Aktuelle Lage in Usbekistan
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Regime des Präsidenten Islam Karimow verletzt massiv und systematisch die Menschenrechte. Demokratie und Rechtsstaat existieren nicht. Die unverhältnismäßigen und wahllosen Reaktionen der usbekischen Regierung auf die Unruhen von Andijan im Mai haben deutlich gemacht, mit welcher Brutalität das Regime in Usbekistan vorgeht. Hunderte der Demonstranten wurden von den Sicherheitsdiensten getötet. Die usbekische Regierung weigert sich weiterhin, die Vorfälle in Andijan aus dem Jahr 2005 von einer unabhängigen internationalen Kommission untersuchen zu lassen. Die Prozesse gegen die angeblichen Unruhestifter im Oktober und November 2005 beruhten auf erpressten Geständnissen und fanden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sie verstießen damit gegen jegliche rechtsstaatliche Grundsätze.
Die Berichterstattung der Medien in Usbekistan ist einseitig und der Zugang zu Informationsquellen wie dem Internet ist nur beschränkt möglich. Seit den Ereignissen in Andijan ist die Zensur noch verschärft worden. Internetseiten der Opposition und Nachrichtenseiten können nicht abgerufen werden. Die Arbeit usbekischer, aber auch internationaler, gesellschaftlicher Organisationen ist durch staatliche Repressionen massiv beeinträchtigt. Die Entwicklung einer Zivilgesellschaft und einer demokratischen Opposition werden damit weiter erschwert. Eine Reihe ausländischer Medien musste zudem im letzten Jahr das Land verlassen.
Nach den Vorfällen in Andijan sind viele Menschen aus Usbekistan in benachbarte Staaten geflohen. Vor allem in Kirgisien und Kasachstan halten sich nach wie vor viele Flüchtlinge aus Furcht vor einer Überführung zurück nach Usbekistan und einer dortigen Verfolgung versteckt. Auch in der Russischen Föderation und anderen Staaten der GUS sollen sich Flüchtlinge befinden. Der UNHCR hat Kasachstan und die Ukraine aufgefordert, keine Flüchtlinge nach Usbekistan zurückzuführen. Gleichwohl finden solche Rückführungen statt.
Die International Crisis Group bezeichnete in einem Bericht von Mitte Februar 2006 Usbekistan angesichts der Unruhen von Andijan und der gewalttätigen Reaktionen der Regierung als Gefahr für die Stabilität der gesamten Zentralasiatischen Region.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die massive Beschränkung der Aktivitäten von lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen in Usbekistan?
Wie sind diese Einschränkungen auch gesetzlich verankert?
Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen können noch in Usbekistan arbeiten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhaftung und Verurteilung Oppositioneller und Menschenrechtsaktivisten?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen den Schließungen ausländischer Medien und der Forderung, die Vorfälle von Andijan aufzuklären?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Anzahl an nicht öffentlichen Prozessen zu Andijan vor?
Wie viele Verurteilungen gab es in diesen Verfahren?
Welche Strafen sind verhängt worden?
a) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Situation in den Gefängnissen in Usbekistan?
b) In welcher Form vermittelt die Bundesregierung die usbekische Regierung die Forderung, eine unabhängige Untersuchungskommission zu Andijan zu zulassen?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung bilateral und im Rahmen multilateraler Initiativen dafür ein, dass Staaten der GUS und andere Staaten Flüchtlinge aus Usbekistan nicht nach Usbekistan zurückführen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ermittlungsstand zu dem früheren Innenminister Usbekistans Zakirjon Almatov, gegen den beim Bundesgeneralstaatsanwalt Kay Nehm Klage eingereicht worden war?
Gibt es zu dem zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Dr. Friedbert Pflüger, und der usbekischen Regierung vereinbarten Dialog über Menschenrechte und Demokratie angesichts des Auslaufens der EU-Sanktionen gegen Usbekistan im November 2006 konkrete zeitliche und inhaltliche Zielvereinbarungen?
a) Wer ist auf beiden Seiten an diesem Dialog beteiligt?
Werden in diesen Dialog auch zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen?
b) Welche Zugeständnisse hat die usbekische Regierung bisher im Rahmen dieses Dialogs gemacht und umgesetzt?
Fördert die Bundesregierung Projekte zur Unterstützung von rechtsstaatlichen Prozessen, und wenn ja, welche?
Gibt es konkrete Pläne, den von Deutschland unterhaltenen Militärstützpunkt in Termes zugunsten eines neuen Standortes in einem anderen Land aufzugeben?
Wie wird die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Übernahme der Ratspräsidentschaft 2007 geplante Partnerschaft mit den Zentralasiatischen Staaten konkret ausgestaltet sein, und inwiefern werden menschenrechtliche Probleme in diesen Ländern adressiert werden?