Überwachung des Funk- und Fernmeldeverkehrs durch den Bundesgrenzschutz
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei dem Grenzschutzpräsidium West ist in Swisttal-Heimerzheim eine Gruppe Fernmeldewesen sowie eine Führungs- und Fernmeldeeinheit angesiedelt. Diese Einheiten überwachen u. a. den Funkverkehr für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, das Bundes- und das Zollkriminalamt, die Länderpolizeien und für eigene Zwecke.
Hierzu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Seit wann bestehen die Gruppe Fernmeldewesen sowie die Führungs- und Fernmeldeeinheit des Bundesgrenzschutzes?
Welche Stellen haben die Aufgaben dieser Organisationseinheiten möglicherweise zuvor wahrgenommen?
Wie viele Bedienstete gehören den genannten Dienststellen jeweils an?
Welche Sachmittel standen diesen Dienststellen in den letzten zehn Haushaltsjahren aus welchen Haushaltstiteln jeweils zur Verfügung?
Welche Aufgaben nehmen diese Dienststellen im einzelnen wahr für
a) das Bundesamt für Verfassungsschutz,
b) den Bundesnachrichtendienst,
c) den Militärischen Abschirmdienst,
d) welche anderen Dienststellen der Bundeswehr,
e) das Bundeskriminalamt,
f) das Zollkriminalamt,
g) die Länderpolizeien,
h) das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
i) welche ausländischen Sicherheitsbehörden,
j) Zwecke des Bundesgrenzschutzes selbst, insbesondere Grenzsicherungsaufgaben?
a) Welche dienstrechtlichen Regelungen sind für die Aufgabenerfüllung dieser Einheiten sowie deren Mitarbeiter maßgebend?
b) Für welche anderen Behörden werden die eingangs genannten Dienststellen im Wege der „Organleihe" tätig?
c) Welche besonderen Weisungs- und Unterstellungsverhältnisse resultieren daraus?
Welche Rechtsgrundlagen liegen dem Handeln der eingangs genannten Dienststellen jeweils zugrunde bei der Erfüllung ihrer einzelnen, unter Frage 5 a) bis j) genannten Aufgaben hinsichtlich
a) der Erhebung von personenbezogenen Daten,
b) deren Speicherung,
c) deren Übermittlung an die in Frage kommenden Empfänger,
d) deren Berichtigung und Löschung?
Inwieweit verarbeiten die eingangs genannten Dienststellen personenbezogene Daten, die dem Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 GG unterliegen?
Aus welchen Gründen genau ist die Bundesregierung gegebenenfalls der Auffassung, daß die verarbeiteten Daten nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen?
a) In welchem Umfang, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise genau verarbeiten die eingangs genannten Dienststellen personenbezogene Daten (auch) zu anderen Zwecken als denjenigen weiter, welche der Erhebung zugrunde lagen?
b) Wie lautet die Antwort hierauf, konkret bezogen jeweils auf die Erhebungspraxis in den einzelnen unter Frage 5 a) bis j) genannten Aufgabenbereichen?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß trotz der vorgenannten Konstruktion der Organleihe sowie trotz dieser multifunktionalen Datenverarbeitungspraxis das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei (BGS) eingehalten würde?
a) In welcher Weise versuchen die eingangs genannten Dienststellen Personen zu identifizieren, welche den Funkverkehr oder die sonstige Kommunikation von Sicherheitsbehörden abhören?
b) Welche anderen Behörden erbitten Feststellungen über derartiges Abhören?
c) Wie werden derartige Aufträge gegebenenfalls hinsichtlich bestimmter „Zielpersonen" — z. B. solcher, die bereits Maßnahmen nach dem Gesetz zu Artikel 10 GG unterworfen sind — präzisiert?
d) Beschränken die eingangs genannten Dienststellen sodann ihre Überprüfung möglicher Abhörtätigkeit auf die genannten Zielpersonen? Wie ist dies technisch durchführbar?
e) Werden Feststellungen der eingangs genannten Dienststellen über ein derartiges Abhören anderen Behörden (welchen?) auch initiativ übermittelt, also ohne daß ein spezifiziertes Ersuchen vorliegt?
In welchem Umkreis können die eingangs genannten Dienststellen Funk- und Fernmeldeverkehr überwachen?
Trifft es zu, daß dies etwa bis zum Ural möglich ist?
In welcher Weise bedienen sich die eingangs genannten Dienststellen dabei auch der Satellitenaufklärung?
Welche Satellitenkapazitäten stehen ihnen dabei zur Verfügung?
Welche technischen Kapazitäten welcher anderen Behörden — etwa der Bundeswehr — können die eingangs genannten Dienststellen für ihre Aufgabenerfüllung mitnutzen?
Welche anderen Organisationseinheiten des Bundesgrenzschutzes unterstützen die eingangs genannten Dienststellen bei der Funk- und Fernmeldeaufklärung in jeweils welcher Weise?
Welche „Außenstellen" beim Bundesgrenzschutz mit welchen Aufgaben unterhalten die eingangs genannten Dienststellen außerhalb Swisttal-Heimerzheim, z. B. bei der Grenzschutzabteilung Nord (GSA A) in Lübeck?
a) Inwieweit trifft es zu, daß die eingangs genannten Dienststellen während des Golfkrieges hierauf bezogene Funk- und Fernmeldeaufklärung betrieben haben?
b) Um welche Tätigkeiten handelte es sich genau?
c) Inwieweit wurden beteiligten Konfliktparteien oder (welchen?) Anrainerstaaten Aufklärungserkenntnisse zur Verfügung gestellt?
d) Welche Vereinbarungen über ihre Aufklärungstätigkeit während des Golfkrieges haben die eingangs genannten Dienststellen insbesondere mit dem Iran getroffen.