BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tätigkeit der Hanns-Seidel-Stiftung in Lateinamerika (I) hier: Behaupteter Verstoß gegen die Grundsätze der Stiftungsarbeit in Ecuador (G-SIG: 11000012)

Verwendung von 1,4 Mio. DM Hanns-Seidel-Stiftung (HSS)-Projektgelder aus dem BMZ für Ecuador im Jahre 1984, Doppelfinanzierung der ecuadorianischen Christdemokraten durch die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

02.04.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/2424.02.87

Tätigkeit der Hanns-Seidel-Stiftung in Lateinamerika (I) hier: Behaupteter Verstoß gegen die Grundsätze der Stiftungsarbeit in Ecuador

des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 24. Januar 1987 berichtet die „tageszeitung", daß die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) 1984 in Ecuador gezielt ein Projekt mit einem der christdemokratischen Partei nahestehenden Institut, der Stiftung FEEH (Fundacion Ecuatoriana de Estudios Humanos), begonnen hat, obwohl die christdemokratische Partei (DP) des ehemaligen Präsidenten Oswaldo Hurtado langjährige Partnerin der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ist. Die dadurch entstandene Doppelfinanzierung der Partei durch zwei bundesdeutsche Stiftungen ist nach den bundesdeutschen Richtlinien für die Stiftungsarbeit untersagt, weswegen u. a. die HSS die Projektförderung trotz Androhung juristischer Schritte seitens der Partnerin FEEH nach einem Jahr einseitig beendet hat. Der Projektabbruch und die einseitige Vertragsaufkündigung war nach politischer Intervention des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Warnke, erfolgt, der eine Zusammenarbeit mit der Regierungspartei PSC des ab Mitte 1984 amtierenden Präsidenten Leon Febres Cordero gegenüber einer Unterstützung der Oppositionspartei von Oswaldo Hurtado durch die HSS wünschte. Dieser von Bundesminister Dr. Warnke initiierte abrupte Partnerwechsel der HSS von der christdemokratischen Opposition zur christsozialen Regierungsunterstützung löste einen heftigen Streit in Ecuador zwischen der HSS und den Christdemokraten aus sowie zwischen der HSS und der KAS, der, falls er in einem offiziellen Rechtsstreit enden würde, die gesamte Tätigkeit der bundesdeutschen Stiftungen in Ecuador zu beenden drohte.

Laut „tageszeitung" hat die Partnerin der HSS, die FEEH, von den vertraglich vereinbarten 960 000 DM BMZ-Mitteln lediglich 96 000 DM Projektgelder für Seminare erhalten. Die vertraglich mit der HSS vereinbarten Restmittel sind von der HSS nicht gezahlt worden. Das BMZ hingegen, das in den Haushaltsunterlagen aus dem Jahr 1984/85 den Partnerwechsel der HSS in Ecuador nicht kenntlich macht, weist einen Betrag von 1,4 Mio. DM auf, den die HSS aus Mitteln des BMZ an die ecuadorianische Stiftung FEEH geleitet haben soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Für welchen Zweck wurden die 1,4 Mio. DM HSS-Projektgelder aus dem BMZ für das Jahr 1984 unter dem Stichwort FEEH-Ecuador, Projektnummer G 842840, verwendet, angesichts der Behauptung der „tageszeitung" vom 24. Januar 1987, die HSS habe lediglich 96 000 DM öffentliche Mittel an die FEEH gezahlt, weitere abrechnungstechnisch belegte Tätigkeiten der FEEH habe es bis zum Zeitpunkt der Vertragskündigung seitens der HSS nicht gegeben?

2

Hat die Bundesregierung trotz Vertragsauflösung zwischen HSS und FEEH und Einstellung der Tätigkeiten der FEEH die im Soll-Ist-Vergleich 1984 ausgewiesene Ausgabe von 1,4 Mio. DM für die FEEH an die HSS bewilligt, um über eine einmalige Zahlung einer höheren Geldsumme an die der christdemokratischen Partei nahestehende Stiftung FEEH deren Interesse zu befriedigen und so den Verzicht der von der FEEH angedrohten Klage gegen den Vertragsabbruch der HSS zu erreichen?

3

Falls die FEEH entgegen den Angaben des BMZ im Soll-Ist-Vergleich 1984 die 1,4 Mio. DM nicht erhalten hat, warum hat die FEEH-Stiftung bisher auf ihre mehrmals angedrohte Klage gegen die HSS verzichtet, mit der das Freiburger Anwaltsbüro Bausch beauftragt worden war?

4

Trifft die Aussage der „tageszeitung" vom 24. Januar 1987 zu, nach der die HSS bei ihrer Projektsuche in Ecuador gezielt nach einer Unterstützung gesucht hat, die der christdemokratischen Partei und damit der Partnerin der KAS zugute kam, was laut Richtlinien für die Stiftungsarbeit untersagt ist?

5

Trifft die Behauptung der „tageszeitung" zu, nach der auch das BMZ durch die Antragstellung der HSS für ein Projekt mit der FEEH davon Kenntnis haben mußte, daß die FEEH-Stiftung von hochrangigen Politikern der Christdemokratie in Ecuador gegründet und besetzt worden war?

6

Trifft die Behauptung der „tageszeitung" zu, nach der die KAS durch ihren Hauptgeschäftsführer sich gegenüber dem BMZ gegen die Projektarbeit der HSS mit der christdemokratisch orientierten FEEH-Stiftung ausgesprochen hatte, da es absehbar war, daß es zur Doppelfinanzierung der ecuadorianischen Christdemokraten durch zwei bundesdeutsche Stiftungen kommen mußte, und wenn ja, warum hat das BMZ dem Antrag der HSS zugestimmt?

7

Trifft die Behauptung der „tageszeitung" zu, nach der auch der bundesdeutsche Botschafter in Ecuador von der Projektarbeit der HSS mit der FEEH abgeraten hatte, da bei Projektüberschneidungen von HSS und KAS besonders auch Schwierigkeiten für die KAS-Projektarbeit abzusehen war?

8

Trifft die Aussage der „tageszeitung" zu, nach der die Mitarbeiter der KAS in Ecuador der HSS-Partnerin FEEH geraten haben, juristische Schritte gegen die von der HSS beabsichtigte Vertragsauflösung einzuleiten und der FEEH zudem den Freiburger Anwalt besorgt haben?

9

Trifft die Behauptung der „tageszeitung" zu, nach der dem BMZ bei Gewährung der Projektgelder an die HSS für die FEEH nicht bekannt war, daß die HSS einen Zusatzvertrag über 960 000 DM aus Eigenmitteln für die FEEH für den Sonderzweck Personalkosten der FEEH abgeschlossen hat, dies obwohl der HSS-Antrag an das BMZ die Personalkosten der FEEH einschloß, und ist dem BMZ bekannt, auf welchem Wege die im Zusatzvertrag von der HSS eingegangene Verpflichtung beglichen wurde?

10

Trifft die Begründung des Leiters der Internationalen Abteilung der HSS für die Vertragsauflösung mit der FEEH zu, nach der der Vertrag zwischen HSS und FEEH nie Rechtsgültigkeit gehabt hätte und Aktivitäten der FEEH nie existiert hätten, und wenn ja, warum hat die FEEH laut Unterlagen der HSS 96 000 DM Projektmittel aus dem BMZ erhalten?

11

Trifft die Behauptung der „tageszeitung" zu, nach der der Grund für die Vertragskündigung der HSS gegenüber der FEEH darin liegt, daß Bundesminister Dr. Warnke nach seinem Besuch in Ecuador 1984 aus politischen Gründen darauf drängte, daß die HSS die Unterstützung der christdemokratischen Oppositionspartei aufgibt und anstelle dessen Projekte macht, die der Regierung von Leon Febres Cordero nahestehen?

12

Trifft die Behauptung der „tageszeitung" zu, nach der der Vorsitzende der Vereinigung der lateinamerikanischen Christdemokratie, der ODCA, Dr. Aristides Calvani, in einem persönlichen Brief an Bundesminister Dr. Warnke gegen den Abbruch der Unterstützung der ecuadorianischen Christdemokratie durch die HSS protestierte, dieser Brief aber nie den Bundesminister Dr. Warnke erreichte?

13

Wird die in der „tageszeitung" vom 24. Januar 1987 behauptete Doppelfinanzierung der christdemokratischen Partei in Ecuador durch die beiden Schwesterstiftungen KAS und HSS, die bis zur Doppelfinanzierung von einzelnen Politikern der Partei reichte, Konsequenzen für die beiden Stiftungen HSS und KAS haben, da solche Doppelfinanzierungen aus BMZ-Mitteln laut Stiftungsrichtlinien untersagt sind?

Bonn, den 24. Februar 1987

Volmer Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen