Anwerbung von Abgeordneten und Journalisten durch Geheimdienste
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang 1994 wurde aus den Medien (taz, 26. Januar 1994) bekannt, daß Klaus Blome, Abgeordneter in der Bremischen Bürgerschaft und ehemaliges Mitglied der Deutschen Volksunion, zumindest bis zum Antritt seines Mandats im September 1991 für das Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet haben soll.
Der „stern" (52/93) berichtete, daß der Bundesnachrichtendienst den Radio-Journalisten Christoph H., dessen Bonner Redaktionsräume neben denen der „tageszeitung" gelegen sind, als Zuträger von Informationen habe gewinnen wollen; laut BND sei H. angeblich nur in seiner Eigenschaft als Politologie-Student mit guten Auslandsverbindungen angesprochen worden.
Derartige Anwerbeversuche von Journalisten sowie tatsächlich praktizierte Zuarbeit für Geheimdienste sind in der Vergangenheit mehrfach bekanntgeworden (vgl. den Überblick bei E. Spoo/ E. Jürgens: „Unheimlich zu Diensten"), und zwar nicht hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes, sondern auch bezüglich des Militärischen Abwehrdienstes (MAD) sowie des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz (BfV und LfVs).
Daher fragen wir die Bundesregierung:
I. Kontakt mit Parlamentariern
1. Mit wie vielen Wahlkandidaten und Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der (welcher?) Landtage haben jeweils BND, MAD, BfV sowie — nach Kenntnis der Bundesregierung — die LfVs seit ihrer Gründung eine Dritten nicht bekannte Zusammenarbeit in jeweils welcher Form unterhalten?
2. In wie vielen Fällen kam der Kontakt durch die jeweiligen Dienste zustande, und wie häufig boten Wahlkandidaten/ Abgeordnete eine Kooperation an?
3. In wie vielen Fällen bezogen sich die erbetenen, angebotenen oder gelieferten Informationen jeweils
- a) auf das angestrebte oder ausgeübte Mandat selbst,
- b) auf die Funktion oder Tätigkeit in der Partei des Informanten,
- c) in den vorgenannten Fallgruppen direkt auf Partei- oder Abgeordnetenkollegen des Informanten?
4. In wie vielen Fällen ließ sich der BND auch über Vorgänge im Inland berichten?
5. Welche finanziellen oder geldwerten Zuwendungen gewährten die einzelnen Dienste hierfür jeweils?
6. Welche dienstlichen Weisungen für derartige Zusammenarbeit existieren für die jeweiligen Dienste?
7. Inwieweit trifft der in der Einleitung geschilderte Vorgang bezüglich des Abgeordneten Klaus Blome zu?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Regelung wie in § 6 Abs. 1 Satz 2 des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO, wonach der Verfassungsschutz Abgeordnete jedenfalls nicht eigeninitiativ auf von ihnen dienstlich erlangte Informationen ansprechen darf?
II. Kontakt mit Journalisten
9. Mit wie vielen Journalisten bzw. Mitarbeitern jeweils von Hör-, Seh- und Printmedien haben jeweils BND, MAD, BfV sowie — nach Kenntnis der Bundesregierung — die LfVs seit ihrer Gründung, eine Dritten nicht bekannte Zusammenarbeit in jeweils welcher Form unterhalten?
10. In wie vielen Fällen kam der Kontakt durch die jeweiligen Dienste zustande, und wie häufig boten Journalisten eine Kooperation an?
11. Welche finanziellen oder geldwerten Zuwendungen gewährten die einzelnen Dienste hierfür jeweils?
12. Welche dienstlichen Weisungen für derartige Zusammenarbeit existieren für die jeweiligen Dienste?
13. Inwieweit trifft, der im „stern" geschilderte Fall zu?
14. In welchem Umfang, zu welchen Zwecken und an welchen Universitäten haben welche Dienste in den letzten zehn Jahren Studenten angeworben oder anzuwerben versucht? Wie häufig hat dies insbesondere der BND an der Universität Bonn unternommen?
Fragen14
Mit wie vielen Wahlkandidaten und Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der (welcher?) Landtage haben jeweils BND, MAD, BfV sowie — nach Kenntnis der Bundesregierung — die LfVs seit ihrer Gründung eine Dritten nicht bekannte Zusammenarbeit in jeweils welcher Form unterhalten?
In wie vielen Fällen kam der Kontakt durch die jeweiligen Dienste zustande, und wie häufig boten Wahlkandidaten/ Abgeordnete eine Kooperation an?
In wie vielen Fällen bezogen sich die erbetenen, angebotenen oder gelieferten Informationen jeweils
a) auf das angestrebte oder ausgeübte Mandat selbst,
b) auf die Funktion oder Tätigkeit in der Partei des Informanten,
c) in den vorgenannten Fallgruppen direkt auf Partei- oder Abgeordnetenkollegen des Informanten?
In wie vielen Fällen ließ sich der BND auch über Vorgänge im Inland berichten?
Welche finanziellen oder geldwerten Zuwendungen gewährten die einzelnen Dienste hierfür jeweils?
Welche dienstlichen Weisungen für derartige Zusammenarbeit existieren für die jeweiligen Dienste?
Inwieweit trifft der in der Einleitung geschilderte Vorgang bezüglich des Abgeordneten Klaus Blome zu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Regelung wie in § 6 Abs. 1 Satz 2 des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO, wonach der Verfassungsschutz Abgeordnete jedenfalls nicht eigeninitiativ auf von ihnen dienstlich erlangte Informationen ansprechen darf?
Mit wie vielen Journalisten bzw. Mitarbeitern jeweils von Hör-, Seh- und Printmedien haben jeweils BND, MAD, BfV sowie — nach Kenntnis der Bundesregierung — die LfVs seit ihrer Gründung, eine Dritten nicht bekannte Zusammenarbeit in jeweils welcher Form unterhalten?
In wie vielen Fällen kam der Kontakt durch die jeweiligen Dienste zustande, und wie häufig boten Journalisten eine Kooperation an?
Welche finanziellen oder geldwerten Zuwendungen gewährten die einzelnen Dienste hierfür jeweils?
Welche dienstlichen Weisungen für derartige Zusammenarbeit existieren für die jeweiligen Dienste?
Inwieweit trifft, der im „stern" geschilderte Fall zu?
In welchem Umfang, zu welchen Zwecken und an welchen Universitäten haben welche Dienste in den letzten zehn Jahren Studenten angeworben oder anzuwerben versucht? Wie häufig hat dies insbesondere der BND an der Universität Bonn unternommen?