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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Lärmschutz an Bundesstraßen in den neuen Bundesländern (G-SIG: 12011920)

Kosten für Lärmschutzmaßnahmen bis 1998, wissenschaftliche Untersuchungen zum effektiven Lärnschutz, Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Bundesstraßen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

02.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/675502. 02. 94

Lärmschutz an Bundesstraßen in den neuen Bundesländern

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit der deutschen Einheit hat der Straßenverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen in den neuen Bundesländern, die zu DDR-Zeiten relativ wenig befahren wurden, explosionsartig zugenommen. In vielen Wohngebieten sind daraufhin die Lärmbelastungen auf ein Niveau gestiegen, das Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner deutlich beeinträchtigt. Teilweise sind die Wohngebäude nur wenige Meter von heute vielbefahrenen Schnellstraßen entfernt, ohne daß Lärmschutzmaßnahmen den entstehenden Lärm zurückhalten.

Da der Straßenverkehr in den neuen Bundesländern weiter anwächst, wird der Problemdruck immer größer. Für das Wohlergehen der Anwohner müssen kurzfristig effektive Maßnahmen ergriffen werden, die die Lärmbelastungen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die örtlichen Schwerpunkte der Lärmbelastungen und -schäden infolge des zunehmenden Straßenverkehrs auf Autobahnen und Bundesstraßen in den neuen Bundesländern?

2

Welche Belastungsspitzenwerte, gemessen in Dezibel, werden in der bewohnten Nähe welcher Autobahn oder Bundesstraße in den neuen Bundesländern ermittelt?

3

Wie groß ist die durchschnittliche Lärmverschmutzung in der Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen in den alten Bundesländern im Vergleich zu den neuen Bundesländern?

4

In welchem Maß erwartet die Bundesregierung ein weiteres Anwachsen der Lärmemissionen des Straßenverkehrs infolge des anhaltenden Verkehrsanstiegs in den neuen Bundesländern?

5

Wie groß ist die Lücke zwischen dem Ausbaustandard des Lärmschutzes an Autobahnen und Bundesstraßen in den alten Bundesländern gegenüber den neuen Bundesländern?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die nötigen Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen in den neuen Ländern ein, um den Schutzstandard auf das Niveau der alten Bundesländer anzuheben?

7

Wie hoch liegen die Ausgabenplanungen der Bundesregierung für den Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen in den neuen Ländern bis 1998?

8

Welche Abschnitte im einzelnen an welcher Autobahn oder Bundesstraße in den neuen Bundesländern sollen bis 1998 durch Lärmschutzmaßnahmen entlastet werden?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den Investitionen für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen und den Investitionen für den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen?

10

Welche Maßnahmen erwägt und plant die Bundesregierung, um an Schwerpunkten regionaler Lärmbelastung in den neuen Bundesländern kurzfristig und wirksam Abhilfe zu schaffen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung neue wissenschaftliche Untersuchungen, die zwar einen effektiven Lärmschutz in der Nähe der Lärmschutzwand nachweisen, aber in größerer Entfernung (200 bis 400 Meter) zur Schutzwand je nach Wetterlage und Windverhältnissen wieder hohe Lärmbelastungen und -schäden der dortigen Anwohner feststellen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage 11 und der besonderen Lage in den neuen Bundesländern, in kritischen Bereichen ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Bundesstraßen als Sofortmaßnahme gegen Lärmemissionen unmittelbar an der Quelle?

Bonn, den 2. Februar 1994

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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