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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Einstellungs- und Beschäftigungssituation von Frauen bei den Organen der Europäischen Union (G-SIG: 12011880)

Unterrepräsentanz von Frauen bei bestimmten Personalkategorien der EU, Fördermaßnahmen, Entbürokratisierung des Auswahlverfahrens, Beschäftigungsmöglichkeiten für Ehegatten

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/660213.01.94

Einstellungs- und Beschäftigungssituation von Frauen bei den Organen der Europäischen Union

der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Hanna Wolf, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Edelgard Bulmahn, Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Walter Kolbow, Günter Rixe, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Erika Simm, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Ralf Walter (Cochem), Barbara Weiler, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Kommission der Europäischen Union hatte am 22. Dezember 1992 dem Rat der Europäischen Union einen Bericht über die Einstellungsbedürfnisse bei den Organen der Europäischen Union übersandt. Ausgewertet wurden die Einstellungsverfahren des Parlamentes, des Rates, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, der Kommission, des Gerichtshofs und des Rechnungshofs für den Zeitraum von 1986 bis 1991.

In einem eigenständigen Kapitel hat die Kommission das Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Bewerbern und Bewerberinnen und deren jeweilige Erfolgsquoten untersucht. Diese Untersuchung erwies, daß Frauen in bestimmten Laufbahngruppen stark unterrepräsentiert sind.

Darüber hinaus hat der Ausschuß für die Rechte der Frau innerhalb der Europäischen Union (EU) in seiner Sitzung vom 23. September 1993 einstimmig einen Entschließungsantrag „über die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bei Einstellungsverfahren der Gemeinschaft" angenommen, der besonders auf die laufbahn- und tätigkeitsabhängigen Altersgrenzen der Organe der Europäischen Union eingeht und die Schlußfolgerung zieht, daß durch die Existenz von Altersgrenzen insbesondere Bewerberinnen benachteiligt werden.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Frauen gemäß den Untersuchungsergebnissen der Kommission der Europäischen Union in bestimmten Personalkategorien der Organe der Europäischen Union deutlich unterrepräsentiert sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

2

Gibt es spezielle Förderprogramme seitens der Bundesregierung für bundesdeutsche Bewerberinnen bei den Organen der Europäischen Union?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, deutschen Bewerberinnen künftig durch gezielte Fördermaßnahmen bessere Zugangsvoraussetzungen für Bewerbungen bei den Organen der Europäischen Union zu verschaffen?

3

Welche Auswirkungen hat nach Meinung der Bundesregierung ein unausgewogener bundesdeutscher Frauenanteil bei den Organen der Europäischen Union vor dem Hintergrund, daß die Gemeinschaftsorgane durch Kenntnisse und Erfahrungen aus allen Teilen der Union bereichert werden sollen?

Stimmt es, daß Einstellungen unverhältnismäßig stark aus einer kleinen Gruppe von Bewerbern und Bewerberinnen vorgenommen werden, die bereits in das Gemeinschaftssystem eingebunden sind bzw. schon auf internationaler Ebene arbeiten?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, daß sich genügend Bewerberinnen bei der EU melden?

5

Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, z. B. für Frauen einen Anspruch auf Kinderbetreuungseinrichtungen in dem jeweiligen Gastland der Gemeinschaftsorgane zu erwirken?

6

Inwieweit erachtet es die Bundesregierung für nötig, im Sinne einer höheren Attraktivität für Bewerbungswillige das zeitintensive Auswahlverfahren (252 allgemeine Auswahlverfahren seit 1986 mit bis zu zwölfmonatiger Bewerbungsdauer pro Person) zu entbürokratisieren, und wird die Bundesregierung in diesem Sinne bei den entsprechenden Organen der Europäischen Union tätig?

7

Inwieweit würde die Bundesregierung Auswahlverfahren befürworten im Sinne einer effektiven Frauenförderung z. B. mit Quoten, die von den Organen der EU im vorhinein festzulegen wären?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und wird ggf. bei der Kommission der Europäischen Union darauf hinwirken, daß EU-Frauenförderprogramme erarbeitet werden, die auch dem unterschiedlichen Niveau der Bildungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen und sich speziell an die Frauen wenden, die eine Tätigkeit bei den Organen der Europäischen Union anstreben?

9

Welche Aspekte müssen nach Meinung der Bundesregierung berücksichtigt werden, um die notwendigen Voraussetzungen für die erforderliche Mobilität von bewerbungswilligen Frauen zu schaffen?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Bewerber- und Bewerberinnenzahlen generell zurückgehen, obwohl die Arbeit der Union an Bedeutung zunimmt?

11

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Ergebnis der Kommission bei, daß neben dem Problem der niedrigen Bewerberzahlen das Gleichgewicht der Beschäftigung von Männern und Frauen eines der wesentlichen Probleme darstellt?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eine mehrjährige zukunftsorientierte Personalplanung unter besonderer Berücksichtigung der Frauenförderung auf eine ausgewogene Einstellungspolitik der Organe der EU hinzuwirken?

12

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen, der Anteil der Bewerberinnen bei den Auswahlverfahren für die A- und B-Laufbahnen, also die führenden Positionen, mit einem Vom-Hundert-Anteil von 34 bis 38 deutlich niedriger liegen als bei den C-Laufbahnen (Schreibkräfte) mit 88 bis 90?

13

Inwieweit könnten Bewerberinnen bei den Gemeinschaftsorganen durch die speziellen Modalitäten der Auswahlverfahren, hier besonders durch die Art der eleminatorischen Prüfungen, benachteiligt werden?

14

Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß, wie bereits im EU-Entschließungsantrag des Ausschusses für die Rechte der Frau gefordert (A3-0267/93), der Bewerbung von Frauen entgegenstehende Hindernisse bei den Organen der Europäischen Union, wie z. B. Altersgrenzen, beseitigt werden?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die meisten übrigen internationalen Organisationen im Gegensatz zur Europäischen Union gar keine Altersgrenzen festlegen, bzw. diese auf 50 oder 55 Jahre ansetzen?

15

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, ähnlich anderen internationalen Organisationen (z. B. UNDP), eine spezielle Politik für die Beschäftigung der Ehegatten von bei den Organen der EU beschäftigten Frauen zu entwickeln?

Wenn ja, wie müßte eine solche Politik konzeptionell angelegt sein?

Bonn, den 13. Januar 1994

Dr. Edith Niehuis Hanna Wolf Angelika Barbe Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Edelgard Bulmahn Dr. Marliese Dobberthien Dr. Konrad Elmer Elke Ferner Walter Kolbow Günter Rixe Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Erika Simm Dr. Peter Struck Margitta Terborg Ralf Walter (Cochem) Barbara Weiler Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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