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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Der neue deutsche Einbürgerungstest

Schwierigkeitsgrad, Notwendigkeit und verwirrende Antwortalternativen der Einzelfragen im Fragenkatalog des Einbürgerungstests, Konsequenzen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

18.09.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1018301. 09. 2008

Der neue deutsche Einbürgerungstest

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass eine einbürgerungswillige Person ganz allgemein über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen sollte.

Zum Nachweis dessen müssen ab dem 1. September 2008 einbürgerungswillige Personen einen so genannten Einbürgerungstest bestehen. Das Bundeskabinett hat am 23. Juli 2008 die hierfür erforderliche Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern (BMI) angenommen (BGBl. Teil I 2008, S. 1649).

Der vorliegende Einbürgerungstest umfasst einen Fragenkatalog von insgesamt 310 so genannten Multiple-Choice-Fragen. Einbürgerungswillige Personen müssen innerhalb von 60 Minuten 17 von 33 zufällig ausgewählten Fragen richtig beantworten.

Von diesem Test befreit sind nicht nur Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, sondern auch einbürgerungswillige Personen mit geistigen und solchen körperlichen Behinderungen, aufgrund derer sich weder mündlich bzw. schriftlich artikulieren können sowie solche, „die aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind“ (vgl. vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom 19. Oktober 2007, S. 36).

Ebensowenig müssen solche Personen diesen Einbürgerungstest absolvieren, die einen deutschen Hauptschulabschluss (oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule) nachweisen können (ebd., S. 31).

Das heißt im Umkehrschluss, dass alle einbürgerungswilligen Personen diesen Einbürgerungstest ablegen müssen, die entweder selber keine deutsche Schule besucht haben oder die – wie zuletzt 17,5 Prozent der bei uns lebenden nichtdeutschen Jugendlichen – keinen Schulabschluss erreicht haben (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 36). Insofern muss dieser Test inhaltlich und sprachlich auch so abgefasst sein, dass auch dieser Personenkreis eine faire Chance hat, diese Prüfung zu bestehen – um nicht dauerhaft vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen zu sein.

Kein Problem – so versicherte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Peter Altmeier – nicht zuletzt mit Blick auf die Gruppe der Personen ohne Schulabschluss sei der Einbürgerungstest „nicht schwieriger [ausgestaltet] als eine Führerscheinprüfung“ (Plenarprotokoll 16/168 vom 18. Juni 2008, S. 17800).

Zudem geht die Rechtsverordnung davon aus, dass diese Fragen so abgefasst worden sind, dass sie von Personen, die über die für eine Einbürgerung notwendigen Sprachkenntnisse verfügen ohne Weiteres verstanden werden können.

Noch im Frühjahr hatte das BMI in einem Entwurf für die o. g. Rechtsverordnung behauptet, dieser Testfragenkatalog sei „an das Modell des US-Einbürgerungstest angelehnt“. Diese Auffassung wird in der beschlossenen Fassung dieser Verordnung nicht mehr vertreten – aus gutem Grund. Wenn man nämlich den deutschen Test mit dem der USA vergleicht, wird die Kleinkariertheit des deutschen Ansatzes mehr als deutlich: In den USA müssen einbürgerungswillige Personen nicht nur deutlich weniger Fragen beantworten (zehn richtige Antworten auf zehn Fragen aus einem Pool von nur 100 Fragen). Vor allem aber wird in den USA inhaltlich lediglich staatspolitisches Grundlagenwissen abgefragt (http://www.uscis.gov/files/nativedocuments/100q.pdf). Es ist zweifelsohne wünschenswert, wenn alle – neue und alte – Staatsbürgerinnen und Staatsbürger möglichst profunde Kenntnisse über die Geschichte, gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen unseres Landes haben. Der deutsche Einbürgerungstest verzettelt sich jedoch immer wieder in Detailwissen und Spitzfindigkeiten, die in einem rechtsförmigen Vorgang wie dem Einbürgerungstest nichts zu suchen haben. In den USA sind Einbürgerungskurse und Einbürgerungstests Bestandteil der dortigen „Willkommenskultur“. Der deutsche Einbürgerungstest hingegen ist Ausdruck des Misstrauens und des Willens zur Abschreckung gegenüber einbürgerungswilligen Personen.

Anfang Juli 2008 hatte die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits zahlreiche der 300 vorgestellten Fragen beanstandet:

  • Das inhaltliche Niveau der Fragen ist häufig zu hoch.
  • Viele Fragen bzw. Antwortalternativen sind fehlerhaft.
  • Die Formulierungen vieler Fragen gehen deutlich über das per Gesetz für eine Einbürgerung erforderliche Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hinaus. Dieses setzt nämlich im Hinblick auf das passive Sprachverständnis lediglich voraus, dass die betreffende Person „Hauptpunkte verstehen“ kann, wenn eine „klare Standardsprache verwendet“ wird und wenn es um „vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht“.
  • Die Fragetechnik vieler Fragen ist häufig darauf ausgelegt, einbürgerungswillige Personen aufs Glatteis zu führen:
  • Viele Fragen sind missverständlich formuliert.
  • Es gibt Fragen, bei denen sämtliche Antwortalternativen falsch sind – während bei anderen Fragen mehrere – mitunter sogar alle – Antworten richtig sind.
  • Durch eine komplizierte Verneinungstechnik werden zusätzliche sprachliche Hürden erreichtet.
  • Es gibt Antwortalternativen, die unnötigerweise so eng beieinander liegen, dass falsche Antworten vorprogrammiert sind.
  • Sehr viele Fragen sind inhaltlich zu schwer bzw. integrationspolitisch völlig irrelevant.
  • Und schließlich transportiert der Fragebogen die konservative Idee einer christlichen und deutschen Leitkultur.

Inzwischen hat auch der sozialdemokratische Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Sebastian Edathy, in einem Schreiben an den Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, vom 14. August 2008, 72 Fragen dieses Einbürgerungstests als falsch, irreführend, zu spezifisch oder für eine Einbürgerung irrelevant kritisiert (vgl. DIE WELT vom 14. August 2008).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Trifft es zu, dass Schülerinnen und Schülern in Bayern und dem Saarland sich erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres selbst vom Religionsunterricht abmelden können (vgl. Artikel 46 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie Artikel 29 Abs. 2 der Landesverfassung Saarland bzw. § 14 des saarländischen Schulgesetzes) vor dem Hintergrund dessen, dass Frage 2 auch so verstanden werden kann, als könnten sich religionsmündige Kinder in Deutschland nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres selber (und eben nicht mehr nur über ihre Eltern) vom Religionsunterricht abmelden?

Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 2?

2

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 5 des Fragenkatalogs („Wen muss ich in Deutschland auf Verlangen in meine Wohnung lassen“)?

Ist es zutreffend, dass Vermieter in Deutschland kein allgemeines Recht zum Betreten und Besichtigen einer Mietwohnung haben, sondern dass sie dies nur in angemessenen Zeitabständen bzw. bei Vorliegen eines besonderen Anlasses und dies auch nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung dürfen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 24. November 2003 – 67 S 254/03) – und dass somit auch Antwort b und damit im Ergebnis sämtliche Antwortalternativen falsch sind?

Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 5 des Fragenkatalogs?

3

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 10 des Fragenkatalogs („Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar“)?

Ist es zutreffend, dass die Fraktion der CDU/CSU jahrelang ein Verbot der „Prügelstrafe“ (in Form des elterlichen Züchtigungsrechts gegenüber ihren Kindern) abgelehnt hat (so wie dies seit dem Jahr 2000 in § 1631 BGB verankert ist)?

Könnte eine einbürgerungswillige Person – unter Zugrundelegung der Haltung der Fraktion der CDU/CSU – nicht zu der (aus Sicht der diese Frage stellenden Fraktion unzutreffenden) Auffassung gelangen, die Prügelstrafe sei – zumindest in Form des elterlichen Züchtigungsrechts – auch heute noch mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wenn ja, wie sollen einbürgerungswillige Personen (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) erkennen können, dass bei dieser Frage dann mehrere Antworten richtig sein könnten?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 10 des Fragenkatalogs?

4

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 14 des Fragenkatalogs („Meinungsfreiheit heißt in Deutschland, dass ich …“)?

Ist es zutreffend, dass es von der Meinungsfreiheit durchaus auch gedeckt ist, „auf Flugblättern falsche Tatsachen zu behaupten“ (Antwort b), solange die Schranken allgemeiner Gesetze und Jugend- und Ehrschutzbestimmungen im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht entgegenstehen?

Ist es zutreffend, dass gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB lediglich die „öffentliche Verwendung“ von „Nazi-Symbolen“ nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist – wohl aber das Tragen im nichtöffentlichem Bereich (Antwort c)?

Wie sollen einbürgerungswillige Personen (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) erkennen können, dass bei dieser Frage mehrere Antworten richtig sind?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 14 des Fragenkatalogs?

5

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 15 des Fragenkatalogs („Was verbietet das deutsche Grundgesetz“)?

Wie wäre es zu bewerten, wenn eine Person unter Hinweis auf Artikel 12 Abs. 3 des Grundgesetzes („Zwangsarbeit ist […] bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig“) keine Antwortalternative als richtig ansieht?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 15 des Fragenkatalogs?

6

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 16 des Fragenkatalogs („Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt“)?

Ist es zutreffend, dass – entgegen Antwortalternativen b bis d – die Meinungsfreiheit in Deutschland zumindest bei öffentlichen Meinungsäußerungen über die Bundesregierung, bei öffentlichen Diskussionen über Religionen und bei öffentlicher Kritik am Staat ggf. eingeschränkt ist (vgl. z. B. §§ 90, 90a, 90b und 166 StGB)?

Wie sollen einbürgerungswillige Personen (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) erkennen, dass bei dieser Frage praktisch alle Antworten richtig sind?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 16 des Fragenkatalogs?

7

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 67 des Fragenkatalogs („Was ist in Deutschland vor allem Aufgabe der Bundesländer“)?

Ist es zutreffend, dass – entgegen Antwortalternative c – die Bundesländer durchaus für weite Teile der Wirtschaftspolitik zuständig sind, der Bund hingegen gemäß Artikel 72 Abs. 2 und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes nur unter beschränkten weiteren Voraussetzungen?

Trifft ferner zu, dass auch die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nach Artikel 91a Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes primär „Aufgabe der Länder“ ist, an welcher der Bund lediglich unter bestimmten Voraussetzungen als Gemeinschaftsaufgabe „mitwirken“ soll?

Wie sollen einbürgerungswillige Personen (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) erkennen, dass bei dieser Frage mehrere Antworten richtig sind?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 67 des Fragenkatalogs?

8

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 69 des Fragenkatalogs („Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Wie heißt die unterste politische Stufe“)?

Ist es zutreffend dass in Stadtstaaten (wie z. B. Berlin) die Bezirksämter – aber auch (Bezirks)Stadträte – die Aufgaben der Gemeindeverwaltung übernehmen und infolgedessen auch die Antworten a und d richtig wären?

Wie sollen einbürgerungswillige Personen (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) erkennen, dass bei dieser Frage mehrere Antworten richtig sind?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 69 des Fragenkatalogs?

9

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 91 des Fragenkatalogs („In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …“)?

Kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland das Regieren im Bund durch eine Veränderung von Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nicht mitunter auch erleichtern, statt es zu erschweren?

Wieso wird mit der Antwort c nur eine – in ihrer Einseitigkeit letztlich staatspolitisch falsche – Antwortalternative angeboten?

10

Ist es zutreffend, dass im Hinblick auf Frage 127 des Fragenkatalogs („Warum gibt es die Fünf-Prozent-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …“) die utilitaristische Begründung der zutreffenden Antwort c („viele kleine Parteien erschweren die Regierungsbildung“) nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht lediglich bei gesetzgebenden Körperschaften trägt, nicht aber für Wahlen zu Gemeindevertretungen und Kreistagen (Aktenzeichen 2 BvK 1/07 vom 13. Februar 2008)?

Wenn ja, wie soll eine einbürgerungswillige Person (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) erkennen, dass sich das in der Frage erwähnte Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht auch auf Kommunalwahlen bezieht?

Welche Konsequenzen ergeben sich dann im Hinblick auf Frage 127 des Fragenkatalogs?

11

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 148 des Fragenkatalogs („Was ist die Aufgabe der Polizei in Deutschland“)?

Ist es in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften z. B. nach §§ 100a StPO und der Landespolizeigesetze nicht auch Teil des gesetzlichen Auftrags der Polizei, Bürgerinnen und Bürger ggf. abzuhören?

Wie sollen einbürgerungswillige Personen erkennen, dass somit bei dieser Frage mehrere Antworten (nämlich auch Antwort b) richtig sind?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 148 des Fragenkatalogs?

12

Ist es zutreffend, dass auf die Frage 232 des Fragenkatalogs („Welches Land hat eine Grenze zu Deutschland?“) in der Antwortalternative a ein Land („Jugoslawien“) angeboten wird, das seit dem Jahr 2003 nicht mehr existiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 232 des Fragenkatalogs?

13

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 235 des Fragenkatalogs („Der französische Staatspräsident François Mitterand und der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Welches Ziel der Europäischen Union wird bei diesem Treffen deutlich“)?

Auf welche Quellen stützt sich die Antwort c, dieses Treffen hätte das Ziel „Frieden und der Sicherheit in den Ländern der EU“ zu verdeutlichen?

Ist es nicht vielmehr so, dass mit diesem Treffen vor allem eins erreicht werden sollte, nämlich „die Vollendung der deutsch-französischen Versöhnung“ (so jedenfalls Helmut Kohl in der Bild-Zeitung vom 9. Januar 1996)?

Wenn ja, wie sollen einbürgerungswillige Personen erkennen, dass bei dieser Frage keine Antwort richtig ist?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 235 des Fragenkatalogs?

14

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 286 des Fragenkatalogs („Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Problemen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin“)?

Entspricht es nicht der Lebenswirklichkeit, dass mitunter auch z. B. eine gewerkschaftliche Betriebsgruppe (Antwort c) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Problemen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin helfen?

Wie sollen einbürgerungswillige Personen erkennen, dass bei dieser Frage mehrere Antworten richtig sind?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 286 des Fragenkatalogs?

15

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 295 des Fragenkatalogs („Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?“)

Ist es falsch, dass der Islam die europäische Kultur (z. B. in Spanien, Albanien, Bosnien, Bulgarien und im kontinentaleuropäischen Teil der Türkei) ebenso mitgeprägt hat, wie inzwischen auch das kulturelle Leben in Deutschland?

Wenn nein, wie sollen einbürgerungswillige Personen erkennen, dass bei dieser Frage dann mehrere Antworten richtig sind?

Welchem Zweck dient diese Frage im Einbürgerungstest?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 295 des Fragenkatalogs?

16

Warum werden einbürgerungswillige Personen (die in der Regel über kein juristisches Vorwissen verfügen) in Frage 19 des Fragenkatalogs dazu aufgefordert, im Hinblick auf den Begriff der „Freizügigkeit“ zwischen der (richtigen) Legaldefinition (Antwort a) und der (hier falschen) umgangssprachlichen Bedeutung („leichte Bekleidung“, Antwort d) zu unterscheiden?

Welchem Zweck dient diese juristische Spitzfindigkeit in einem Einbürgerungstest?

17

Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit welchen Bildungsabschlüssen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung bei der nicht eindeutigen Formulierung der Frage 44 des Fragenkatalogs („Wen kann man als Bürger/ Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen“) erkennen, ob hier die indirekte Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung oder aber die Unterscheidung zwischen Direkt- und Listenkandidaturen z. B. bei Bundestagswahlen gemeint ist?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 44 des Fragenkatalogs?

18

Warum wird in Frage 70 des Fragenkatalogs („Der deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann gibt Helmut Schmidt 1974 die Ernennungsurkunde zum deutschen Bundeskanzler. Was gehört zu den Aufgaben des deutschen Bundespräsident/der deutschen Bundespräsidentin?“) als richtige Antwort nicht die Ernennung einer Bundeskanzlerin bzw. eines Bundeskanzlers angeboten, sondern dass eine Bundespräsidentin bzw. ein Bundespräsident eine Kanzlerin bzw. einen Kanzler zur Wahl vorschlägt (Antwort d)?

Wie kann man ein solches Spezialwissen von einbürgerungswilligen Personen erwarten?

Warum wird in der Aufgabestellung vom Foto abgewichen?

19

Warum wird einbürgerungswilligen Personen in Frage 205 des Fragenkatalogs („Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …“) in der Antwort d eine längst nicht mehr existente Institution angeboten, die Teil der Debatte der militärischen Westanbindung der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1950er Jahre gewesen ist?

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften historischen oder politikwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen) ein solches Spezialwissen über bundesdeutsche Debatten der 1950er Jahre erwarten?

20

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 248 des Fragenkatalogs („Die Erziehung der Kinder ist in Deutschland vor allem Aufgabe …“)?

Sofern die Bundesregierung darauf abstellen sollte, dass Kinderziehung in Deutschland „vor allem“ eine Aufgabe der Eltern ist (und nicht – wie in Antwort d angeboten – auch der Schule), dann ist zu fragen, wie eine einbürgerungswillige Person derartige Spitzfindigkeiten erkennen soll und kann?

Welchem Zweck dienen solche Spitzfindigkeiten in einem Einbürgerungstest?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 248 des Fragenkatalogs?

21

Welchem Zweck dient es, wenn einbürgerungswilligen Personen in Frage 76 des Fragenkatalogs („Was bedeutet die Abkürzung CDU in Deutschland?“) zwei ganz eng beieinander liegende Antwortalternativen angeboten werden: a „Christliche Deutsche Union“ und d „Christlich Demokratische Union“?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 76 des Fragenkatalogs?

22

Welchem Zweck dient es, wenn einbürgerungswilligen Personen in Frage 78 des Fragenkatalogs („Was bedeutet die Abkürzung SPD?“) ganz eng beieinander liegende Antwortalternativen angeboten werden: „Sozialistische“, „Sozialpolitische“, „Sozialdemokratische“ oder „Sozialgerechte Partei Deutschlands“?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 78 des Fragenkatalogs?

23

Welchem Zweck dient es, wenn einbürgerungswilligen Personen in Frage 79 des Fragenkatalogs („Was bedeutet die Abkürzung FDP in Deutschland?“) ganz eng beieinander liegende Antwortalternativen angeboten werden: b „Freie Deutschland Partei“; c „Führende Demokratische Partei“, d „Freie Demokratische Partei“?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 79 des Fragenkatalogs?

24

Welchem Zweck dient es, wenn einbürgerungswilligen Personen in Frage 92 des Fragenkatalogs („Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?“) drei ganz eng beieinander liegende Antwortalternativen angeboten werden: a „Christlich Sichere Union“; b „Christlich Süddeutsche Union“ und d „Christlich Soziale Union“?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 92 des Fragenkatalogs?

25

Wie lautet nach Ansicht der Bundesregierung die richtige Antwort auf Frage 118 des Fragenkatalogs („Was regelt das Wahlrecht in Deutschland“)

Welchem Zweck dient es, wenn als mögliche Antworten zwei sprachlich ganz eng beieinander liegende und verwirrend formulierte Alternativen angeboten werden: b „Alle die wollen, können wählen“ und d „Wer wählen darf, kann wählen“?

Welchem Zweck dient es, dass hier – ohne hierauf ausdrücklich hinzuweisen – mit drei Personengruppen operiert wird: erstens alle in Deutschland lebenden Menschen, zweitens alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten und drittens alle in Deutschland lebenden teilnahmewilligen Wahlberechtigten – schließlich ist im Hinblick auf die Alternative „Alle in Deutschland lebenden Menschen“ vs. „Alle Wahlberechtigten“ Antwort d richtig, wohingegen bei der Alternative „Alle Wahlberechtigten“ vs. „Alle teilnahmewilligen Wahlberechtigten“ Antwort b ebenso richtig wäre (weil es nämlich in Deutschland keine Wahlpflicht gibt)?

Was sollen solche Spitzfindigkeiten in einem Einbürgerungstest?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 118 des Fragenkatalogs?

26

Welchem Zweck dient es, wenn in Frage 122 des Fragenkatalogs („Welchem Grundsatz unterliegen Wahlen in Deutschland?“) ganz eng beieinander liegende und verwirrend formulierte Antwortalternativen angeboten werden: „Wahlen in Deutschland sind“: a „Frei, gleich, geheim“; b „Offen, frei, sicher“; c „Geschlossen, gleich, sicher“; d „Sicher, offen, freiwillig“?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 122 des Fragenkatalogs?

27

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften historischen oder politikwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen) erwarten, dass sie in Frage 211 des Fragenkatalogs („Welcher Politiker steht für die „Ostverträge?“) bei drei extrem engen Antwortalternativen (a „Helmut Kohl“; b „Willy Brandt“ und c „Michael Gorbatschow“) die Ostverträge (Brandt) von den Zwei-plus-Vier-Verträgen (Kohl/ Gorbatschow) unterscheiden bzw. abgrenzen können?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 211 des Fragenkatalogs?

28

Welchem Zweck dient es, wenn einbürgerungswilligen Personen in Frage 213 des Fragenkatalogs („Wie viele Einwohner hat Deutschland?“) ganz eng beieinander liegende Antwortalternativen angeboten werden: a „70 Mio.“; b „78 Mio.“; c „82 Mio.“; d „90 Mio.“?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 213 des Fragenkatalogs?

29

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften historischen oder politikwissenschaftlichen Kenntnisse – auch und gerade nicht über die besondere völker- und staatsrechtliche Rolle Berlins – verfügen) in Frage 218 des Fragenkatalogs („Wie viele Bundesländer kamen bei der Wiedervereinigung 1990 zur Bundesrepublik Deutschland hinzu“) bei der extrem engen Antwortalternative (4/5/6/7), die Antwort b („5“) und eben nicht c („6“) als die richtige Antwort zu erkennen?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 218 des Fragenkatalogs?

30

Welchem Zweck dient es, wenn in Frage 298 des Fragenkatalogs („In der DDR lebten vor allem Migranten aus …“) ganz eng beieinander liegende und verwirrend formulierte Antwortalternativen angeboten werden: a „Vietnam, Polen, Mosambik“; b „Frankreich, Rumänien, Somalia“; c „Chile, Ungarn, Simbabwe“; d „Nordkorea, Mexiko, Ägypten“?

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften historischen oder politikwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen) eine richtige Antwort erwarten?

Sind bei einer solchen Fragetechnik unnötig falsche Antworten nicht vorprogrammiert?

Was sollen solche Spitzfindigkeiten in einem Einbürgerungstest überhaupt?

Welche Konsequenzen ergeben sich somit im Hinblick auf Frage 298 des Fragenkatalogs?

31

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften historischen oder politikwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen) im Hinblick auf die Fragen 153 und 179 des Fragenkatalogs erwarten, dass sie wissen, dass das Ende des Zweiten Weltkrieges nicht auf den Tag genau mit dem Tod von Adolf Hitler zusammenfiel und „offiziell“ auch nicht „mit dem Rückzug der Deutschen aus den besetzten Gebieten“ gleichzusetzen ist?

Welchem Zweck dienen derartige Detailfragen und solche Spitzfindigkeiten in einem Einbürgerungstest überhaupt?

32

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften politikwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen) erwarten, dass sie wissen, dass das Europäische Parlament nicht nur in Brüssel und Straßburg tagt, sondern dass es auch in Luxemburg über ein Generalsekretariat verfügt (Frage 238 des Fragenkatalogs)?

33

Wie kann man von einbürgerungswilligen Personen (die in Regel über keine vertieften historischen oder politikwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen) erwarten, dass sie den Inhalt der so genannten Römischen Verträge aus dem Jahre 1957 kennen (Frage 237 und 239 des Fragenkatalogs)?

34

Aus welchem integrationspolitischen Gründen müssen einbürgerungswillige Personen im Einbürgerungstest folgendes historisches Detailwissen nachweisen:

Währung in der Bundesrepublik Deutschland vor 2002 (Fragen 166, 187 und 240 des Fragenkatalogs);

dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Gründungsmitglied der NATO war (Frage 173 des Fragenkatalogs);

welche Besatzungsmacht welche Besatzungszone in der alten Bundesrepublik innehatte (Frage 179 des Fragenkatalogs);

welche Parteien zur SED zwangsvereint wurden (Frage 182 des Fragenkatalogs);

wann in Deutschland die Zeit des „Wirtschaftswunders“ war (Frage 183 des Fragenkatalogs);

an welchem Tag genau 1953 der Aufstand in der DDR stattgefunden hat (Frage 186 des Fragenkatalogs);

welche Bedeutung die so genannten Montagsdemonstrationen hatten (Frage 206 des Fragenkatalogs);

wer „Kanzler der Einheit“ sein soll (Frage 215 des Fragenkatalogs) bzw.

ob die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl nun 1990 oder 1991 stattgefunden hat (Frage 217 des Fragenkatalogs) (bitte einzeln beantworten)?

35

Aus welchem integrationspolitischen Gründen müssen einbürgerungswillige Personen im Einbürgerungstest folgendes staats- und verwaltungsrechtliches Detailwissen nachweisen:

ob die Schulpolitik (gerade im Hinblick auf die umstrittenen bildungspolitischen Ergebnisse so genannten Föderalismusreform) nun von den Bundesländern oder vom Bund, bestimmt wird (Frage 49 des Fragenkatalogs);

dass das Finanzamt keine kommunale Verwaltungseinheit ist (Frage 56 des Fragenkatalogs);

dass der Bundesrat insofern auch an der Verwaltung des Bundes mitwirkt, indem er zu bestimmten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften seine Zustimmung erteilen muss (Frage 57 des Fragenkatalogs);

dass in Deutschland Privatschulen zugelassen sind (Frage 68 des Fragenkatalogs);

dass Richterinnen und Richter Teil der so genannten Judikative sind (Fragen 143 und 145 des Fragenkatalogs);

die Bedeutung des scheidungsrechtlichen Trennungsjahres (Frage 254 des Fragenkatalogs);

die rechtliche Voraussetzungen zur Eröffnung eines Restaurants (Frage 256 des Fragenkatalogs);

dass ein Jugendamt kein Kindergeld auszahlt (Frage 258 des Fragenkatalogs);

welche Aufgaben das Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit hat (Frage 259 des Fragenkatalogs);

dass man eine Heirat nicht beim Einwohnermelde- oder Ordnungsamt, sondern beim Standesamt anmeldet (Frage 265 des Fragenkatalogs);

was eine Hausordnung beinhaltet (Frage 279 des Fragenkatalogs);

wie sich eine Nebenkostenabrechnung zusammensetzt (Frage 285 des Fragenkatalogs) bzw.

Detailregelungen zur Hundesteuer (Fragen 282 und 288 des Fragenkatalogs) (bitte einzeln beantworten)?

Berlin, den 1. September 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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