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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Volkszählung in Frauenhäusern (G-SIG: 11000171)

Problematik der Durchführung der Volkszählung 1987 bei Frauen, die nicht an ihrem gemeldeten Wohnsitz, sondern in Frauenhäusern wohnen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.04.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/7920.03.87

Volkszählung in Frauenhäusern

der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott , Frau Dr. Vollmer, Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland sind die über 200 existierenden Frauenhäuser ständig mit insgesamt mehreren tausend Frauen belegt. Diese Frauen, die sich aufgrund von Gewalttätigkeiten und Verfolgungen durch Beziehungspartner oder Ehepartner dort aufhalten müssen, sind dort indirekt oft weiteren Belästigungen ihrer Beziehungspartner ausgesetzt. Die Volkszählung, die nach dem Volkszählungsgesetz 1987 als Totalerhebung konzipiert ist, wird auch diese Frauen erfassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Frauen in autonomen Frauenhäusern sind dort nicht gemeldet, sondern haben ihren Wohnsitz meist in der alten (gemeinsamen) Wohnung. Wo will die Bundesregierung die Frauen, die sich in Frauenhäusern aufhalten, zur Volkszählung heranziehen? Ist vorgesehen, die Frauen an ihrem gemeldeten Wohnsitz zu erfassen?

2

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß solche Frauen, die nach § 13 Abs. 3 Volkszählungsgesetz 1987 garantierte Möglichkeit wahrnehmen können, die Erhebungsvordrucke für sich allein zu beantworten?

2

Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß Erhebungsvordrucke nicht ohne Einverständnis der betroffenen Frauen von ihren Beziehungspartnern, die am gemeinsamen Wohnsitz wohnen, ausgefüllt werden?

2

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, daß aufgrund der Volkszählung Frauen in Frauenhäusern von zusätzlichen Belästigungen durch ihre Beziehungspartner aufgrund der Durchführung der Volkszählung geschützt werden?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß in Frauenhäusern lebende Frauen ihre Erhebungsbogen selbst ausfüllen können?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Dritte (Beziehungspartner) über Frauen in Frauenhäusern ggf. falsche Angaben machen, die diese nicht kontrollieren können?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß gewährleistet wird, daß Frauen, die sich in Frauenhäusern aufhalten, die Entscheidungsfreiheit über ihre Datenauskünfte behalten und selbst wahrnehmen können?

6

Hält die Bundesregierung die zusätzlichen Belastungen, die sich für diese Frauen durch die Volkszählung ergeben, für zumutbar?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung gegen Frauen vorzugehen, die in Frauenhäusern leben und sich aufgrund ihrer Situation entscheiden, die Volkszählung zu boykottieren?

Bonn, den 20. März 1987

Frau Schmidt-Bott Frau Dr. Vollmer Wüppesahl Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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