Überwachungs- und Anwerbeversuche durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Dezember 1993 suchte in Halle ein Unternehmen „SAWI-Plan" mit angeblichem Sitz bei Köln mit Plakaten, die an u. a. Jugend-Treffpunkten ausgehängt waren, für eine „längerfristige Nebenbeschäftigung" „Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Durchführung von Recherchen für die Konflikt- und Ursachenforschung auf den Gebieten Politik und Soziales ... auf Stundenlohnbasis" (15 DM pro Stunde plus Spesen). Für das Unternehmen empfingen am 9. Dezember 1993 in einem angemieteten Büro im Hallenser Hotel „Maritim" ein Herr Berger und Herr Reimann die Bewerber und gaben an, sie seien auch in Leipzig, Potsdam, Dresden und Berlin tätig. Ihre Studie würde vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Familie und Senioren sowie von privaten Geldgebern gefördert.
Der erste Auftrag an Interessenten lautete, eine Zeitschrift der linken politischen „Szene" sowie eine Liste von deren Treffpunkten in Halle beizubringen, sich in Szenelokalen aufzuhalten und dort geführte Gespräche mitzuhören: z. B. auf der Mitgliederversammlung eines Jugendprojekts in einem ehemals besetzten Haus sowie beim Mailbox-Projekt Halle, einem gemeinnützigen Verein zur Förderung moderner Kommunikationsformen.
Hinsichtlich letzterer Einrichtung wurden die freien Mitarbeiter von SAWI-Plan beauftragt, sich die Zugangspaßwörter für eine Teildatei mit den persönlichen Daten der Vereinsmitglieder zu besorgen. Informationen aus rechten politischen Gruppen interessierten die Herren ausdrücklich nicht.
Nach Angaben in der Presse (Junge Welt, 7. Februar 1994) hat das Bundesministerium des Innern, Referat Innere Sicherheit 2, bestätigt, der Firma SAWI-Plan diesen Recherche-Auftrag erteilt zu haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Dienststellen welcher Bundesbehörden — bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung: welcher Landesbehörden — haben vorstehend beschriebene Aktivitäten durchgeführt bzw. veranlaßt und in je welchem Umfang finanziert?
Welchen Dienststellen gehörten die dabei tätig gewordenen Mitarbeiter an?
a) In welchen Städten und Regionen sind „SAWI-Plan" oder andere Mitarbeiter der vorstehend erfragten Dienststellen mit ähnlicher Zielsetzung und Legende aktiv geworden bzw. noch heute aktiv, b) unter welcher Bezeichnung, c) für jeweils welchen Zeitraum, d) mit jeweils welchem Ziel und welchen Ergebnissen, e) in welchen Städten?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage haben Bundesbehörden diese Aktivitäten entfaltet bzw. entfalten lassen? b) Welche der Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes lag jeweils vor? c) Wann jeweils hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz vor eigenem Tätigwerden das erforderliche Benehmen mit den entsprechenden Landesämtern hergestellt? d) Welche Landesämter für Verfassungsschutz haben jeweils wann um ein entsprechendes Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz ersucht?
Welche Umstände begründen das Bundesinteresse gerade an regionalen Mailbox-Initiativen von Jugendlichen?