Herstellung und Verbreitung rechtsextremistischer Schriften in Europa
der Abgeordneten Siegfried Vergin, Anke Fuchs (Köln), Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Jochen Welt, Brigitte Adler, Gerd Andres, Hermann Bachmaier, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Bulmahn, Dr. Marliese Dobberthien, Horst Jaunich, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Dr. Uwe Küster, Uwe Lambinus, Robert Leidinger, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Brigitte Schulte (Hameln), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Wolfgang Thierse, Uta Titze-Stecher, Hildegard Wester, Barbara Weiler, Ralf Walter (Cochem), Matthias Weisheit, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Unterschiedliche Rechtsvorschriften in den Staaten der Europäischen Union begünstigen die Verbreitung rechtsextremistischer Schriften in Deutschland und anderen europäischen Ländern. So können z. B. in Spanien hergestellte rechtsextremistische Schriften problemlos über eine Postfachadresse nach Deutschland eingeführt werden.
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus als nicht ausreichend kritisiert. Er hat erklärt, es könne nicht hingenommen werden, daß Rechtsextremisten vom benachbarten Ausland aus operieren und von dort aus unbehelligt Handlungen mit Zielrichtung Bundesrepublik Deutschland unternehmen, die hier in Deutschland strafbar sind und geahndet werden (Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, Neue Osnabrücker Zeitung, 11. Januar 1994).
Zur wirksamen Bekämpfung des Rechtsextremismus sind abgestimmte Maßnahmen der Staaten der Europäischen Union erforderlich. Diese Aussage steht offensichtlich im Widerspruch zur Wirklichkeit.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Was hat die Bundesregierung im Hinblick auf die als Teil der vom Europäischen Parlament in der Sitzung vom 21. April 1993 angenommenen „Entschließung zur Verschärfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in Europa und zur Gefahr des Rechtsextremismus" geforderte „Verabschiedung einer Richtlinie durch den Rat auf der Grundlage von Artikel 235 des EWG-Vertrages zur Einführung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus in den Mitgliedstaaten unter Zugrundelegung der strengsten in den Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen" unternommen?
2. Bemüht sich die Bundesregierung um eine nach Ansicht des Europäischen Parlaments unverzichtbare „Verabschiedung entsprechender Rechtsvorschriften durch alle Mitgliedstaaten, durch die jede Verleugnung der während des Zweiten Weltkriegs verübten Völkermorde sowie jede Rechtfertigung und jeder Versuch der Rehabilitierung der Regime und Einrichtungen, die deren Urheber und Komplizen waren, verurteilt werden" , und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Hat die Bundesregierung die Empfehlung 32 des Untersuchungsausschusses für Rassismus und Ausländerfeindlichkeit des Europäischen Parlaments an die Kommission, eine Richtlinie zur Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften auszuarbeiten, um die Verbreitung antisemitischer und rassistischer Dokumente zu verbieten, zum Anlaß eigener europapolitischer Initiativen gemacht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments vom 21. April 1993 nach der Schaffung der „Möglichkeit für juristische Personen und für betoffene Vereinigungen" , Gerichtsverfahren gegen rechtsextremistische Handlungen anzustrengen oder bei solchen Verfahren als Nebenkläger aufzutreten?
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des mit der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz im Rahmen ihrer Tagung vom 7. bis 9. Oktober 1993 in Wien vorgestellten Aktionsplanes, der den zu schaffenden Ausschuß von Regierungssachverständigen u. a. mit dem Mandat versieht, deren die diesbezügliche Gesetzgebung und andere Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf deren Wirksamkeit zu überprüfen?
6. Inwieweit gibt es zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft Vereinbarungen und Abmachungen zum Informationsaustausch hinsichtlich der Herstellung und Verbreitung rechtsextremistischer Schriften?
Fragen6
Was hat die Bundesregierung im Hinblick auf die als Teil der vom Europäischen Parlament in der Sitzung vom 21. April 1993 angenommenen „Entschließung zur Verschärfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in Europa und zur Gefahr des Rechtsextremismus" geforderte „Verabschiedung einer Richtlinie durch den Rat auf der Grundlage von Artikel 235 des EWG-Vertrages zur Einführung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus in den Mitgliedstaaten unter Zugrundelegung der strengsten in den Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen" unternommen?
Bemüht sich die Bundesregierung um eine nach Ansicht des Europäischen Parlaments unverzichtbare „Verabschiedung entsprechender Rechtsvorschriften durch alle Mitgliedstaaten, durch die jede Verleugnung der während des Zweiten Weltkriegs verübten Völkermorde sowie jede Rechtfertigung und jeder Versuch der Rehabilitierung der Regime und Einrichtungen, die deren Urheber und Komplizen waren, verurteilt werden" , und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung 32 des Untersuchungsausschusses für Rassismus und Ausländerfeindlichkeit des Europäischen Parlaments an die Kommission, eine Richtlinie zur Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften auszuarbeiten, um die Verbreitung antisemitischer und rassistischer Dokumente zu verbieten, zum Anlaß eigener europapolitischer Initiativen gemacht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments vom 21. April 1993 nach der Schaffung der „Möglichkeit für juristische Personen und für betoffene Vereinigungen" , Gerichtsverfahren gegen rechtsextremistische Handlungen anzustrengen oder bei solchen Verfahren als Nebenkläger aufzutreten?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des mit der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz im Rahmen ihrer Tagung vom 7. bis 9. Oktober 1993 in Wien vorgestellten Aktionsplanes, der den zu schaffenden Ausschuß von Regierungssachverständigen u. a. mit dem Mandat versieht, deren die diesbezügliche Gesetzgebung und andere Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf deren Wirksamkeit zu überprüfen?
Inwieweit gibt es zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft Vereinbarungen und Abmachungen zum Informationsaustausch hinsichtlich der Herstellung und Verbreitung rechtsextremistischer Schriften?