch den Bundesminister für Verkehr genehmigt, aber seitens der beiden Sondervermögen noch nicht umgesetzt?

5

Welche Güterarifpunkte der beiden Sondervermögen wiesen im Jahr 1992 einen Jahresumsatz von weniger als 150 000 DM aus?

Bonn, den 17. Dezember 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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