Verseuchung von Arbeitern bei den Hanauer Nuklearfirmen
der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Arbeiter haben seit Betriebsbeginn der Firmen ALKEM und NUKEM radioaktive Stoffe auf deren Betriebsgelände inkorporiert?
Wie hoch ist die Strahlendosis der verseuchten Arbeiter?
Wer haftet für die zu erwartenden gesundheitlichen Schädigungen?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, daß jetzt weitere Arbeiter kontaminiert wurden?
Mit welcher Menge Plutonium wurde, aufgeschlüsselt nach Jahren, bei NUKEM und ALKEM hantiert?
Welche Isotopenzusammensetzung hatte das verarbeitete Plutonium bei den Hanauer Nuklearfirmen?
Was war der Grund dieser Lieferung? Wie sollte die Lieferung weiterverarbeitet werden? Welches Endprodukt sollte hergestellt werden?
Wieviel Mikrogramm Plutonium waren in der Metallhülse bei der Lieferung aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe an NUKEM?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, woher diese Metallhülse geliefert wurde?
Gibt es weitere Lieferungen der Herstellerfirma an das Kernforschungszentrum Karlsruhe? Wenn ja, welchen Umfang hatten und haben diese?
Wie lange wurden und werden diese Lieferungen im Kernforschungszentrum Karlsruhe gelagert?
Welche Menge Plutonium wird im Kernforschungszentrum Karlsruhe gelagert, verarbeitet und ausgeliefert?
Liefert das Kernforschungszentrum Karlsruhe ähnliche oder gleiche Metallhülsen an andere Empfänger, wie z. B. Krankenhäuser?
Wenn ja, welche sind dies und wie umfangreich sind die Lieferungen?
Kann die Bundesregierung eine weitere falsche Etikettierung von Proben oder Lieferungen ausschließen?
Welche Maßnahmen hat und wird die Bundesregierung ergreifen, so daß eine falsche Etikettierung nicht vorkommen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus juristischer Sicht den ungenehmigten Umgang der Firma NUKEM mit Plutonium?
Wann ist mit einer Weisung der Bundesregierung zur Stillegung von NUKEM und ALKEM zu rechnen?