Bodenuntersuchungen zur Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Bodenuntersuchungen zur Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung die Stellungnahme von Prof. Rutte zur Geologie des Baugeländes der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (WAA), die der Öffentlichkeit am 23. März 1987 vorgestellt wurde, bekannt? Wie bewertet sie diese?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung in Anbetracht dieser Stellungnahme die erwähnten Gutachten?
3. Hält die Bundesregierung die vorliegenden Gutachten für ausreichend für eine abschließende Beurteilung geologischer, hydrologischer und seismologischer Verhältnisse im Gebiet der geplanten WAA? Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung sich auf diesen Gebieten ausreichendes Wissen zu verschaffen?
4. Werden in Zukunft Probebohrungen stattfinden oder plant die Bundesregierung solche?
5. Hält die Bundesregierung die Anzahl, den Ort und die Analyse bisheriger Untersuchungsbohrungen für ausreichend?
6. Warum ist selbst in Gutachten des Bayerischen Geologischen Landesamtes nur eine Bohrung nach den üblichen geologischen Gesichtspunkten vorgestellt worden? Hält die Bundesregierung dies für ausreichend?
7. Welche Kriterien müssen Schichten erfüllen, um als ausreichend flüssigkeitsundurchlässig im Bereich von Projekten mit besonderer Gesundheitsgefährdung, wie etwa Atomkraftwerke, WAA oder Sondermülldeponien, zu gelten?
8. Hält die Bundesregierung Opalinuston für die einzig sinnvolle Stauschicht? Welche anderen Schichten erfüllen nach Meinung der Bundesregierung die gleichen Kriterien?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Baden-Württemberg die Opalinusschicht bei der Standortsuche nach Sondermülldeponien besonders würdigt? Wie beurteilt sie dies?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Gutachten des Geologischen Landesamtes vom Juli 1984 und dem Gutachten für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren vom Mai 1985 bezüglich der unterschiedlichen Einschätzung der Grundwasserdurchlässigkeit zwischen dem oberflächennahen Grundwasserstock und dem tieferen Untergrund?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die tektonischen Störungen im allgemeinen und im besonderen im Hinblick auf die Klüftigkeit?
12. Welche tektonischen Störungen sind der Bundesregierung in diesem Gebiet bekannt?
13. Hält die Bundesregierung die Bestimmung von Schichtlagerungen, Verbreitung von Stauhorizonten, Staueigenschaften, Verwerfungen und Verbiegungen, Klüftigkeit, Porösität, Filtereigenschaften der Gesteine zur Beurteilung der hydrogeologischen Verhältnisse in einem Umkreis von mindestens 10 km der geplanten WAA für wichtig?
14. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung zu den zeitlichen und räumlichen Bedingungen, unter denen die Tagebauseen in den Braunkohlengruben im Norden der geplanten WAA aufgefüllt sein müssen, um mögliche Grundwassergleichen kalkulieren zu können?
15. Hält die Bundesregierung — Grundwasserdifferenzpläne, — Teilkarten zu Grundwasser-Neubildungsraten und Entnahmebedingungen, — Festellung der Grundwasserströmungen mit Tracer-Methoden zur Beurteilung hydrogeologischer Verhältnisse für wichtig? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen von Beurteilungen hydrogeologischer Verhältnisse in den bisherigen Gutachten?
16. Hält die Bundesregierung die Abtäufung von Brunnen für die Abpumpung gegebenenfalls alten, kontaminierten Wassers für notwendig? Hält sie die Planungen diesbezüglich für ausreichend? Wie ist gewährleistet, daß das gesamte kontaminierte Wasser gesammelt werden kann? Wo soll dies gegebenenfalls gesammelt werden oder wohin soll es gepumpt werden? Welche Pläne liegen für den Umgang mit dem kontaminierten Wasser vor? Von welcher maximalen Wassermenge wird dabei ausgegangen?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die abweichende Einschätzung von Prof. Rutte bezüglich der Intensität des Erdbebens im Jahre 1062 in Regensburg im Vergleich zu den anderen Gutachten?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die fehlende Nennung von Beben der Intensität VI allein in diesem Jahrhundert in den bisherigen Gutachten?
19. Welche Weiterleitungsfunktion hat die Keilbergstörung auf das Gebiet der geplanten WAA?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bayerische Genehmigungsbehörde die Gutachten der DWK nicht durch eigene Gutachten überprüft hat?
21. Ist von irgendeiner Behörde die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur Stellungnahme gebeten worden? Wenn nein, warum nicht?
Fragen21
Ist der Bundesregierung die Stellungnahme von Prof. Rutte zur Geologie des Baugeländes der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (WAA), die der Öffentlichkeit am 23. März 1987 vorgestellt wurde, bekannt? Wie bewertet sie diese?
Wie beurteilt die Bundesregierung in Anbetracht dieser Stellungnahme die erwähnten Gutachten?
Hält die Bundesregierung die vorliegenden Gutachten für ausreichend für eine abschließende Beurteilung geologischer, hydrologischer und seismologischer Verhältnisse im Gebiet der geplanten WAA? Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung sich auf diesen Gebieten ausreichendes Wissen zu verschaffen?
Werden in Zukunft Probebohrungen stattfinden oder plant die Bundesregierung solche?
Hält die Bundesregierung die Anzahl, den Ort und die Analyse bisheriger Untersuchungsbohrungen für ausreichend?
Warum ist selbst in Gutachten des Bayerischen Geologischen Landesamtes nur eine Bohrung nach den üblichen geologischen Gesichtspunkten vorgestellt worden? Hält die Bundesregierung dies für ausreichend?
Welche Kriterien müssen Schichten erfüllen, um als ausreichend flüssigkeitsundurchlässig im Bereich von Projekten mit besonderer Gesundheitsgefährdung, wie etwa Atomkraftwerke, WAA oder Sondermülldeponien, zu gelten?
Hält die Bundesregierung Opalinuston für die einzig sinnvolle Stauschicht? Welche anderen Schichten erfüllen nach Meinung der Bundesregierung die gleichen Kriterien?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Baden-Württemberg die Opalinusschicht bei der Standortsuche nach Sondermülldeponien besonders würdigt? Wie beurteilt sie dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Gutachten des Geologischen Landesamtes vom Juli 1984 und dem Gutachten für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren vom Mai 1985 bezüglich der unterschiedlichen Einschätzung der Grundwasserdurchlässigkeit zwischen dem oberflächennahen Grundwasserstock und dem tieferen Untergrund?
Wie beurteilt die Bundesregierung die tektonischen Störungen im allgemeinen und im besonderen im Hinblick auf die Klüftigkeit?
Welche tektonischen Störungen sind der Bundesregierung in diesem Gebiet bekannt?
Hält die Bundesregierung die Bestimmung von Schichtlagerungen, Verbreitung von Stauhorizonten, Staueigenschaften, Verwerfungen und Verbiegungen, Klüftigkeit, Porösität, Filtereigenschaften der Gesteine zur Beurteilung der hydrogeologischen Verhältnisse in einem Umkreis von mindestens 10 km der geplanten WAA für wichtig?
Welche Vorstellung hat die Bundesregierung zu den zeitlichen und räumlichen Bedingungen, unter denen die Tagebauseen in den Braunkohlengruben im Norden der geplanten WAA aufgefüllt sein müssen, um mögliche Grundwassergleichen kalkulieren zu können?
Hält die Bundesregierung — Grundwasserdifferenzpläne, — Teilkarten zu Grundwasser-Neubildungsraten und Entnahmebedingungen, — Festellung der Grundwasserströmungen mit Tracer-Methoden zur Beurteilung hydrogeologischer Verhältnisse für wichtig? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen von Beurteilungen hydrogeologischer Verhältnisse in den bisherigen Gutachten?
Hält die Bundesregierung die Abtäufung von Brunnen für die Abpumpung gegebenenfalls alten, kontaminierten Wassers für notwendig? Hält sie die Planungen diesbezüglich für ausreichend? Wie ist gewährleistet, daß das gesamte kontaminierte Wasser gesammelt werden kann? Wo soll dies gegebenenfalls gesammelt werden oder wohin soll es gepumpt werden? Welche Pläne liegen für den Umgang mit dem kontaminierten Wasser vor? Von welcher maximalen Wassermenge wird dabei ausgegangen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die abweichende Einschätzung von Prof. Rutte bezüglich der Intensität des Erdbebens im Jahre 1062 in Regensburg im Vergleich zu den anderen Gutachten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die fehlende Nennung von Beben der Intensität VI allein in diesem Jahrhundert in den bisherigen Gutachten?
Welche Weiterleitungsfunktion hat die Keilbergstörung auf das Gebiet der geplanten WAA?
Ist der Bundesregierung bekannt, da�� die bayerische Genehmigungsbehörde die Gutachten der DWK nicht durch eigene Gutachten überprüft hat?
Ist von irgendeiner Behörde die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur Stellungnahme gebeten worden? Wenn nein, warum nicht?