Zentralstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität und ZEBS
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Laut Strahlenschutzvorsorgegesetz ist die Einrichtung einer Zentralstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität (im folgenden: Bundesdatenzentrale) vorgesehen. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die Erfassung von Radionukliden, insbesondere von Radionukliden in Lebensmitteln, der ZEBS (Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien) des Bundesgesundheitsamtes anzugliedern?
Wer ist gegenüber dieser geplanten Bundesdatenzentrale weisungsbefugt?
Ist beabsichtigt, die von der Bundesdatenzentrale erfaßten Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und wenn ja, in welcher Form?
Ist eine Zusammenarbeit zwischen der ZEBS und der Zentralstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität geplant, insbesondere im Hinblick auf den großen Forschungsbedarf auf dem Gebiet der Kombinationswirkungen von Schadstoffen sowie um Ineffektivität durch Doppelarbeit zu vermeiden?
Hat sich der Tätigkeitsbereich der ZEBS seit ihrer Gründung im Jahr 1974 verändert, und wenn ja, in welcher Hinsicht und in welchem Umfang?
Wurden bei der ZEBS innerhalb der vergangenen sechs Jahre Personalaufstockungen bzw. Personalabbau vorgenommen? Wenn ja, aus welchen Gründen und in welchem Umfang?