Zukunft der Glantalbahn.
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Glantalbahn zwischen Staudernheim und Altenglan in Rheinland-Pfalz ist zwischen den Bahnhöfen Lauterecken — Grumbach und Altenglan betrieblich gesperrt. Der Güterverkehr ruht nach Aufhebung aller Gütertarifpunkte auf der gesamten Strecke. In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom 5. November 1992 (Drucksache 12/3646) führte die Bundesregierung aus (Drucksache 12/3880), daß nach § 28a des Bundesbahngesetzes der Bund Ausgleichszahlungen für den nördlichen Abschnitt der Glantalbahn an die Deutsche Bundesbahn geleistet hat.
Presseberichten zufolge hat die DB AG das Stillegungsverfahren eingeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Zu welchem Zeitpunkt und für welche jeweiligen Abschnitte der Glantalbahn hat die Deutsche Bahn AG den Stillegungsantrag nach § 11 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gestellt, und welche jährlichen Vorhaltekosten macht die DB AG zur Begründung ihres Antrages geltend.
Welche Stellungnahme nach § 11 Abs. 2 AEG wird das Eisenbahnbundesamt abgeben?
Wird der Bundesminister für Verkehr Maßnahmen nach § 10 b des Verkehrssicherstellungsgesetzes ergreifen? Wenn ja, welche?
In welcher Höhe erhielt die Deutsche Bundesbahn pro Jahr seit 1986 Ausgleichszahlungen nach § 28 a zur betriebsfähigen Vorhaltung der Glantalbahn?