Gefährdung des Regionalförderungsprogrammes Kultur für die Kreise und Gemeinden an der deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenze
der Abgeordneten Freimut Duve, Holger Bartsch, Hans Gottfried Bernrath, Peter Conradi, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Gabriele Iwersen, Dr. Ulrich Janzen, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Eckart Kuhlwein, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Markus Meckel, Christian Müller (Zittau), Michael Müller (Düsseldorf), Doris Odendahl, Jan Oostergetelo, Dieter Schloten, Renate Schmidt (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Emil Schnell, Horst Sielaff, Dr. Hartmut Soell, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Ludwig Stiegler, Wolfgang Thierse, Hans-Günther Toetemeyer, Siegfried Vergin, Hans Wallow, Gerd Wartenberg (Berlin), Barbara Weiler, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz
Vorbemerkung
Im Rahmen des Infrastrukturprogrammes des Bundes gemäß Artikel 35 Abs. 7 des Einigungsvertrages sind in den Jahren 1991 bis 1993 auch kulturelle Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen in den Regionen an den deutschen Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik mit erheblichen Zuschüssen unterstützt worden. Mit diesem Programm sollten die wirtschaftlichen und sozialen Förderungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in den Grenzregionen unterstützt werden, um dazu beizutragen, die durch die extrem hohe Arbeitslosigkeit bedingte Abwanderung junger Menschen und von Fachkräften zu stoppen. Außerdem sollte eine gezielte Förderung jugendbildender, jugendkultureller und soziokultureller Aktivitäten das Abgleiten Jugendlicher in die politische Radikalität und in die Kriminalität verhindern.
Leider partizipierten die Grenzregionen an dem kulturellen Infrastrukturprogramm nur in ungenügendem Maße, da die Grenzkreise und -gemeinden infolge ihrer besonderen strukturellen und finanziellen Schwächen nicht in der Lage waren, bestehende Förderungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.
Die Bundesregierung hat das kommunale kulturelle Infrastrukturprogramm Ende 1993 eingestellt. Damit ist weiterer irreparabler Schaden für die historisch gewachsene Kulturlandschaft der Grenzregionen mit der Folge zu befürchten, daß sie auch als Investitionsstandorte und als touristische Freizeit- und Naherholungsgebiete ausfallen werden. Dies aber muß wegen ihrer besonderen Brückenfunktion zum östlichen Europa und wegen der gerade angelaufenen grenzüberschreitenden kulturellen Zusammenarbeit unter allen Umständen verhindert werden.
Als Ersatz für den Wegfall des kulturellen Infrastrukturprogrammes sollte ein ab 1995 vorgesehenes „Regionalförderungsprogramm Kultur für die Kreise und Gemeinden an der deutschpolnischen und an der deutsch-tschechischen Grenze" geschaffen werden, dessen Zielsetzung, finanzielle Dotierung und Laufzeit der mit dieser Aufgabe betraute Bundesminister des Innern mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern seit Anfang 1992 ausgehandelt hat. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf
- den Bericht der Kabinettsarbeitsgruppe 5 (Erhaltung der Kulturlandschaft) vom 15. Oktober 1992, mit dem dem Bundeskabinett die Schaffung eines kulturellen Grenzprogrammes vorgeschlagen wird;
- den Bericht der Bundesregierung vom 17. Juni 1993 vor dem Unterausschuß Kunst und Kultur des Deutschen Bundestages
- auf die Beantwortung der Frage 17 der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Lage der Kultur (Drucksache 12/6385).
Nach neuesten Informationen ist die Bundesregierung jedoch auch nicht mehr bereit, das Regionalförderungsprogramm Kultur zu fördern. 40 Jahre lang flossen Mittel in die Zonenrandförderung an der früheren innerdeutschen Grenze — jetzt will der Bund die Grenzregionen der neuen Länder und Bayerns bereits nach wenigen Jahren völlig im Stich lassen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft es zu, daß die Initiative zur Schaffung des Regionalförderungsprogrammes Kultur seinerzeit von der Bundesregierung (und hier vor allem vom Bundesministerium des Innern) ausgegangen ist und daß das Bundesministerium des Innern bei den Bund-Länder-Verhandlungen zum Regionalförderungsprogramm Kultur die Federführung hatte?
Treffen Informationen zu, daß die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern dem Bund zugesagt haben, daß sie das Programm ab 1995 durchführen und sich an seiner Finanzierung wie der Bund beteiligen wollen?
Welchen jährlichen -Gesamtförderungsbedarf veranschlagen die Länder für das Programm, und welchen Anteil soll der Bund tragen?
Wird die Bundesregierung den für 1995 erwarteten Bundesanteil an dem Programm in den Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1995 einstellen?