BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen und die Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte in der Türkei

<span>Diskriminierung und Misshandlung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen in der Türkei, Verstöße gegen die Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Abweichung des Rechtsschutzes vom deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Anpassung an EU-Recht, Ermordung von Ahmet Yildiz, Ehrenmorde, Bemühungen der Türkei zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, Thematisierung in Gesprächen und Verhandlungen zwischen EU und Türkei</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

27.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1010111. 08. 2008

Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen und die Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte in der Türkei

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Gerhard Schick, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der im Mai 2008 von Human Rights Watch (HRW) publizierte Bericht „We Need a Law for Liberation: Gender, Sexuality, and Human Rights in a Changing Turkey” dokumentiert die in der Türkei seit langem andauernde Gewalt und Misshandlung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Dokumentiert werden Fälle von Gewalt, Schikanierung durch Polizisten und Morddrohungen. Dabei wird auch der psychische Druck deutlich, den Lesben und Schwule innerhalb ihrer Familien erleiden. In der türkischen Gesetzgebung gibt es keinen ausdrücklichen Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen.

Auch Menschenrechtsverteidiger und Nichtregierungsorganisationen (NROs) leiden an der vorherrschenden Homophobie und werden regelmäßig schikaniert und in ihrer Arbeit behindert. Am 7. April 2008 führte die Polizei eine Razzia in den Räumen der NRO Lamba Istanbul durch, die sich seit mehr als zehn Jahren für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen einsetzt. Die Polizei rechtfertigte ihr Vorgehen nach Angaben von HRW damit, dass die Organisation Prostitution ermögliche und fördere. Das Büro des Gouverneurs von Istanbul reichte eine Klage gegen Lambda Istanbul ein, mit der Begründung, dass Name und Zielsetzung der Organisation „gesetzeswidrig und unmoralisch seien“. Das Istanbuler Zivilgericht gab dieser Klage am 29. Mai 2008 statt. Die Richter folgten der Argumentation der Staatsanwaltschaft, der Verein verstoße gegen das Verfassungsgebot zum Schutz der Familie und gegen die „Moral“, auch sei der Name „Lambda“ nicht türkisch. Lambda Istanbul hat gegen das Verbot Rechtsmittel eingelegt.

Mitte Juli 2008 wurde der 26-jährige Ahmet Yildiz auf offener Strasse erschossen. Presseberichten zufolge verweisen die Umstände des Mordes auf einen politischen Tathintergrund. Es gibt Anzeichen, dass der offen homosexuell lebende Student Opfer der als „Ehrenmord“ bezeichneten Praxis familiärer Hinrichtung geworden ist. Ahmet Yildiz hat sich bei Lambda Istanbul engagiert. Nach Angaben der türkischen Regierung gab es allein in 2007 220 „Ehrenmorde“ in der Türkei. Der Mord an Ahmet Yildiz ist möglicherweise der erste – zumindest als solcher bekannt gewordene – „Ehrenmord“ aufgrund der Homosexualität des Opfers.

Der Bericht von HRW zu Menschenrechtsverletzungen wegen der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität nennt ein breites Spektrum an Problemen, einschließlich Vergewaltigung und Folter durch die türkische Polizei. Schwulen Männern ist es nach wie vor verboten, in der Armee zu dienen. Gleichzeitig gibt es keine Möglichkeit den Wehrdienst zu verweigern. Potentielle Wehrdienstverweigerer müssen sich nach Angaben von HRW demnach als „krank“ ausweisen und sind gezwungen, erniedrigende und entwürdigende Untersuchungen über sich ergehen zu lassen, um ihre Homosexualität „beweisen“ zu können.

Alleine 89 Prozent der für den Bericht interviewten Transsexuellen berichten von körperlicher und sexueller Gewalt, der sie ausgesetzt sind. Aus Angst vor weiterer Demütigung wendet sich nur ein Bruchteil in ihrer Not auch an die Polizei.

(Zur Gewährleistung der Glaubensfreiheit in der Türkei hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits 2006 eine Kleine Anfrage eingebracht – Bundestagsdrucksache 16/2739)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung, Gewalt und Misshandlung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in der Türkei?

2

Gibt es über den 2005 gescheiterten Versuch, Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung explizit unter Strafe zu stellen, derzeit Bemühungen einen solchen Diskriminierungsschutz in die Rechtsvorschriften aufzunehmen?

3

Hat die Türkei ihr Recht an die EU-Richtlinien (2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG, 2004/113/EG) angepasst, und weicht der Standard des Rechtsschutzes von dem Schutzumfang des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ab?

Wenn ja, in welcher Form?

4

Welche rechtlichen Vorschriften schützen Lesben und Schwule vor Gewalt und Diskriminierung?

5

Wie ist die aktuelle Lage der Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit für Lesben, Schwule und Transgender?

a) In welchen Fällen gab es Versuche Organisationen von Lesben, Schwulen und Transgender nicht zuzulassen bzw. zu verbieten?

b) Wie wurde in diesen Fällen von den Gerichten entschieden?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung das Urteil gegen den Verein Lambda Istanbul?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention?

e) In welchen Fällen kam es zum Verbot oder der Verhinderung der Auslieferung von Homosexuellenzeitschriften?

f) Gibt es Beschränkungen bei Versammlungen von Lesben, Schwulen und Transgender und kommen die Sicherheitskräfte hinreichend dem Schutz dieser Veranstaltungen nach?

6

Welche Rechtsvorschriften (zum Schutz der Moral, des Türkentums etc.) werden herangezogen, um die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgendern einzuschränken?

Wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale und rechtliche Situation von Transgender in der Türkei?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei religiöse oder politische Organisationen oder Publikationen, die anti-homosexuelle Haltungen und Ablehnung von Transgendern befördern, und wie ist deren Bedeutung einzuschätzen?

9

Wie viele so genannte Ehrenmorde an homosexuellen Opfern gab es nach Schätzungen der Homosexuellenorganisationen in den letzten Jahren in der Türkei?

10

In wie vielen Fällen gab es solche Taten oder die Drohung mit solchen Taten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Deutschlandbezug?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Ermordung von Ahmet Yildiz und vom Stand der Ermittlungen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahrenlage für den deutschen Lebensgefährten von Ahmet Yildiz, der nach Presseberichten mittlerweile wieder in der Bundesrepublik Deutschland ist?

13

Bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise ist die soziale und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Transgender ein Thema in den bilateralen Gesprächen mit der Türkei?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der Bewerbung der Türkei um eine EU-Mitgliedschaft – die Bemühungen der Türkei, diesen Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten?

15

In welcher Form und mit welchen Ergebnissen sind diese Themen in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei besprochen worden?

Welche Fortschritte sind hier zu erwarten?

Berlin, den 11. August 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen