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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Fluchtgründe und Anerkennung algerischer Flüchtlinge in Deutschland (G-SIG: 12012305)

Anzahl der abgelehnten algerischen Asylbewerber sowie die der anerkannten Asylbewerber (darunter auch Mitglieder der Islamischen Heilsfront FIS), Aktivitäten der FIS im Bundesgebiet und in Frankreich, Kontakte zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich des Verhaltens gegenüber der FIS

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.10.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/853021.09. 94

Fluchtgründe und Anerkennung algerischer Flüchtlinge in Deutschland

des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Abbruch der Wahlen im Dezember 1991 versinkt Algerien tagtäglich mehr in der Spirale von Gewalt und Gegengewalt. Waren zunächst vor allem Angehörige staatlicher Institutionen und islamischer fundamentalistischer Gruppierungen die Opfer des wechselseitigen Terrors, so werden in zunehmendem Maße Vertreterinnen und Vertreter der zivilen Gesellschaft, die für offene, demokratische Entwicklungen stehen, zu Zielscheiben der tödlichen Gewalt.

Journalisten, Lehrer, Schriftsteller, Ärzte, Angestellte und auch Bürgerinnen und Bürger, die einen islamistischen Staat ablehnen, sind barbarisch umgebracht worden. Der Terror macht auch vor Kindern und Jugendlichen nicht halt, auch nicht vor Frauen, die sich weigern, ein Kopftuch zu tragen. Immer mehr Menschen, die gegen das Regime der Nationalen Befreiungsfront (FNL) opponieren und sich für demokratische Reformen einsetzen, die aber gleichwohl nicht in einem von Islamisten beherrschten Staat leben wollen, geraten zwischen die Fronten.

Seit Ende vergangenen Jahres hat die Islamische Heilsfront (FIS) pauschal auch alle Ausländer zu Feinden des algerischen Volkes erklärt. Seitdem wurden Menschen aus Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern umgebracht.

Das Militär und die mit ihm verwobenen alten Machteliten um die FNL sind unfähig, der algerischen Bevölkerung, die in ständiger Angst und Unsicherheit lebt, Sicherheit zu gewährleisten, geschweige denn, realistische Optionen zur Lösung der Krise zu entwickeln. Sie verschanzen sich in den Kasernen und Polizeistationen und beantworten die häufigen Anschläge gegen Einrichtungen der Sicherheitskräfte ihrerseits mit undifferenzierter äußerster Brutalität. Willkürliche Verhaftungen, Folter, Sondergerichte und standrechtliche Erschießungen tragen so auf der staatlichen Seite zum Klima der Gewalt bei.

Der wechselseitige Terror und die allgemeine Unsicherheit haben zu einer umfassenden Fluchtbewegung aus Algerien geführt — allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen:

  • Unter den Flüchtenden sind sowohl Anhänger und führende Mitglieder der FIS, die sich der Verfolgung durch die staatlichen algerischen Organe entziehen, als auch Demokratinnen und Demokraten, die vor dem Terror der islamistischen Mordkommandos flüchten.

Außer nach Frankreich kommen viele Flüchtlinge auch nach Deutschland, wo sie, obwohl sie nur vorübergehend einen gesicherten Aufenthalt suchen, zwangsläufig einen Asylantrag stellen müssen.

12 045 Algerierinnen und Algerier beantragten im vergangenen Jahr in Deutschland politisches Asyl. 11 991 Asylgesuche wurden abgelehnt, nur 54 Gesuche wurden anerkannt.

Die deutschen Behörden berufen sich dabei auf die Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, wonach nur diejenigen als politische Flüchtlinge anerkannt werden können, die den Nachweis erbringen, daß sie in ihrer Heimat von staatlicher Seite verfolgt werden.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele algerische Angehörige bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der islamisch fundamentalistischen Bewegungen a) suchten in den Jahren 1992, 1993 und 1994 in Deutschland jeweils um Asyl nach, b) wurden in den Jahren 1992, 1993 und 1994 jeweils als Asylsuchende anerkannt?

2

Wie viele gegebenenfalls auch von den islamischen Fundamentalisten bedrohte — zur FNL-Regierung in Opposition stehende Algerierinnen und Algerier a) suchten in den Jahren 1992, 1993 und 1994 in Deutschland jeweils um Asyl nach, b) wurden in den Jahren 1992, 1993 und 1994 jeweils als Asylsuchende anerkannt?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß mittlerweile in Teilen Algeriens die staatliche Gewalt praktisch von der FIS ausgeübt wird, zumindest in den Asylfällen von Demokratinnen und Demokraten aus diesen Teilen Algeriens eine Überprüfung und Änderung ihrer bisherigen diesbezüglichen Interpretationspraxis der Genfer Konvention?

4

Aus welchem Grund wird den vor islamistischem Terror Flüchtenden der Status der Duldung aus humanitären Gründen nach Artikel 14 der Genfer Konvention verwehrt?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerber über den Artikel 14 der Genfer Konvention den Status der Duldung in Anspruch nehmen könnten?

6

Wird bei der Entscheidung über Abschiebungen von den zuständigen Bundesbehörden zwischen islamistischen Oppositionellen und regimekritischen, gleichwohl zumeist von islamischen Fundamentalisten bedrohten Demokraten unterschieden?

7

Wie viele der abgelehnten algerischen Asylbewerber befinden sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Abschiebehaft?

8

Wird grundsätzlich nach Algerien abgeschoben oder wird zum Schutze der Betroffenen im Einzelfall auch in dritte Staaten abgeschoben?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten dieses Personenkreises innerhalb des Bundesgebietes?

Nach Informationen von Amnesty International befinden sich unter den anerkannten Asylbewerbern aus Algerien auch wegen indirekter oder auch direkter Beteiligung an Mordanschlägen in Algerien gesuchte, bzw. verurteilte Mitglieder der Islamischen Heilsfront FIS, die - geschützt durch das Asyl - nun von Deutschland aus ihre Aktionen koordinieren.

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Zusammenwirken dieses Personenkreises mit schon länger in Deutschland tätigen Unterstützern der islamischen fundamentalistischen Bewegungen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status?

11

Welche Einschüchterungsversuche und Übergriffe dieses Personenkreises auf Algerierinnen und Algerier, die sich öffentlich für Reformen in Algerien einsetzen, sind der Bundesregierung bekanntgeworden?

12

Was unternimmt die Bundesregierung zum Schutz von auch in Deutschland durch den Druck islamistischer Extremisten gefährdeter Demokratinnen und Demokraten, unabhängig von deren jeweiligem Aufenthaltsstatus?

13

Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung diesbezüglich der französischen Regierung gegenüber abgegeben?

Nach den jüngsten Mordanschlägen auf französische Staatsbürger in Algerien hat insbesondere die französische Regierung die Aktivitäten der islamischen Extremisten in Frankreich durch Ausweisung zu unterbinden versucht. In diesem Zusammenhang sind auch sehr kritische Bemerkungen der französischen Regierung bekanntgeworden, die sich auf die fortgesetzte Gewährung politischen Asyls für Mitglieder der islamischen Heilsfront FIS und anderer bewaffneter Gruppierungen der islamisch fundamentalistischen Bewegungen in Deutschland beziehen. Diese Kritik zielt insbesondere auf die grenzüberschreitenden politischen Handlungsspielräume, die dem genannten Personenkreis durch die deutsche Asylpraxis eingeräumt werden.

14

Gibt es Absprachen zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung und ggf. anderen Regierungen hinsichtlich des zukünftigen Verhaltens gegenüber Angehörigen von islamisch fundamentalistischen Bewegungen und Mitgliedern der FIS?

Bonn, den 21. September 1994

Gerd Poppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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