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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Datenschutzrechtliche Fragen zum Bahn-Bonus-Heft der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 11000244)

Umfang der von regelmäßigen Bahnkunden anzugebenden Fragen, Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten vor Einführung des Bahn-Bonus-Heftes, Bedingungen für eine 12%ige Fahrpreisermäßigung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

15.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/15608.04.87

Datenschutzrechtliche Fragen zum Bahn-Bonus-Heft der Deutschen Bundesbahn

des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wer die von der Deutschen Bundesbahn angebotene ca. 12%ige Fahrpreisermäßigung des Bahn-Bonus-Heftes für regelmäßige Bahnkunden in Anspruch nehmen möchte, der/die muß das Heft mit allen zugehörigen Fahrkarten, seinem/ihrem Paßbild und -seiner/ihrer Anschrift bei der Bahn einreichen. Aus den Fahrkarten, den im Heft enthaltenen Bestätigungen, den personenbezogenen Angaben und dem Foto lassen sich genaue Bewegungsbilder erstellen, aus denen alle Bahnfarten des Bahnkunden bzw. der Bahnkundin der letzten Zeit ersichtlich sind.

Aus den Angaben im Heft und auf den Fahrkarten läßt sich folgendes entnehmen:

  • Name, Anschrift, Aussehen (Foto), Tag und Ort der Fahrkartenkäufe, Ausgangsbahnhöfe, Zielbahnhöfe, Reisetage, Reisezeiten, Nummern der benutzten Züge, Orte und Dauer von Fahrtunterbrechungen u. a.

Im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Relevanz dieser Tatsachen fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Warum hat die Deutsche Bundesbahn bei der Fahrpreisermäßigung für Vielfahrer ein Verfahren gewählt; bei dem alle Angaben eingereicht werden müssen und die/der Einreicher/in somit keine Kontrolle darüber hat, wie diese Informationen verwertet werden? Warum ist kein datenschutzrechtlich einwandfreies Verfahren, bei dem Mißbrauch nicht denkbar ist, gewählt worden (z. B. Überprüfung und Entwertung des Bahn-Bonus-Heftes — ohne Einreichen an die Verwaltung — am Fahrkartenschalter bei gleichzeitiger Aushändigung der Bonus-Fahrkarte)?

2

Was geschieht mit den eingereichten Bahn-Bonus-Heften und den zugehörigen Fahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn? Wer hat Zugang zu den Unterlagen? Wie lange werden die Unterlagen aufbewahrt? Wie werden sie vernichtet?

3

Werden die eingereichten Unterlagen in irgendeiner Form für statistische Zwecke aufbereitet, wenn ja, wie?

4

Wird der Name der/des Einreicherin/s in einer Kartei aufbewahrt oder auf Datenträger gespeichert? Wird die/der Betroffene davon unterrichtet bzw. wird ihre/ seine Zustimmung eingeholt.

5

Ist es denkbar, daß Strafverfolgungsbehörden oder der Verfassungsschutz Zugriff auf die Unterlagen haben? Könnte es beispielsweise passieren, daß Bahnkunden/innen, die öfters in den Raum Schwandorf/Wackersdorf mit der Bahn reisen, in einer gesonderten Datei landen? Könnten die Unterlagen verwendet werden, um Teilnehmer an Demonstrationen, die mit dem Zug angereist sind, mit Namen und Foto zu ermitteln? Welche Gewähr hat die Einreicherin/der Einreicher eines vollen Bahn-Bonus-Heftes, daß oben Angeführtes nicht passiert?

6

Wurde von der Deutschen Bundesbahn vor Einführung des Bahn-Bonus-Heftes eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten eingeholt? Wenn ja, wie lautet diese?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgehensweise der Deutschen Bundesbahn vor dem Hintergrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichtes, das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert? Wie läßt es sich mit diesem Grundrecht vereinbaren, daß Bahnkundinnen und -kunden nur dann den Vorteil einer ca. 12%igen Fahrpreisermäßigung erhalten, wenn sie bereit sind, ein komplettes, personenbezogenes Bewegungsbild mit Foto von sich anzufertigen und es der Bundesbahnverwaltung zu überlassen?

8

Wird die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bundesbahn den Bedenken der GRÜNEN Rechnung tragen und bei der Abwicklung der Vielfahrer-Ermäßigung ein Verfahren einführen, das keinerlei Möglichkeiten zum Datenmißbrauch bietet (z. B. so wie in Frage 1 beschrieben)? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 8. April 1987

Weiss (München) Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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