Tierschutz auf Tierbörsen und Erfahrungen mit den Börsenleitlinien
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahren gewinnen Tierbörsen beim Verkauf von Tieren eine immer größere Bedeutung. Dies betrifft sowohl die Anzahl der Börsentermine, den Einzugsbereich der Veranstaltungen als auch den Umfang des Artenspektrums. Von nachgezüchteten Kanarienvögeln bis hin zu Nasenbären und Krokodilen wird alles auf Tierbörsen angeboten. Insbesondere der Verkauf von Wildtieren boomt.
In der Kritik durch Tierschützer stehen neben dem Verkauf von Wildfängen unter anderem auch das Anbieten von gefährlichen Tieren wie großwüchsigen Riesenschlangen oder Waranen, Giftschlangen und anderen Gifttieren wie Skorpionen oder Krustenechsen. Außerdem wird die besondere Situation auf Börsen kritisiert, die mit großem Besucherandrang, dichtem Gedränge und schneller Verkaufsabwicklung Spontankäufe fördere und eine intensive Verkaufsberatung bzw. ein Überprüfen der Sachkenntnis des Käufers erschwere oder unmöglich mache.
Beanstandet werden auch die Qualität der Verkaufsbehältnisse, die in den meisten Fällen zu klein und unstrukturiert sind. Vielfach fehlen Futter oder Wasser, Sitzstangen, Rückzugsmöglichkeiten und vieles mehr. Vor allem auf Geflügelmärkten sind die Behältnisse oft überbesetzt; es werden gestresste, verhaltensauffällige oder gar verletzte Tiere angeboten.
Aufgrund umfassender Tierschutzprobleme berief das damalige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2004 eine Sachverständigengruppe ein, um Tierbörsenleitlinien entwickeln zu lassen. Diese wurden am 1. Juni 2006 veröffentlicht und sollen seitdem Veranstaltern und genehmigenden Behörden eine Orientierungshilfe für die tierschutzkonforme Durchführung von Börsen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
a) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Tierbörsen derzeit jährlich in Deutschland stattfinden?
b) Liegen der Bundesregierung Informationen zu der Entwicklung des Umfanges dieser Börsen vor?
c) Wie viele dieser Börsen haben einen überregionalen bzw. einen internationalen Einzugsbereich?
a) Welche Tierarten werden auf Tierbörsen in Deutschland angeboten?
b) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die artgerechte Haltung aller dieser Tierarten auf Börsen gewährleistbar?
c) Sind nach Auffassung der Bundesregierung manche dieser Tierarten nicht für das Angebot und den Verkauf bei Tierbörsen geeignet, und wenn ja, welche?
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über tierschutzrelevante Missstände auf Tierbörsen vor, und wenn ja, welche?
b) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Tiere – in Bezug auf die einzelnen Tierarten –, die Tierbörsen nicht überleben?
a) Welche Regelungen und Auflagen gelten für die Beantragung, Genehmigung und Durchführung von Tierbörsen?
b) Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Regelungen und Auflagen?
c) Liegen der Bundesregierung Daten über Meldungen über Verstöße gegen diese Auflagen vor?
d) Welche Sanktionen stehen in Deutschland zur Ahndung von Verstößen gegen Regelungen und Auflagen zur Verfügung?
a) Werden Verstöße bundesweit erfasst, und wenn nein, warum nicht?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Strafverfahren wegen derartiger Verstöße eingeleitet, und wenn ja, wie viele?
c) Wie viele Verfahren führten zu Verurteilungen?
a) Sieht die Bundesregierung die Tierbörsenleitlinien zwei Jahre nach deren Veröffentlichung als geeignetes Instrumentarium an, um gegebenenfalls in der Praxis tierschutzrelevante Missstände zu verhindern?
b) Inwiefern hält die Bundesregierung statt der Leitlinien, die lediglich Empfehlungscharakter haben, die Verabschiedung einer rechtverbindlichen und bundesweit einheitlichen Verordnung für sinnvoll und notwendig?
c) Liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte seitens der Veterinärämter oder von Nichtregierungsorganisationen bezüglich der Anwendung der Tierbörsenleitlinien in der Praxis vor, und wenn ja, wie fallen diese Beurteilungen aus?
Wie oft und mit welchen Ergebnissen kontrolliert der Zoll die Tierbörsen, und wie oft kommt es zu Verstößen gegen die Kontrollbestimmungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus Tierschutzsicht das häufige Anbieten importierter Wildfänge auf Börsen – auch vor dem Hintergrund der Allgemeinen Verwaltungsverordnung zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, nach der „Tierbörsen dadurch gekennzeichnet sind, dass Tiere durch Privatpersonen feilgeboten oder untereinander getauscht werden“?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Anbieten gefährlicher Tiere auf Tierbörsen und die damit oft verbundene ungenügende Beratung bzw. unzureichende Überprüfung der Sachkenntnis des Käufers?