BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Versammlungsfreiheit von Lesben und Schwulen in den Staaten des Europarates

<span>Versammlungs- und Meinungsfreiheit von Lesben und Schwulen im Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Gewalt und unzureichender Polizeischutz bei Versammlungen von Homosexuellen in Ländern des Europarates, Thematisierung in politischen Gesprächen, Sicherstellung der Menschenrechte, Verletzung des gemeinschaftlichen Besitzstands (acquis communautaire) in Mitgliedstaaten der EU</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

16.09.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1018401. 09. 2008

Versammlungsfreiheit von Lesben und Schwulen in den Staaten des Europarates

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind elementare Grundrechte der Demokratie. Sie sind von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender haben wie alle Bürgerinnen und Bürger Europas das Recht, mit friedlichen Demonstrationen auf ihre Probleme und ihre politischen Forderungen aufmerksam zu machen. Wer dies behindert oder gar verbietet, verlässt den europäischen Konsens. Es ist die Aufgabe der Staaten, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern und diese gegebenenfalls auch gegen Gewalttäter durchzusetzen.

Jedes Jahr finden weltweit, so auch in den meisten europäischen Staaten, Demonstrationen für die Rechte der Lesben und Schwulen statt (Christopher- Street-Days – CSDs) statt. In einigen Ländern des Europarates sind diese friedlichen Demonstrationen und Umzüge von zum Teil gewalttätigen Gegendemonstrationen begleitet. Die Versammlungsfreiheit von Lesben und Schwulen wird in einigen Ländern nicht gewährleistet und die CSDs von vornherein verboten, oft mit fadenscheinigen Begründungen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Mai 2007 der Republik Polen bescheinigt, dass sie Homosexuellendemonstrationen nicht nur genehmigen muss und nicht willkürlich verbieten darf; der Staat muß vielmehr auch die friedlichen Demonstranten vor gewalttätigen Gegnern schützen (Ba´czkowski et al. gegen Polen, EGMR 1543/06). Ähnliche Entscheidungen sind bezüglich der CSD-Verbote in Russland durch den EGMR zu erwarten.

So wurden die diesjährigen CSDs in Moskau und Kischinau – so wie in den letzten Jahren – durch die Stadtverwaltungen der beiden Städte verboten. Ebenso wurde der CSD in Budapest zunächst von der Polizei verboten. Dieses Verbot wurde wieder aufgehoben und der CSD konnte stattfinden, begleitet von massiven rechtsradikalen Ausschreitungen. Ähnliche Ereignisse gab es in den baltischen Staaten und in Bulgarien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit von Lesben und Schwulen im Geltungsbereich der EMRK, namentlich in:

a) Russland

b) Ukraine

c) Litauen

d) Lettland

e) Estland

f) Georgien

g) Ungarn

h) Polen

i) Bulgarien

j) Rumänien

k) Serbien

l) Türkei

m) Kroatien?

2

In welchen Ländern ist die Versammlungs- und Meinungsfreiheit von Lesben und Schwulen nach Kenntnis der Bundesregierung in vollem Umfang gewährleistet, in welchen Ländern gibt es Einschränkungen, und welche sind dies?

3

In welchen Ländern des Europarates sind der Bundesregierung Ereignisse (welche?) bekannt, die gegen die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit von Lesben und Schwulen verstoßen?

4

In welchen Ländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Schutz der Demonstranten durch die Polizei auch bei nicht genehmigten Demonstrationen vor Gewalt und Übergriffen nicht gewährleistet?

Gilt dies generell bei Demonstrationen und Veranstaltungen oder nur für bestimmte Gruppen wie Lesben und Schwule?

5

In welchen Ländern kam es bei Versammlungen von Lesben und Schwulen zu gewalttätigen Ausschreitungen?

a) Von welchen Gruppen (politische oder religiöse Organisationen) gingen diese Aggressionen aus?

b) Wie reagierten die Sicherheitskräfte darauf?

6

Wie und auf welche Weise spricht die Bundesregierung Verletzungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in ihren bilateralen Gesprächen mit diesen Ländern an?

7

Welche Herausforderungen gibt es nach Meinung der Bundesregierung bei der Sicherstellung der Menschenrechte von Lesben und Schwulen in den Ländern des Europarates?

8

Wie reagieren die Europäische Union und die Bundesregierung darauf, dass auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Gewährleistung der Versammlungsfreiheit von Lesben und Schwulen den „acquis communautaire“ verletzen?

a) Gegen welche dieser Staaten hat die Europäische Kommission welche Schritte unternommen?

b) In welcher Art und Weise und bei welcher Gelegenheit hat die Bundesregierung diese Verletzungen angesprochen?

Berlin, den 1. September 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen