BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Import hochradioaktiv verseuchter Lebens- und Futtermittel (G-SIG: 11000036)

Grenzkontrollen und Beschlagnahme von Importen radioaktiv verseuchter Lebens- und Futtermittel sowie deren Verbleib; Bescheinigungen der Herkunftsländer über die Belastung; Herkunft der aus EG-Beständen bereitgestellten Nahrungsmittel für sozial Schwache in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

16.04.1987

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/3405.03.87

Import hochradioaktiv verseuchter Lebens- und Futtermittel

der Abgeordneten Frau Saibold, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Ende des Jahres 1986 häufen sich die Meldungen, daß immer wieder hochradioaktiv belastete Nahrungsmittel, die in die Bundesrepublik Deutschland importiert worden sind, beschlagnahmt werden. In türkischem Tee, der von bundesdeutschen Behörden aus dem Verkehr gezogen worden ist, wurden Kontaminationswerte bis zu 38 455 Bq/kg Gesamtcaesium gemessen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann und wie oft sind an bundesdeutschen Grenzen Warensendungen mit radioaktiv verseuchten Lebens- und Futtermitteln beschlagnahmt worden?

Um welche Waren handelte es sich im einzelnen?

Wie hoch waren deren Kontaminationswerte?

2

Ist der Verbleib dieser Warensendungen bekannt?

Werden sie in der Bundesrepublik Deutschland gelagert?

Wurden sie in die Herkunftsländer zurückgeschickt?

3

Wie ist sichergestellt, daß solche Waren nicht über Nachbarländer erneut importiert werden?

4

An welchen Grenzübergängen wird der Import durch Messungen der radioaktiven Belastung der Waren überwacht?

5

Welche Radionuklide werden gemessen?

6

Die Meßwerte der letzten Monate haben gezeigt, daß häufig bei gleichen Produkten, die zu einem ähnlichen Zeitpunkt hergestellt worden sind, sehr unterschiedliche Belastungswerte gemessen werden.

Wie groß ist die Zahl der Stichproben bei einer Charge?

7

Werden Bescheinigungen über die radioaktive Belastung, die von den Herkunftsländern einer Warensendung beigefügt sind, ohne eigene Kontrolle an den Grenzübergängen anerkannt?

Ist Importware ausnahmslos mit Bescheinigungen über deren radioaktive Belastung – ausgestellt von den Herkunftslän-

8

Wie werden die Grenzkontrollen bei leicht verderblicher Ware gehandhabt, um zu gewährleisten, daß bei Feststellung erhöhter Radioaktivitätsbelastung ein Inverkehrbringen noch verhindert werden kann?

9

Wie gedenkt die Bundesregierung mit den Warensendungen weiter umzugehen, die infolge ihrer hohen radioaktiven Belastung in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Verkehr gezogen worden sind, nachdem sie importiert worden waren und die jetzt in der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden?

10

Aus welchen Beständen bzw. aus welchen Produktionszeiten stammen die Nahrungsmittel, die aus EG-Beständen für die sozial Schwachen in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte „Winterhilfe" ausgegeben wurden?

Bonn, den 5. März 1987

Frau Saibold Dr. Daniels (Regensburg) Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen