Straßenneubaumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Ansbach Verlegung der B 14 „Westtangente"
der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN
Straßenneubaumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Ansbach
Verlegung der B 14 „Westtangente"
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Nach der vorliegenden Verkehrszählung ist kein überörtlicher Verkehr zu erwarten, der von der Westtangente aufgenommen werden kann, sondern nur Ziel- und Quellverkehr nach Ansbach. Warum finanziert der Bund (zuständig für überörtliche Straßenbaumaßnahmen) diese Straße?
Wurde eine Kosten/Nutzenanalyse erstellt unter Einbeziehung von Maßnahmen des ÖPNV für die Westtangente, die immerhin bei einer Länge von 1,9 km etwa 20 Mio. DM kosten wird?
Warum ist diese Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan in der Dringlichkeit I enthalten, obwohl der Entlastungseffekt dieser Straße z. B. für die Promenade (Innenstadt) max. 15 beträgt?
Inwieweit wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, daß dieser Entlastungseffekt aufgehoben wird durch die Tatsache, daß ein dann flüssiger Verkehr für viele Verkehrsteilnehmer/innen einen Anreiz bietet, wieder mehr das Auto zu benützen, und der gesamte Entlastungseffekt dadurch aufgehoben wird?
Beabsichtigt der Bund eine Weiterführung der Straße von der B 14 von Stuttgart zur B 13 nach Ingolstadt?