Polizeiliche Vorführung von Berliner Wehrpflichtigen zur Musterung
der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Wehrpflichtige wurden seit Einführung der Wehrpflicht in Berlin polizeilich zur Musterung vorgeführt (Aufschlüsselung nach Jahrgängen, Monaten im Berichtszeitraum)?
Wie viele Anordnungen zur polizeilichen Vorführung gab es in diesem Zeitraum (Aufschlüsselung wie oben)?
Nach welchen Kriterien beurteilt das Kreiswehrersatzamt, ob eine Entschuldigung „genügend" ist im Sinne des Wehrpflichtgesetzes, welche Beweismittel werden etwa bei einer Krankheit, bei einem Urlaub, einem sonstigen Verlassen der 100-km- Grenze von den Wehrpflichtigen verlangt?
Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Tätigkeiten werden Kontaktbereichsbeamte im Rahmen des Musterungsverfahrens eingesetzt?
Zu welchen Zeiten wurden die Betroffenen von der Polizei vorgeführt, und trifft es zu, daß Wehrpflichtige vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden, und bleibt damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Welche Daten werden bei der Vorführung verwendet, und gab es Verstöße gegen das Datenschutzgesetz?
Welche Kosten sind den Behörden durch die polizeilichen Vorführungen bereits entstanden (Aufschlüsselung der Kosten nach Kreiswehrersatzamt und anderen Behörden)?