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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Auswirkungen der Beschlüsse zum Milchmarkt auf die deutschen Bauern (G-SIG: 11000184)

Zusätzliche Kürzung der Milchquoten und Entschädigungszahlungen hierfür; Auswirkungen der Quotenkürzung und des von der EG-Kommission vorgesehenen Wegfalls des Grenzausgleichs bei Milchprodukten und Rindfleisch auf die Erzeuger- und Verbraucherpreise; Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Einkommen und die Betriebsstruktur, Maßnahmen der Bundesregierung für benachteiligte Gebiete sowie zur Existenzsicherung klein- und mittelbäuerlicher Betriebe, Auswirkungen auf die Molkereistruktur, agrarpolitische Ziele der Bundesregierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

09.06.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/9127.03.87

Auswirkungen der Beschlüsse zum Milchmarkt auf die deutschen Bauern

des Abgeordneten Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Überschüsse auf dem Milchmarkt sind das Ergebnis einer Agrarpolitik, die durch die Förderung von Wachstumsbetrieben und einer Beratung zu intensivierter Mehrproduktion die landwirtschaftlichen Betriebe dazu gebracht hat, immer mehr zu produzieren. Den staatlich geförderten Groß- und Wachstumsbetrieben hat der Produktionszuwachs beträchtliche Gewinne beschert — flächenabhängig wirtschaftende Klein- und Mittelbetriebe, die die Überschußerzeugung nicht zu verantworten haben, müssen jetzt die Hauptlast der Überschußbeseitigung tragen.

Entgegen den Beteuerungen bei der ersten Phase der Quotenkürzungen, daß weitere Kürzungen auszuschließen seien, wird eine weitere Kürzung um 9,5 % aufgesattelt.

Die Kürzung der Milchquoten hat die Überschüsse nicht verringert, sondern sie haben weiter zugenommen; die Milchpreise der Bauern sind nicht gestiegen, sondern weiter gesunken. Dies war vorherzusehen; die Einstufung von staatlich geförderten Wachstumsbetrieben als „Härtefälle" bescherte diesen teilweise Lieferkontingente, die weit oberhalb ihrer möglichen Milchproduktion liegen; die Verminderung der Ablieferung von kleineren Betrieben, denen die Quoten gekürzt wurden, konnte neben dem Ausgleich dieser Produktionssteigerungen nicht mehr viel zum Überschußabbau beitragen.

Zusätzliche Ungerechtigkeiten der Quotierung ergeben sich aus der flächendeckend gleichen Handhabung, die die besondere Lage von natürlichen Grünlandgebieten und Regionen mit Ackerfutterbau völlig unberücksichtigt läßt. Diese Politik bedeutet eine direkte Bevorzugung von Betrieben in küstennahen Regionen, die mit hohem Kraftfutteraufwand (Importfuttermittel) höchste Milchleistungen aus ihren Kühen herauswirtschaften; Betriebe in natürlichen Grünlandgebieten (z. B. Mittelgebirgslagen), in denen die Milchleistung hauptsächlich aus dem Grundfutter erwirtschaftet wird, können unter diesen Bedingungen wirtschaft lich nicht mehr bestehen. Gerade diese Betriebe werden durch die jetzt bevorstehende zusätzliche Kürzung der Referenzmengen um 8,5 % ganz besonders hart getroffen, da es für sie keine „Einkommensalternative" gibt. Ganze Regionen werden von der Agrarpolitik dazu gezwungen, umweltgerechte traditionelle Formen der Landnutzung aufzugeben. Die etablierten Agrarpolitiker haben die Bauern dieser Gebiete abgeschrieben; sie sollen aufhören, Bauer zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Quotenkürzung und Entschädigungszahlungen

a) Wie hoch soll die lineare Kürzung angesetzt werden, und welche Entschädigung gibt es hierbei (DM/100 kg Milch und insgesamt)?

b) Welcher Anteil der obligatorischen Quotenkürzung soll eine vorübergehende und welcher Anteil soll eine endgültige Kürzung der Quote ausmachen?

c) Können die Bauern darauf vertrauen, daß die „vorübergehende Kürzung" auch tatsächlich wieder zurückgenommen wird, oder müssen sie entsprechend Äußerungen von Staatssekretär Dr. Florian davon ausgehen, daß auch diese Kürzung endgültig sein wird?

d) Wie sollen sich Angebot und Nachfrage bei dieser strengen Reglementierung der Produktion einpendeln können, und ab wann ist die Rückkehr zu den von der Bundesregierung hochgehaltenen marktwirtschaftlichen Prinzipien beabsichtigt und zu erwarten?

2

Wie hoch ist die vorgesehene Entschädigung für die Quotenkürzung insgesamt (ist davon auszugehen, daß die durchschnittliche Entschädigung für die Kürzung um 8,5 % unter 25 Pf/l Milch liegt)?

3

a) Teilt die Bundesregierung Zweifel an der sozialen Gerechtigkeit eines linearen Kürzungs- und Entschädigungssystems, bei dem ein Betrieb mit 100 Milchkühen und 500 000 l Liefermenge nach der Kürzung noch ein Kontingent von 450 000 l hat und 12 500 DM Entschädigung erhält, dagegen der Durchschnittsbetrieb mit 15 Kühen und angenommenen 75 000 l Liefermenge nach der Kürzung nur noch 67 500 l und 1 875 DM Entschädigung erhält?

b) Die pauschale Berechnung der Entschädigung für die Kürzung der Referenzmengen ergibt sehr hohe Zahlungen für Großbetriebe und sehr niedrige Zuwendungen für die kleineren Betriebe.

Wieso ist kein anderes Entschädigungsverfahren vorgesehen, durch das statt einer einseitigen Begünstigung von Großbetrieben mehr soziale Gerechtigkeit für die einkommensschwachen kleineren Betriebe erreicht wird, wie es durch eine Staffelung der Entschädigungszahlungen bzw. durch einen Sockelbetrag bei der Entschädigung erreicht würde?

4

Schließt die Bundesregierung aus, daß für die Quotenkürzung nach ein bzw. zwei Jahren keine Ausgleichszahlungen mehr geleistet werden, wenn der nationale (nur für ein Jahr garantiert) und der EG-Ausgleich (für zwei Jahre garantiert) für die „vorübergehenden Kürzungen" wegfällt?

5

Die vorgesehene Entschädigung von 12 ECU/100 l für die lineare Kürzung ist so bemessen, daß die Betriebe dadurch nicht voll entschädigt sind.

Will die Bundesregierung dadurch den Druck zu weiterer Rationalisierung und Effektivitätssteigerung erhöhen?

6

Auswirkungen der Quotenkürzung auf die Erzeugerpreise

1. Wie stark werden die Erzeugerpreise durch die bevorstehende Einschränkung der Intervention und durch den in den Agrarpreisvorschlägen für 1987/88 vorgesehenen Wegfall des Grenzausgleichs (der in der Bundesrepublik Deutschland eine Senkung der Interventionspreise von Butter und Magermilch um 2,9 % bewirken wird) sinken?

2. Wie wirken sich die beschlossenen Einschränkungen der Intervention bei Milchprodukten und bei Rindfleisch auf die Erzeugerpreise und die Verbraucherpreise aus:

a) die Einschränkung der Butterintervention auf 180 000 t,

b) die Aussetzung der Intervention bei Magermilchpulver im Winterhalbjahr beziehungsweise, wenn nach dem 1. März 1987 mehr als 100 000 t neu auflaufen,

c) die Ablösung der Dauerintervention bei Rindfleisch durch Auslösekriterien für Ankäufe, wodurch die Interventionskäufe von 600 000 t auf ca. 350 000 t gesenkt werden sollen?

7

Auswirkungen der Quotenkürzung auf die Betriebsstruktur

1. Wie sieht die Einkommensbilanz eines durchschnittlichen Betriebs mit Milchviehhaltung nach den neuen Bedingungen aus, wenn man die 2,9 % Verlust durch Wegfall des Währungsausgleichs, die zu erwartende Milchpreissenkung und die (voraussichtlich) steigenden Betriebskosten berücksichtigt?

2. Die kommende Quotenkürzung um 9,5 % ist eine unsoziale Maßnahme, durch die kleinere Betriebe ungleich härter getroffen werden als größere Betriebe. Der Betrieb verliert auf Dauer 10 v. H. des Einkommens aus der Milchproduktion, ohne sich eine Einkommensalternative schaffen zu können. Bei einer Liefermenge unterhalb von ca. 30 000 l/a wird es für den Betrieb praktisch unmöglich gemacht, seine Lieferquote zu erfüllen; entweder muß er unterbezahlt überliefern oder er kann nach Abschaffung einer Milchkuh sein Kontingent nicht mehr erfüllen.

Wieso hält die Bundesregierung an ihrem starren Quotenplan fest, anstatt andere, wirtschaft lich und für die Tiergesundheit sinnvollere Maßnahmen (wie die Förderung der Fütterung von Kälbern mit Vollmilch z. B.) zu unterstützen und zu fördern?

3. Wieso fördert die Bundesregierung tatsächlich durch die Kombination von „vorübergehender und endgültiger" Quotenkürzung das Ausscheiden kleinerer Milchbetriebe und begünstigt gleichzeitig Groß- und Wachstumsbetriebe, während sie sich öffentlich doch beständig zur Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft bekennt?

4. Durch die lineare Quotenkürzung werden Betriebe, die keine Alternative zur Viehhaltung haben, weil sie in natürlichen Grünlandgebieten liegen, wirtschaft lich sehr empfindlich getroffen. Diese Politik gefährdet längerfristig die gewachsene landwirtschaftliche und wirtschaft liche Struktur ganzer Landschaften — durch erzwungene einschneidende Nutzungsänderungen (Aufforstung statt Almwirtschaft und Weiden) verliert die Landschaft ihr Gesicht und auch ihre Anziehungskraft für Touristen und damit eine weitere wirtschaft liche Stütze.

a) Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gemeinsam mit den zuständigen Landesregierungen zu ergreifen, um den Betrieben in diesen „benachteiligten" Regionen gerecht zu werden, anstatt ihre sowieso schon angespannte wirtschaftliche Lage durch pauschale Quotenkürzungen noch weiter zu verschärfen?

b) Welche Rolle sollen hierbei Aufforstungsprogramme, Flächenstillegungs- (und -umwidmungs-)programme, Ammenkuhhaltung spielen?

8

Existenzsicherung klein- und mittelbäuerlicher Betriebe

1. a) Wieso geht die Bundesregierung nicht auf Forderungen ein, kleinere Betriebe von der Quotenkürzung auszunehmen, da diese für sie existenzbedrohend ist?

b) Ist nicht anzuerkennen, daß der Existenzdruck auf diese Betriebe durch eine mengenabhängige Gestaltung der Quotenregelung, wie sie der Bayerische Bauernverband fordert (Freistellung der kleinen und mittleren Betriebe bis 100 000 l Milchanlieferung für eine Basismenge von 60 000 l von jeder Mengenkürzung), deutlich gemildert wird?

2. Inwieweit werden Forderungen nach einer Preisstaffelung bei Milch in die Diskussion und Planung der Bundesregierung zum Milchmarkt einbezogen, wie sie von den GRÜNEN (Erhöhung des Erzeugerpreises um 10 Pf/l für die ersten 50 000 kg Milch je Hof) oder vom Staatssekretär im Bayerischen Umweltministerium, Glück, (bis 4 000 kg Milch je Kuh 15 Pf/kg mehr, darüber starke Preisabstaffelung) vertreten werden?

3. Durch die Kürzung der Milchquoten werden viele klein- und mittelbäuerliche Vollerwerbsbetriebe weiter in die Verschuldung getrieben und sie werden gezwungen aufzugeben, weil sie die gestiegene finanzielle Belastung für Zinsen und Tilgung von Krediten nicht mehr tragen können.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur langfristigen Sicherung solcher Betriebe zu ergreifen, die unverschuldet zum Opfer agrarpolitischer Entscheidungen zum Milchmarkt werden?

4. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung der durch die Quotenkürzung hervorgerufenen weiteren Einkommensverschlechterung für die deutschen Bauern begegnen, und wie sollen die kleineren Betriebe diese neue Preissenkung verkraften?

9

Molkereistruktur

1. Wie stark werden durch die geringere Auslastung der Molkereien die Auszahlungspreise sinken, nachdem schon bei der ersten Rate der Quotenkürzung mit der Begründung mangelnder Kapazitätsauslastung der Molkereien die Erzeugerpreise gesenkt worden sind?

2. Welche Auswirkungen wird die kommende 8,5 %ige Quotenkürzung auf die Molkereistruktur und die Auslastung der verschiedenen Molkereitypen (Markt- und Interventionsmolkereien) haben, und ist eine neue Fusionswelle zu erwarten?

3. a) In welchem Zusammenhang hierzu steht die beschlossene Förderung der Stillegung von Molkereien durch staatliche Beihilfen, die bis zu 50 % der Kosten des Sozialplanes und bis zu 40 % der Verluste abdecken sollen?

b) Erwartet die Bundesregierung durch die erhöhten Transportentfernungen und den höheren Transportaufwand eine Verbesserung (frischere Produkte) und Verbilligung der Versorgung der Verbraucher, und welche Verbesserungen der ländlichen Struktur (Arbeitsplätze) erhofft sie sich von einer weiteren Konzentration im Molkereisektor?

c) Wie hoch sind die Finanzmittel, die von Bund und Ländern für dieses Molkereischließungsprogramm bereitgestellt werden sollen?

4. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, daß als eine Folge der Milchquotenregelung Marktmolkereien die Nachfrage nach Frischmilch und Milchprodukten teilweise nicht mehr befriedigen können und so eine künstliche Verknappung des Angebots die Absatzmöglichkeiten von Milch und Milchprodukten verschlechtert (während Interventionsmolkereien mit unverminderter Intensität auf Halde produzieren)?

10

Agrarpolitische Ziele der Bundesregierung

1. Nach ihren eigenen Aussagen macht die Bundesregierung ihre Agrarpolitik für „den bäuerlichen Familienbetrieb" — die Statistik zeigt den existenzvernichtenden Erfolg: von 1983 bis 1985 haben 28 300 milchviehhaltende Betriebe aufgegeben, im Bereich bis 25 Kühe wurden es 25 % weniger, doch im selben Zeitraum nahm die Zahl der Betriebe mit mehr als 55 Kühen um 25 % zu.

Wie erklärt sie sich, daß gerade den klein- und mittelbäuerlichen Betrieben diese Agrarpolitik nicht bekommt, oder sollte das tatsächliche Ziel der Regierungspolitik noch immer die Förderung des Strukturwandels zugunsten von Groß- und Wachstumsbetrieben sein, deren Ergebnis ist, daß inzwischen ein Viertel der Betriebe drei Viertel der Milch abliefert?

2. Wieso wurden in der bisherigen Diskussion in der Bundesregierung und der EG-Kommission Vorschläge ausgeklammert, die eine Quotenrückführung ermöglichen, ohne die wirtschaftliche Existenz der Mehrzahl der kleineren Betriebe zu gefährden, so wie dies bei der Forderung nach höheren Sockelpreisen für eine erzeugte Grundmenge an Milch (50 000 l/a), verbunden mit einer Staffelung der Quotenabzüge, abhängig von der Produktionsmenge, der Fall wäre?

3. Hat sich die Bundesregierung schon einen Überblick verschafft, welche gesellschaftlichen Kosten und Schäden von der Verlagerung der Milchviehhaltung aus bergigen Grünlandgebieten in Gebiete intensiver landwirtschaftlicher Produktion (neben der Existenzvernichtung) verursacht werden?

4. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dieser weiteren Einkommensverschlechterung für die deutschen Bauern begegnen bzw. wie sollen die kleineren Betriebe diese neue Preissenkung verkraften?

5. Für die Sicherstellung einer dauerhaften umweltgerechten Landnutzung und eine gleichzeitige Begrenzung der Milchproduktion bietet sich anstelle der pauschalen und unflexiblen Quotenregelung die Einführung von auf die Futterfläche (Grünland- und Ackerfutterfläche) bezogenen Bestandsobergrenzen in der (Milch-)Viehhaltung an.

Könnte sich die Bundesregierung mit einem solchen Vorschlag anfreunden, durch den die Berücksichtigung von naturräumlichen Gegebenheiten ermöglicht wird, und ist sie bereit, sich auch auf EG-Ebene für eine solche Regelung einzusetzen?

6. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch eine grundfutterbetonte Fütterung (wie sie sich durch eine futterflächenbezogene Bestandsobergrenze in der Viehhaltung erreichen ließe) und den Verzicht auf die Verwendung von Importfuttermitteln eine Drosselung der Milchproduktion zu erreichen?

Ist sie bereit, sich für ein solches Vorhaben einzusetzen?

7. Sieht die Bundesregierung denn nicht, daß sie durch die Quotenkürzung auf Jahre hinaus den Rindfleischmarkt belastet, und will sie den Bauern nach der ersten Quotenkürzung hier eine zweite Preissenkung zumuten?

Bonn, den 27. März 1987

Kreuzeder Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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