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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Die "Republikaner" (G-SIG: 12012015)

Überarbeitung des Programms der Republikaner durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Anordnung der Mitarbeit zur Verhinderung nachrichtendienstlicher Beobachtung, Gründe für die fehlende Erfassung der Republikaner als rechtsextreme Organisation im Verfassungsschutzbericht des Bundes, Brief des NRW-Landesvorsitzenden an den Ortsvorsitzenden in Hünxe und sonstige Bemühungen der Republikaner um einen Aufbau von Ordnerdiensten oder ähnlichen Strukturen, Schreiben des Bundesministers betr. Beamte mit Republikaner-Parteizugehörigkeit, Anzahl und Zusammensetzung von Mitgliedern der Republikaner im Öffentlichen Dienst, künftige Einstellungen bzw. Belassung von Republikanern im Dienst

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.04.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/709214. 03. 94

Die „Republikaner"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In einem Interview für die Fernsehsendung Panorama am 3. März 1994 über eine nachrichtendienstliche Beobachtung der „Republikaner" sagte der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Herbert Schnoor, u. a.: „Wer sich das erste Programm der Republikaner ansieht, den ersten Entwurf, der konnte viele Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen finden. Dann ist dieses Programm unter Mitarbeit sogar eines Verfassungsschützers, unter Mitarbeit von Fachleuten überarbeitet worden, um es möglichst zu glätten."

Im Spätherbst des vergangenen Jahres hat der NRW-Landesvorsitzende der „Republikaner", Uwe Goller, den Ortsvorsitzenden in Hünxe in einem Brief gebeten, sich um den Aufbau einer Gruppe von etwa 100 aktiven Personen zu kümmern, die bereit sind, „innerhalb einer Woche bereitzustehen, um unsere Positionen ins Volk zu tragen. Es sollen mutige und anständige Kerle sein, die die Auseinandersetzung nötigenfalls nicht scheuen. Sie sollten aber auch gehorsam sein und unsere Vorgaben einhalten", heißt es wörtlich. Außerdem sei geplant, ein „Lager mit Fahnen, Plakaten und Transparenten" einzurichten, das schnell zum Einsatz kommen sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Trifft die Behauptung von Innenminister Dr. Herbert Schnoor zu, nach der u. a. ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes das Programm der „Republikaner" überarbeitet hat?

2

Handelt es sich hierbei um einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz?

3

Falls es sich um einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz handelte, wer hat diesem Mitarbeiter den Auftrag gegeben, an dem Programm der „Republikaner" mitzuwirken, um es inhaltlich zu glätten?

4

Wurde diese Mitarbeit unter dem Aspekt angeordnet/initiiert, damit eine nachrichtendienstliche Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht erforderlich wird?

Aus welchen Gründen bestand/besteht daran ein staatliches Interesse?

5

Werden auch aus diesem Grund die „Republikaner" im Verfassungsschutzbericht des Bundes nicht als rechtsextremistische Organisation aufgeführt?

Aus welchen Gründen bestand/besteht daran ein staatliches Interesse?

Welche weiteren Gründe führten ggf. dazu, die „Republikaner" nicht als rechtsextremistische Organisation aufzuführen?

6

Ist der Bundesregierung der Brief des NRW-Landesvorsitzenden an den Ortsvorsitzenden der „Republikaner" in Hünxe bekannt, in dem dieser eine „schlagkräftige" Truppe zusammenstellen soll?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung eine solche Aufforderung nicht nur unter landes-, sondern gerade unter bundespolitischen Aspekten?

Wenn nein, wie ist es möglich, daß die Bundesregierung über derartige Absichten nicht informiert ist, obgleich darüber öffentlich berichtet wurde?

Sind der Bundesregierung evtl. weitere Bemühungen der „Republikaner" bekannt, Ordnerdienste oder ordnerdienstähnliche Strukturen aufzubauen?

Wenn ja, welche?

7

Warum kann sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht dem Verwaltungsgericht Stuttgart anschließen, das zum Parteiprogramm der „Republikaner" aussagt: „Dies sind Programmsätze, die in mehrfacher Hinsicht an rechtsextremistisches, insbesondere nationalsozialistisches Gedankengut anknüpfen, was aber mit den Verfassungsprinzipien unserer Grundordnung nicht zu vereinbaren ist. "?

8

Wie ist der Wortlaut eines vom Bundesminister des Innern am 5. Januar 1994 verschickten Briefes, in dem es offenbar um einen Freibrief für Beamte mit „Republikaner"-Parteizugehörigkeit geht?

In welchem Zusammenhang steht u. a. der Satz: „Die Frage nach möglichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen stellt sich z. Z. nicht. "?

Welches war der Anlaß für die Versendung des genannten Briefes, und an welchen Adressatenkreis wurde er verschickt?

9

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie viele Mitglieder der „Republikaner" inzwischen bereits im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig sind?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Ländern auflisten)?

10

Wie viele der Mitglieder der „Republikaner" im öffentlichen Dienst kommen aus dem Bereich — der Polizei, — des Bundesgrenzschutzes, — der Bundeswehr, — des Bundesamtes für Verfassungsschutz, — des Militärischen Abschirmdienstes, — des Bundesnachrichtendienstes?

11

Wie viele Mitglieder der „Republikaner" sind als Lehrer/ Lehrerinnen oder als Hochschulangehörige im öffentlichen Dienst tätig (bitte nach Anzahl und Ländern auflisten)?

12

Wird die Bundesregierung auch in Zukunft keinerlei Probleme darin sehen, Mitglieder der „Republikaner" in den öffentlichen Dienst einzustellen bzw. im Dienst zu belassen?

Bonn, den 10. März 1994

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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