Neukonzeption des Zivilschutzes in Deutschland
der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Bernd Reuter, Rudolf Purps, Günter Graf, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hans-Joachim Hacker, Gerlinde Hämmerle, Dr. Uwe Jens, Ernst Kastning, Hans-Peter Kemper, Marianne Klappert, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Dr. Uwe Küster, Uwe Lambinus, Robert Leidinger, Dorle Marx, Peter Paterna, Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Otto Reschke, Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Jürgen Schmude, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Ludwig Stiegler, Margitta Terborg, Hans Georg Wagner, Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz, Dr. Hans de With, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Neuordnung des Zivilschutzes ist seit Jahren überfällig. Die Fraktion der SPD und die Länder haben sie von der Bundesregierung immer wieder eingefordert. Die vom Bundesministerium des Innern am 25. Januar 1994 und 31. März 1994 vorgelegten Konzepte „Zivilschutz in Deutschland — Programm für die Zukunft" — und „Bericht zur zivilen Verteidigung" basieren primär auf der Feststellung, daß sich die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert habe, und sind im wesentlichen unter dem Spardiktat des Bundesministers der Finanzen formuliert worden.
Der Abbau überkommener Strukturen und bürokratischer Vorgaben des Bundes wie auch die Straffung der Ausbildungseinheiten im Bereich des Zivilschutzes sind aus der Sicht der Fraktion der SPD zu begrüßen. Andererseits ist aber nicht zu verkennen, daß der Bund sich teilweise unzulässig seiner grundgesetzlich geregelten Verantwortung für diesen Teilbereich der Zivilen Verteidigung auf Kosten der Länder und Gemeinden zu entledigen versucht.
Das vorliegende Konzept wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen18
Ist die Lageeinschätzung, daß keine flächendeckenden, sondern nur noch lokale/regionale Schadenslagen zu bewältigen sind, mit dem Bundesministerium der Verteidigung und/oder dem Bundesministerium des Auswärtigen abgestimmt worden, und ist es somit die offizielle Auffassung der Bundesregierung, daß es keine allgemeingültige Bedrohungslage der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt?
Auf welchen Strukturen der Bundesländer soll der Zivil- sowie der Katastrophenschutz aufgebaut werden, und auf welche bundeseinheitlichen Strukturen soll künftig verzichtet werden?
Wie gewährleistet die Bundesregierung zukünftig ein einheitliches Hilfeleistungssystem, das den Schutz der Zivilbevölkerung bei großflächigen Schadensfällen sicherstellt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, daß zwischen den finanzschwächeren — insbesondere den neuen — und den finanzstärkeren Bundesländern kein unvertretbares Leistungsgefälle entsteht?
Auf welche Personenzahl wird die durch die Neukonzeption der zivilen Verteidigung zu erreichende Personaleinsparung im Bereich der hauptamtlich Beschäftigten beziffert?
In welchem zeitlichen Rahmen soll dieser Personalabbau erfolgen?
Wie soll die zukünftige dienstliche Verwendung des einzusparenden Personals aussehen?
An welche tariflichen Regelungen zur sozialen Abfederung oder an welche Vereinbarungen im Rahmen von Sozialplänen denkt die Bundesregierung?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß aufgrund eines auf unbestimmte Zeit nicht vorhandenen Alarmsystems die Warnung und Information der Bevölkerung nicht erfolgen kann?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz?
Wenn ja, mit welchen Instrumentarien und mit welchen finanziellen Beiträgen wird die Bundesregierung künftig den Selbstschutzgedanken in den Gemeinden fördern?
Was geschieht mit den hauptamtlichen Mitarbeitern des Bundesverbandes für den Selbstschutz?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung konkret die neue Aufbauorganisation beim THW aussehen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung mit den nicht mehr benötigten ehrenamtlichen Helfern in den Ortsverbänden des THW zu tun?
Welche administrativen Hemmnisse, die die Einbeziehung des THW in die allgemeine Gefahrenabwehr erschweren, sollen abgebaut werden?
Wie soll das geschehen?
Wie viele Freistellungsplätze für ehrenamtliche Helfer im Bereich der gesamten zivilen Verteidigung gab es bisher, und wie viele werden zukünftig noch verfügbar sein?
Welche Aufgaben wird in der zukünftigen Organisationsstruktur des Zivilschutzes die „neue Ausbildungseinrichtung des Bundes" wahrnehmen, und soll sie organisatorisch angesiedelt werden"?
Inwieweit ist das vorliegende Konzept mit den Ländern abgestimmt worden, und welche Stellungnahmen der Länder zu diesem Konzept liegen der Bundesregierung vor?
Inwieweit ist das vorliegende Konzept mit den im Erweiterten Katastrophenschutz tätigen Organisationen abgestimmt worden, und welche Stellungnahmen liegen der Bundesregierung vor?