Verwendung der Vermögenswerte der Gewerkschaften aus der DDR
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) war eine Organisation, deren Betriebsgewerkschaftsleitungen und Vorstände aus geheimen und direkten Wahlen hervorgegangen sind und die ihren Mitgliedern rechenschaftspflichtig waren.
Die Mitgliedschaft war freiwillig. Etwa 90 Prozent der Berufstätigen (9 Millionen) waren gewerkschaftlich organisiert. Etwa 300 000 Vertrauensleute kassierten monatlich die Gewerkschaftsbeiträge, die zum Beispiel in den Jahren 1987 bis 1989 in jedem Jahr mehr als 900 Mio. DM betrugen. Die Mitgliedschaft im FDGB wird nach der Wende dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beigetretenen Mitgliedern voll anerkannt. Der FDGB war international von über 100 Gewerkschaftsorganisationen anerkannt.
Zwischen FDGB und DGB gab es in den letzten Jahrzehnten eine immer engere Zusammenarbeit. Zwischen den beiden Bundesvorständen und allen Vorständen der Einzelgewerkschaften gab es Vereinbarungen, regelmäßige Zusammenarbeit, gegenseitige Besuche, Informationen und Materialaustausch.
Da es für den FDGB keinen Rechtsnachfolger gibt, haben sich Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit der Frage nach der Verwendung der Vermögenswerte der Gewerkschaften der DDR an die Präsidentin der Treuhandanstalt, an die Liquidatoren der Gewerkschaften und an die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR gewandt. Sie haben zur Frage der Verwendung der Vermögenswerte der. Gewerkschaften der DDR keine schlüssige Antwort erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie können die Gewerkschaftsmitglieder der DDR Auskunft über die Verwendung der mit ihren Mitgliedsbeiträgen erworbenen Vermögenswerte erlangen?
Wie hoch waren die zum 3. Oktober 1990 vorhandenen Vermögenswerte des FDGB, der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften der DDR jeweils?
Um wie viele Grundstücke und Immobilien handelt es sich jeweils? Welche Fläche stellen die Grundstücke jeweils insgesamt dar?
Welches sind beispielhaft die 20 größten Grundstücke? An wen wurden oder werden diese Grundstücke jeweils verkauft werden, welche Erlöse wurden erzielt bzw. an wen wurden sie übertragen oder in wessen Verwaltung befinden sie sich?
Wäre es nicht seitens der Bundesregierung angebracht, in zusammengefaßter Form die Ergebnisse der Verwertung der Vermögenswerte der Gewerkschaften aus der DDR öffentlich vor Mitgliedern der Gewerkschaften, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen zu diesem Vermögen beigetragen haben, darzustellen, den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern die Möglichkeit der Einsichtnahme in Unterlagen der Verwendung der Vermögenswerte zu geben und Anfragen dazu zu beantworten?
Welche Bestimmungen regeln die Verwertung des Vermögens von Gewerkschaften der DDR?
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für mit Beiträgen der Gewerkschaftsmitglieder vor 1933 erworbene Vermögenswerte?
Welche Entscheidungen wurden über die Verwendung des Gewerkschaftsvermögens durch wen jeweils getroffen?
Für welche gemeinnützigen Zwecke wurde das Vermögen des FDGB, der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften der DDR in welchem Umfang jeweils verwendet oder soll es verwendet werden?