Behinderungen des Abgeordneten der GRÜNEN Günter Wosnitza bei Wahrnehmung seines Mandats in der Lübecker Bürgerschaft durch die Deutsche Bundespost
des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Abgeordnete der GRÜNEN in der Lübecker Bürgerschaft, Günter Wosnitza, übt den Beruf eines Fernmeldehandwerkers in der Fernsprechvermittlungstechnik bei der Deutschen Bundespost aus. Günter Wosnitza ist einschließlich seiner Ausbildung seit 21 Jahren bei dem Bundesunternehmen als Arbeiter beschäftigt.
Ohne seine dienstlichen Pflichten vernachlässigt zu haben, engagiert(e) sich Günter Wosnitza in hohem Maße in und für seine Heimatstadt. So wurde er in der gesamten Bundesrepublik Deutschland über seine hervorragenden Erfolge im Zusammenhang mit der Deponie Schönberg und der damit bestehenden Grundwassergefährdung Lübecks bekannt.
Nicht zuletzt die Ausstrahlung seiner Person bedingte im März 1986 den erstmaligen Einzug einer grünen Fraktion in die Lübekker Bürgerschaft. Dies und im besonderen die qualitativ hochwertige Arbeit von Günter Wosnitza war und ist seinen politischen Gegnern immer ein Ärgernis gewesen und geblieben. — Es gab die unterschiedlichsten Versuche und Konstruktionen, das politische Engagement von Günter Wosnitza erheblich zu behindern.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen25
Seit wann und in welchem Umfang werden Erkenntnisse über den Abgeordneten der GRÜNEN und Beschäftigten der DBP, Günter Wosnitza, gesammelt?
Werden diese Erkenntnisse in einer neben der Personalakte bestehenden Akte geführt?
Werden Erkenntnisse bzw. wurden zu irgendeinem Zeitpunkt Erkenntnisse an Dritte abgegeben?
Wenn welche abgegeben wurden — wofür es Beweise gibt —, an wen und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wenn Erkenntnisse gesammelt bzw. weitergegeben worden sind, welcher Art sind diese? Was sagen sie konkret aus?
Wurden Erkenntnisse über Günter Wosnitza an
a) das Landesamt für Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein,
b) das Bundesamt für Verfassungsschutz,
c) den Militärischen Abschirmdienst,
d) den Bundesnachrichtendienst und/oder
e) den Polizeien der Länder bzw. des Bundes weitergegeben, und wenn ja, welche und wann?
Wann wurde aus welchem Grund und welcher Rechtsgrundlage über Günter Wosnitza eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?
Gab es bei dieser Sicherheitsüberprüfung Abweichungen von den üblichen Abläufen — im Vergleich zu der Mehrzahl der Fälle — bei sonstigen Sicherheitsüberprüfungen?
Wie sahen diese Abweichungen aus, und wie werden sie bewertet?
Haben diese Abweichungen bzw. das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung Konsequenzen irgendwelcher Art auf das Beschäftigungsverhältnis Deutsche Bundespost/Günter Wosnitza nach sich gezogen? Wenn ja, welche und mit welcher Zielsetzung?
Seit wann liegt das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung der DBP vor?
Weshalb braucht auf dem Formblatt 951836000, die Erläuterungen zur Sicherheitsüberprüfung, datiert vom 1. Januar 1984, herausgegeben von der OPD Hamburg, die Mitgliedschaft in der früheren NSDAP nicht angegeben zu werden?
Weshalb wird hingegen die Mitgliedschaft von fast 30 Organisationen — darunter die DFG/VK — abgefragt?
Wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden in den letzten fünf Kalenderjahren bei der DBP durchgeführt, auf welcher Rechtsgrundlage beruhen sie, und in wie vielen Fällen wurden welche Konsequenzen gezogen?
Trifft es zu, daß Günter Wosnitza noch vor Abschluß und Rechtskraft eines Rechtsstreites vor dem Arbeitsgericht, ob die Sicherheitsüberprüfung überhaupt seitens Günter Wosnitza geduldet werden muß, sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen sollte?
Trifft es zu, daß die Anordnung zur Überprüfung durch das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen erfolgte, nachdem der Verfassungsschutz Erkenntnisse über den Abgeordneten der GRÜNEN an das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen weitergegeben hatte?
Trifft es zu, daß Günter Wosnitza durch das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen daran gehindert wird, sein Mandat und die daraus resultierenden Pflichten und Rechte in Anspruch zu nehmen?
Aus welchen tatsächlichen und Rechtsgründen wurde Günter Wosnitza keine Dienstbefreiung gewährt, als er im November 1986 zu einer um 10.00 Uhr beginnenden Bürgerschaftssitzung (Haushaltsberatung) und im Februar 1987 zu einer um 12.00 Uhr beginnenden Bürgerschaftssitzung (der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein hatte gegen den Haushalt Einwände vorgebracht) in Wahrnehmung seines Mandates Vorbereitungen treffen wollte?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird dem Abgeordneten der GRÜNEN lediglich eine Stunde Wegezeit vor bzw. nach den Sitzungen eingeräumt, obwohl sich die Wahrnehmung des Mandates mit Sicherheit nicht in bloßen Abstimmungsritualen in der Bürgerschaft erschöpft, sondern maßgeblich (substantiell und zeitlich) außerhalb der Sitzungszeiten der Selbstverwaltung ausgefüllt werden muß?
Trifft es zu, daß die DBP dem Abgeordneten Wosnitza das Gehalt gekürzt hat? Wenn ja, warum, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchen, Zusammenhängen mit der Ausübung seines Mandates?
Entspricht es den Tatsachen, daß die DBP bereits vor Wochen schriftlich auf die Rechtsgrundlagen der Freistellung hingewiesen worden ist und um Überprüfung gebeten worden war? Wenn ja, wann ging das Schreiben bei der DBP ein? Aus welchem Grund wurde der Brief nicht beantwortet? Wann wird die DBP den Brief beantworten oder - falls sie dies nicht beabsichtigt - aus welchen Gründen verzichtet sie darauf?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zum Handeln, um die Nötigungen und zumindest Behinderungen des Abgeordneten Wosnitza bei Ausübung seines freien Mandats abzustellen?
Wie wird im besonderen der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zukünftig sicherstellen, daß nicht weiterhin durch subalterne Mitarbeiter seines Unternehmens die Verfassungssystematik unterlaufen und ausgehöhlt wird?
Teilt im besonderen der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen unsere Auffassung, daß angesichts des gerade aus grüner Blickrichtung aus vielerlei Gründen kritikablen absoluten Repräsentationsmodells der demokratischen Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland denjenigen, die Gremienarbeit auf sich nehmen, auch die Möglichkeiten gerade von öffentlichen Arbeitgebern eröffnet werden müssen, diese Tätigkeit gegen eine professionelle Administration wenigstens halbwegs effektiv durchführen zu können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß im Fall Wosnitza versucht wird, in der Hoffnung, dessen politisches Engagement zu unterbinden bzw. seine berufliche Existenz zu schädigen, ihn mit Repressionen zu überziehen?