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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Gleichbehandlung von Grenzgängern bei der Förderung von Bildungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (G-SIG: 12012204)

Verweigerung von Umschulungsmaßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den Niederlanden im Bereich der Arbeitsämter Aachen und Heerlen, vergleichbare Probleme in anderen Grenzregierungen, Anzahl der betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer, Bewertung des Leistungsausschusses und Problemlösung durch die Bundesregierung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

16.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/832120. 07. 94

Gleichbehandlung von Grenzgängern bei der Förderung von Bildungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Bereich der Arbeitsämter Aachen und Heerlen (Niederlande) existieren Probleme bei der Förderung von Bildungsmaßnahmen für in den Niederlanden wohnende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Dabei handelt es sich um die individuelle Förderung von Umschulungsmaßnahmen, die eine Qualifizierung mit Abschlußprüfung vorsehen, für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Hier kommt es zu Schwierigkeiten bzw. Verweigerungen der Förderung, während gleichzeitig im selben Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland in derselben Maßnahme individuelle Förderungen erhalten.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung die vorgenannte Problemlage bekannt?

2

Ist dieses Problem — außer in der Grenzregion Aachen/Heerlen — noch in weiteren Grenzregionen der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten?

Wenn ja, in welchen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Personen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz abgeschnitten werden, auf die sie eigentlich einen Rechtsanspruch haben müßten?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluß von Leistungen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus anderen Ländern der Europäischen Union und wie aus anderen angrenzenden Ländern?

5

Wie viele Betriebe und wie viele in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind von der Problematik betroffen?

6

Ist die Bundesregierung bereit, die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems einzuleiten?

Wenn ja, welche Schritte und in welchem Zeitraum?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 20. Juli 1994

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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