BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praxis der Visumsvergabe an der Deutschen Botschaft in Minsk, Belarus

Anwendung der Regelungen zum Erlass oder zur Reduzierung von Visumsgebühren für belarussische Staatsbürger, Entwicklung und Modalitäten der Visaerteilung der Deutschen Botschaft in Minsk, insbes. für die Reisen der sog. Tschernobyl-Kinder

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1009604. 08. 2008

Praxis der Visumsvergabe an der Deutschen Botschaft in Minsk, Belarus

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 14. Februar 2008 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Antrag „Ermäßigung der Visumgebühr für Bürgerinnen und Bürger aus Belarus“ (Drucksache 16/5909). Hierin forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, von der im Schengenbesitzstand vorgesehenen Möglichkeit zur Reduzierung bzw. Erlassung von Visumgebühren im Einzelfall (§ 52 Abs. 7 der Aufenthaltsverordnung) bei Staatsangehörigen von Belarus generell großzügig Gebrauch zu machen und in diesem Zusammenhang insbesondere Personen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, Künstler, die von einer kulturellen Organisation eingeladen sind, und Mitglieder von Menschenrechts- und kirchlichen Organisationen zu berücksichtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Inwiefern setzt die Bundesregierung die Forderung des oben genannten Antrags um?

2

Bei wie vielen der seit dem 1. Januar 2005 bis heute an belarussische Staatsbürgerinnen und -bürger erteilten Schengenvisen wurden die Visumgebühren ermäßigt bzw. vollständig erlassen, und wie viele davon entfielen auf Personen bis zum 26. Lebensjahr, auf Künstler, die von kulturellen Organisationen eingeladen wurden, und Mitglieder von Menschenrechts- und kirchlichen Organisationen?

Sind diese Zahlen seit dem 14. Februar 2008 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten seit 2005 rückläufig oder stagnierend, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entwicklung?

3

Ist die Zahl der von der Deutschen Botschaft in Minsk an Antragsteller, die als Oppositionspolitiker oder Mitarbeiter und Mitglieder registrierter oder nichtregistrierter Menschenrechtsorganisationen bekannt sind, zur Aufrechterhaltung politischer Kontakte in die EU erteilten sogenannten Jahres- oder Mehrjahresvisen zur mehrmaligen Einreise in den Schengenraum, mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit, seit dem 14. Februar 2008 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten seit 2005 rückläufig oder stagnierend, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entwicklung?

4

Aus welchen Gründen sah die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Minsk von der langjährig bewährten Praxis einer Erteilung von längerfristigen Visen für die die sogenannten Tschernobyl-Kinder transportierenden Busfahrer ab und verlangt nun für jede Reise nach Deutschland ein separates Visum?

5

Wie wird die Bundesregierung mit dem Problem umgehen, dass aufgrund der von den Schengenstaaten beschlossenen Erhebung biometrischer Daten für die Visumerteilung statt der bisherigen Regelung der Visumerteilung aufgrund von durch die Austauschorganisationen eingereichten Teilnehmerlisten in Zukunft die sogenannten Tschernobyl-Kinder selbst aus den Regionen eine für viele Familien logistisch und finanziell nicht leistbare, gesonderte Reise zum Konsulat in Minsk antreten müssen?

Berlin, den 4. August 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen