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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Umgehungsstraße Michendorf (G-SIG: 12012227)

Art und Umfang der Prüfung des Projekts Umgehungsstraße Michendorf

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

06.10.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/847914.09.94

Umgehungsstraße Michendorf

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Umgehungsstraße Michendorf ist als Projekt BB 2023 im Bundesverkehrswegeplan unter Vordringlichem Bedarf eingeordnet. Das Raumordnungsverfahren wurde bereits abgeschlossen. Derzeit liegen die Unterlagen der Bundesregierung zur Prüfung vor.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welchen Stand hat die Prüfung der Unterlagen erreicht?

2

Wie beurteilt sie die Qualität des Gutachtens im Raumordnungsverfahren? Erfüllt es sämtliche gesetzliche Anforderungen? Fanden alle Einwände der betroffenen Bürgerinnen und Bürger Berücksichtigung, und wurden auch die nachgefordert, die angeblich bei einem Pkw-Einbruch entwendet wurden?

3

Nach welchen Kriterien wurde die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die normalerweise für eine UVS vorzulegenden Fachgutachten in den Bereichen Mikroklima, Lärm und Umweltverschmutzung auf Wunsch des Auftraggebers, hier das Straßenbauamt, nicht erarbeitet wurden?

4

Warum wurden für die UVS keine konfliktarmen Korridore gesucht, sondern nur vorgegebene Varianten geprüft?

5

Warum wurden vor der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens die Ostvariante und die Variante 2 ("Westvariante") ausgeschlossen? Welcher Beschluß liegt dem zugrunde?

6

Warum wurden keinerlei Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und des Einsatzes des ÖPNV ausgewiesen?

7

Wie ist die Bewältigung des zusätzlich entstandenen Verkehrs (Wohngebiet an der Bahnstraße in Michendorf) gedacht — noch dazu, da keine Anbindung an die Ostvariante möglich ist?

8

Welche Berücksichtigung finden die Gemeindevertreterbeschlüsse aus Wildenbruch, Langerwisch und Wilhelmshorst?

9

Warum wird auf ein Wohngebiet (Michendorf, Bahnstraße), das noch gar nicht existiert und dessen Planung erst lange nach der Befangenheitserklärung des Gebietes in Angriff genommen wurde, so gravierend bei der Entscheidungsfindung Rücksicht genommen, nicht aber auf die bereits existierende Wohnbebauung an den östlichen Streckenverläufen und auch nicht auf die dort geplanten Neubaugebiete in Langerwisch und Wilhelmshorst?

Bonn, den 14. September 1994

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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